Urteil: Klimakleber-Aktionen sind keine Nötigung, wir können ja Bus und Bahn fahren!
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Dieser Richter fährt wohl mit dem Fahrrad zur Arbeit …
Das Berliner Landgericht hat den Vorwurf der Nötigung gegen die Klimakleber der selbst ernannten „Letzten Generation“ abgelehnt!
Die Begründung hatte es gleich zwei Mal in sich. Erstens seien die Blockaden ja angekündigt, entsprechend für Autofahrer „ein Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr oder das Einplanen von mehr Zeit (…) generell möglich“. Zweitens sei eine Verzögerung von knapp 30 Minuten „hinsichtlich der üblichen Stauzeiten“ in Berlin „moderat“, wie es in einem Beschluss vom 31. Mai heißt, aus dem der Tagesspiegel zitiert.
Ran „an die Symbole des modernen Reichtums“
Die Prozesse zu den Klimaklebern häufen sich in diesen Tagen, es gibt noch keine einheitliche Linie der Justiz. In Heilbronn verurteilte eine Richterin Ende April drei Klima-Aktivisten zu mehrmonatigen Haftstrafen ohne Bewährung. In Berlin verurteilte ein Richter am Amtsgericht Tiergarten eine 24-Jährige Frau zu einer Geldstrafe (70 Tagessätze zu je 15 Euro) wegen Nötigung und Widerstands gegen Polizeibeamte.
In den Richterspruch floss aber grundsätzliche Sympathie für die Bewegung, wie der Spiegel berichtet: „Ihr Motiv ist ehrenwert“, so der Richter, er finde auch, es sei „fünf nach zwölf, vielleicht zehn nach zwölf“. Aber: „Wir als Gericht können auf die drängendsten Fragen unserer Zeit keine Antwort finden. Ich kann Ihnen nicht sagen, welche Protestform die Regierung doch einmal zum Umdenken bringen würde.“
Die Klimakleber haben sich in eine Art Sommerpause verabschiedet, wollen nicht mehr Straßen blockieren, sondern „an die Symbole des modernen Reichtums gehen“. Auf der Insel Sylt wurde in der vergangenen Woche ein Privat-Flugzeug besprayt und ein Edel-Restaurant verwüstet.
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