Urteil mit politischem Einschlag: Bonner Richter nennt Trump-Regierung „rechtsextremistisch-populistisch“
Ein Beitrag von
In einem Urteil des Landgerichts Bonn (Az. 13 O 156/24) zu einem Datenschutzstreit hat der zuständige Richter die Klage gegen ein US-Unternehmen abgewiesen – und dabei in der Urteilsbegründung ungewöhnlich scharfe politische Aussagen über die Vereinigten Staaten und Präsident Donald Trump getroffen. Im Urteil ist die Rede von einer „rechtsextremistisch-populistischen Regierung in den USA“.
Der Fall selbst betraf die Speicherung personenbezogener Daten auf Servern in den USA. Ein Social-Media-Nutzer hatte einen US-amerikanischen Plattformbetreiber verklagt – ohne Erfolg. Die beanstandete Datenübertragung war nach Ansicht des Gerichts nicht zu beanstanden, auch sei ein möglicher Zugriff der US-Geheimdienste auf die Nutzerdaten kein Grund für Schadensersatzansprüche.
In seiner Begründung schreibt der Richter zunächst, „dass in den USA im Vergleich zur EU ein nicht vorhandenes bis nur eingeschränktes Datenschutzrecht betreffend den einzelnen Bürger gilt“, was sich „insbesondere infolge der weitreichenden Einschränkungen der Freiheitsrechte nach dem Terroranschlag vom 11.09.2001“ zeige.
Er führt weiter aus:
„Tatsächlich haben die USA die Datenschutzrechte ihrer (und erst recht ausländischer) Bürger schon lange ‚auf dem Altar der (vermeintlichen) Sicherheit geopfert‘ – anders als Deutschland und die weiteren EU-Staaten […].“
Dann folgt ein politischer Einschub, in dem der Richter die damalige US-Regierung unter Trump scharf attackiert:
„Gleichwohl hat der US-amerikanische Staat seitdem wenig bis gar nichts dazu gelernt, was angesichts einer inzwischen offen rechtsextremistisch-populistischen Regierung in den USA unter ihrem aktuellen Präsidenten Donald Trump, die inzwischen sogar jahrzehntelange Bündniszusagen in Frage stellt, […] nicht überraschen muss.“
„... deutlich antidemokratische bis faschistische Tendenzen“
An anderer Stelle heißt es:
„Rechtsextremisten waren gerichtsbekannt immer schon die größten Feinde individueller Freiheit (der ‚Anderen‘ bzw. Andersdenkenden), während sie sich zugleich ständig – die Lüge beharrlich wiederholend – als ihre angeblich größten Verteidiger gerieren, um das eigene (Wahl-)Volk irrezuführen […]. Daneben sind Rechtsextremisten in aller Regel die korrupteste Sorte von Politikern, weil die ideologische Grundbasis des Rechtsextremismus unvernünftig übersteigerter (nationaler und individueller) Egoismus ist.“
Der Richter sprach zudem von „deutlich antidemokratischen, anti-rechtsstaatlichen, autokratischen bis faschistischen Tendenzen der aktuellen US-Regierung“.
Trotz dieser Einordnungen kommt er zu dem Schluss, dass die Vereinigten Staaten „noch als rechtsstaatliche Demokratie anzusehen“ seien und einem US-Unternehmen „zugestanden werden muss, sich an die Gesetze der USA zu halten“.
Das Urteil fiel somit zugunsten des US-Unternehmens aus. Der Kläger erhielt keinen Schadensersatz. Die politische Wortwahl des Richters, insbesondere die Passagen über Trump und die ihm unterstellten „faschistischen Tendenzen“, ist für ein deutsches Zivilurteil allerdings ungewöhnlich. So mancher würde vielleicht auch sagen: unangebracht.
Lesen Sie auch:
Demonstrationen von Linken und Islamisten: So reagiert Trump auf die „No Kings“-Proteste
Mehr NIUS:
Erste islamische Fakultät Europas in Münster gegründet
Vor einer Woche wurde es fertig: Unbekannte beschmieren Ludwig-II.-Denkmal
Party-Patriotismus zur WM: „Deutschlandflaggen sind hier verboten“
Land Bayern plant Queer-Aufklärung mit Dschihad-Fans
Warum in Chemnitz so viel Crystal Meth im Abwasser ist
Der Heroin-Chic ist zurück: Warum der Diversity-Wahn nichts am Schönheitsideal geändert hat
Mannheim, Göttingen, Hannover und Magdeburg fördern Vereine mit Puppy-Veranstaltungen mit insgesamt einer Million Euro
„Macht das Maul auf!“: Dieter Bohlen über Meinungsfreiheit, Krieg und Xavier Naidoo
Mehr NIUS:
Land Bayern plant Queer-Aufklärung mit Dschihad-Fans
Warum in Chemnitz so viel Crystal Meth im Abwasser ist
Der Heroin-Chic ist zurück: Warum der Diversity-Wahn nichts am Schönheitsideal geändert hat
Mannheim, Göttingen, Hannover und Magdeburg fördern Vereine mit Puppy-Veranstaltungen mit insgesamt einer Million Euro
„Macht das Maul auf!“: Dieter Bohlen über Meinungsfreiheit, Krieg und Xavier Naidoo
Burgerladen wird angefeindet, weil er kein Halal-Fleisch verkauft
„Du schreibst zum Beispiel auch mehr Hassmails bei Hitze“: Moderator Eckart von Hirschhausen drückt der WM seine Klima-Agenda auf
Weil sie Araber und Türken als „größte Gefahr” für Juden bezeichnete: Kölner Theater sagt Auftritt von Autorin Mirna Funk ab
Redaktion
Artikel teilen
Kommentare