Strafbefehl in Bayern: Diese Anti-Grünen-Plakate sollen jetzt strafbar sein in Deutschland!
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Ist Kritik an den Grünen strafbar? Wenn es nach der Staatsanwaltschaft in Bayern geht: ja. Ein Unternehmer aus dem Freistaat soll grüne Spitzenpolitiker auf Plakaten verunglimpft haben und nun laut eines Strafbefehls 6.000 Euro Strafe zahlen, weil die Justizbehörden darin die strafbare Beleidigung von Politikern sehen. Zuerst hatte der Cicero über den Fall berichtet.
Auf dem einen Plakat sind die Grünen-Politiker Cem Özdemir, Robert Habeck, Annalena Baerbock und Ricarda Land zu sehen. Letztere ist als Dampfwalze abgebildet. Über den Politikern prangt die Aufschrift „Wir machen alles platt“, am unteren Bildrang steht: „Vaterlandsliebe fand ich stets zum Kotzen“. Der Satz stammt von Robert Habeck, aus dessen 2010 veröffentlichtem Buch „Patriotismus. Ein linkes Plädoyer“.
Das zweite Plakat hat ebenfalls eben jenen Robert Habeck zum Gegenstand. Angelehnt an die Optik grüner Wahlplakat ist der Wirtschaftsminister auf diesem abgebildet, wie er drei Finger in die Luft hält. Das Plakat fragt: „Kann er überhaupt bis drei zählen?“ Daneben ist ein weiteres Habeck-Zitat gedruckt: „Unternehmen gehen nicht insolvent, sondern hören nur auf zu produzieren“. Den Satz sagte er im September vergangenen Jahr in der Talkshow Maischberger.

„Kann er überhaupt bis drei zählen?“

„Wir machen alles platt.“
„Entscheidung ein Witz“
Die beiden Plakate, die zwei Wochen vor der Landtagswahl in Bayern vor dem Grundstück eines bayrischen Unternehmers am Tegernsee von der Polizei festgestellt wurden, könnten nun teuer werden: Sie sollen laut Staatsanwaltschaft II München „gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung“ (Paragraf 188 StGB) in vier Fällen erfüllen – und strafbar sein. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft verhängte das Amtsgericht Miesbach schließlich einen Strafbefehl gegen den Unternehmer. Gegen die Strafe von 40 Tagessätzen à 150 Euro (6.000 Euro) legte der Beschuldigte Einspruch ein.

„Unternehmen gehen nicht pleite, sie hören nur auf zu produzieren“, sagte Habeck bei Maischberger.
Der Rechtsanwalt des Unternehmers, Christoph Partsch, erklärt im Cicero, der „Inhalt des Plakats ist vollumfänglich von der in Artikel 5 des Grundgesetzes verbürgten Meinungsfreiheit gedeckt. Diese gilt auch in Bayern.“ Auch der renommierte Rechtsanwalt Ralf Höcker zweifelt die Strafbarkeit der Plakate an. „Die Entscheidung ist ein Witz und wird keinen Bestand haben“, schrieb Höcker auf der Plattform X.
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