Transfrau Jürgen nennt sich im Prozess Beate: Pädophiler sagt vor Gericht, Kinderpornos hätten ihm bei „Identitätsfindung“ geholfen – und bekommt ein mildes Urteil
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Vor dem Hersbrucker Amtsgericht wurde ein 52-jähriger Mann, der sich als Frau identifiziert, wegen des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie schuldig gesprochen. Er soll über 70 Dateien mit kinderpornografischen Inhalten besessen haben, wie die Nürnberger Nachrichten berichteten.
Auf dem Material handelte es sich größtenteils um „Posingbilder“ von halbnackten Kindern „in deutlich sexualisierter Form“, erzählte ein Polizist bei der Verhandlung. Die Porno-Bilder von Jugendlichen waren jedoch expliziter: Sie zeigten „nackte Genitalien und sexuelle Handlungen“, wie ein etwa 14- bis 16-jähriges Mädchen beim Oralverkehr mit einem Mann. Der Täter lebte zum Tatzeitpunkt noch als Mann mit dem Namen Jürgen, heißt jetzt aber Beate und identifiziert sich als Frau.

Das Amtsgericht in Hersbruck, wo der Fall verhandelt wurde.
Bilder sollen „Teil der Transsexuellengeschichte“ sein
Nach einem Rechtsgespräch zwischen Verteidiger und Staatsanwaltschaft gestand Beate K., dass er die Kinderpornografie besaß. „Ich gebe den Mist zu“, sagte er vor Gericht. Allerdings seien die Bilder „Teil seiner Transsexuellengeschichte“ gewesen.
Der Beschuldigte habe sich „schon als Kind als Frau gefühlt“ und „in einem Heim eine schwere Kindheit“ gehabt. Die pornografischen Bilder habe er sich angesehen, „um etwas nachzuholen“, was ihm „stets verwehrt geblieben“ sei. „Es tut mir aufrichtig leid. Ich wollte nicht mit jemandem Sex haben“, hieß es von dem 52-jährigen Mann.
Milderes Urteil wegen „Identitätsfindung“
Kurz: Der transsexuelle Mann behauptet, dass er die Porno-Bilder von Kindern und Jugendlichen zwingend gebraucht habe, um seine Identität als Frau zu bestätigen, um sich als vollwertige Frau zu fühlen. Eine Begründung, die auf mehreren Ebenen besorgniserregende Fragen aufwirft. Die Staatsanwaltschaft und der Richter glaubten aber der Transfrau – und verhängten ein mildes Urteil.
Zwar bemängelte die Staatsanwältin, dass Beate K. „eine Vielzahl an Bildern“ auf verschiedenen Geräten und Handys abgespeichert habe, was zeige, dass er „die Medien immer irgendwie überall verfügbar haben wollte“. Allerdings dienten die Medien mehr der „Identitätsfindung“ als „der Befriedigung pädophiler Interessen“. Zudem soll die Transfrau zwar mehrheitlich Kinderfotos besessen haben, allerdings seien die Kinder dort nicht komplett nackt gewesen.
Der Richter André Gläßl verurteilte die Transfrau schließlich zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft plädierte zuvor auf ein Jahr und sechs Monate, der Verteidiger des Angeklagten auf ein Jahr.

Die Porno-Fotos von Kindern und Jugendlichen soll Jürgen K. auf mehreren Handys immer griffbereit gehabt haben.
Verwahrloste Wohnung
Es waren Ermittler des BKA, die auf Beate K. aufmerksam wurden, nachdem eine Meldestelle die illegalen Downloads des Mannes registriert hatte, wie die Stuttgarter Nachrichten berichteten. Als die Polizisten im Dezember 2021 dann bei dem Angeklagten zu Hause auftauchten, fanden sie eine komplett verwahrloste Wohnung vor. „Es wirkte so, als habe er die Kontrolle über sein Leben verloren“, erzählte ein Polizist bei der Verhandlung. Der Zustand der Wohnung war so schlimm, dass die Beamten sie anschließend beim Gesundheitsamt meldeten.
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