Verein Sterbehilfe kündigt Rückzug aus Ostdeutschland bei AfD-Wahlsieg an
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Der Verein Sterbehilfe hat in einem Rundschreiben an seine Mitglieder in Brandenburg, Sachsen und Thüringen angekündigt, dass er seine Leistungen dort einstellen werde, sollte die AfD die Wahlen gewinnen und in Regierungsverantwortung gelange. Falls es zu einer Regierung „mit rechtsextremen Ministern oder einer Minderheitsregierung, die von Rechtsextremisten abhängig ist“ komme, werde die Suizidassistenz die Tätigkeiten in Ostdeutschland einstellen. Zuerst hatte der SPIEGEL darüber berichtet.
Das Rundschreiben stammt dabei vom Vorsitzenden des Vereins Sterbehilfe, Roger Kusch (CDU). Als Begründung für die Ankündigung führt Kusch aus, dass die Tätigkeit des Vereins „heikel“ sei. Er sei deshalb „wie kein anderer Verein auf die Unabhängigkeit der Gerichte und die Rechtsstaatlichkeit der Ermittlungsbehörden angewiesen“. Selbstbestimmung am Lebensende werde es „in einem rechtsextrem geprägten Staat nicht mehr geben“.
In dem Brief ruft Kusch zudem direkt dazu auf, nicht die AfD zu wählen – ebenso wenig wie Parteien, die dauerhaft mit dieser kooperieren würden. „Mit Ihrer Wahl bestimmen Sie sowohl die Zukunft Ihres Bundeslandes als auch die Tätigkeit unseres Vereins“, so Kusch, der einst in Hamburg Justizsenator war.

Der Vorsitzende des Vereins Sterbehilfe, Roger Kusch.
Bereits 2023 erfolgte Satzungsänderung
Es ist dabei nicht das erste Mal, dass sich der Verein Sterbehilfe klar gegen die Rechtspartei positioniert. Bereits 2023 verabschiede der Vereine eine Satzungsänderung, wonach Mitglieder der AfD künftig nicht mehr dem Verein beitreten können. Für die Tätigkeit des Vereins brauche es „einen funktionierenden Rechtsstaat“ und „eine starke Verfassungsgerichtsbarkeit“, führte Kusch damals aus. Da die AfD aber an diese „die Axt legen wolle“, sei die Mitgliedschaft in der Partei mit einem Vereinsbeitritt nicht vereinbar. „Mit einigen AfD-Mitgliedern können wir – wie schon bisher – leben. Wir wollen aber verhindern, dass es zu viele werden.“ Nur Mitglieder des Vereins können die „Suizidassistenz“ des Vereins in Anspruch nehmen.
Der Verein Sterbehilfe, der seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 wieder tätig sein darf. Er nach eigenen Angaben 4900 Mitglieder, davon 250 in den drei betreffenden Ländern.
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