USA verhängen Asyl-Stopp per Executive Order! „Deutschland sollte diesen Schritt auch wagen, um Massenmigration zu stoppen“
Das Thema Migration und Flüchtlingskrise beschränkt sich nicht nur auf die Bundesrepublik. Die Vereinigten Staaten von Amerika haben seit Jahren mit massiver Migration über die mexikanische Grenze zu kämpfen. Am Dienstag erließ US-Präsident Joe Biden eine „Executive Order“, diese soll Migration begrenzen, indem eine Tagesobergrenze von 2500 Flüchtlingen geschaffen wird.
Biden gilt als progressiver Politiker – die Entscheidung einer Obergrenze könnte zum Vorbild auch für andere links regierten Demokratien werden, auch für Deutschland.
Wie würde das Modell in Deutschland aussehen?
2500 Flüchtlinge täglich sind knapp eine Million Flüchtlinge jährlich: Das ist die neue Realität der 333 Millionen Einwohner starken USA. Würde Deutschland dem US-Modell proportional folgen, wären das rund 625 Flüchtlinge täglich, also ungefähr 228.120 Flüchtlinge jährlich bei einer Bundesbevölkerung von 83 Millionen. „Im Gesamtjahr 2023 wurden 329.120 Asylerstanträge gestellt“, heißt es seitens des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Asylanten erreichen die US-Seite der Grenze.
Rechtsexperte hält es in Deutschland für umsetzbar
Doch wäre das auch in Deutschland rechtlich möglich? Rechtsexperte Ulrich Vosgerau meint gegenüber NIUS: „Wir, also Deutschland, könnten es sogar noch härter umsetzen als die USA! Wenn wieder der Asylkompromiss von 1993 gilt. Dann können wir die Grenzen zu machen und Asyl aussetzen.“
Der Grund: „Der Asylkompromiss von 1993. Denn es wäre eigentlich geltendes Recht nach Artikel 16a Grundgesetz und Paragraf 18 Asylgesetz, diesen Schritt zu machen – denn jemand, der auf dem Landweg nach Deutschland illegal einreist, kann demnach kein Asyl hier finden“, erklärt Vosgerau.
Laut Artikel 16a GG genießen politisch Verfolgte ein Asylrecht in Deutschland. Doch darauf könne man sich NICHT berufen, „wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist.“ Auch in Paragraf 18 Asylgesetz heißt es, dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist.

Der Jurist Ulrich Vosgerau hält die Verordnung in den USA auch für Deutschland rechtlich machbar.
„Nach der Meinung, die sich ad hoc damals gebildet hatte, um 2015 die Grenzöffnung zu rechtfertigen, behauptet man heute immer noch fälschlich, dass dieser Asylkompromiss von 1993 keine Rolle mehr spiele, weil das vom Europarecht überlagert werden würde. Aber ich halte das für unzutreffend. Weil es gibt keinen Gegensatz zwischen europäischer und deutscher Rechtsprechung faktisch“, so Jurist Ulrich Vosgerau weiter. Der deutsche Asylkompromiss würde sogar helfen, das Europarecht – also die sogenannte Dublin-Regel – umzusetzen.
„Wenn wir Sicherheit und Ordnung wiederherstellen wollen, brauchen wir eine nationale Lösung“
Der Chef der Deutschen Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, fordert gegenüber NIUS: „Ob solch eine vergleichbare Maßnahme rechtlich haltbar ist, haben die Gerichte zu entscheiden. Aber die Politik sollte NICHTS unversucht lassen, um die unkontrollierte Migration endgültig einzudämmen. Deshalb sollte Deutschland auch diesen Schritt auf jeden Fall wagen, um die Massenmigration zu stoppen!“
Teggatz erklärt: „Wie die USA derzeit dem Phänomen der Massenmigration entgegentritt, ist zwar ein Modell, was umstritten ist, aber dennoch von großem Erfolg gekrönt sein könnte. Deutschland leidet seit Jahren unter der Massenmigration – weshalb es politisch keine Denkverbote geben sollte, ein ähnliches Modell wie in den USA eben auch an unseren Grenzen umzusetzen.“
Auch Polizeigewerkschaftler Manuel Ostermann meint: „Rein juristisch müssen das später Verfassungsgerichte entscheiden. Fakt ist: Alle unsere Kapazitäten sind deutlich überschritten. UND: Die Kriminalität schießt in die Höhe durch die unkontrollierte Migration. Wenn wir Sicherheit und Ordnung in Deutschland wieder herstellen wollen, müssen wir die Ströme unterbinden und eine nationale Lösung geben. Heißt: Wir brauchen einen Aufnahmestopp für Menschen, die zu uns illegal über die Grenze kommen.“
Mehrheit der Deutschen hat Angst, dass sie zur Minderheit im eigenen Land werden
Sieben der neun häufigsten Herkunftsländer von Flüchtlingen sind mehrheitlich muslimisch. Ausnahmen bilden lediglich Georgien, Eritrea und Russland. In Eritrea schwankt der muslimische Anteil je nach Studie von 36 bis 48 Prozent und unter den Flüchtlingen aus Russland finden sich reihenweise muslimische ethnische Minderheiten wie Tschetschenen.

Asylantragsstellungen im Jahr 2023 (Quelle: BAMF)
Eine INSA-Umfrage im Auftrag von NIUS offenbart, dass die Mehrheit der Deutschen (52 Prozent) keine Flüchtlinge aus islamischen Ländern mehr aufnehmen möchte. Zudem hat ebenfalls die Mehrheit in der Bevölkerung (54 Prozent) Angst, dass sie als Deutsche zur Minderheit im eigenen Land werden.

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