Verfassungsrechtler zu Strafantrag wegen „Bahnhofsalkoholiker“: „Was für ein Demokratieverständnis ist das?“
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Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat einen Strafantrag gegen den Welt-Journalisten Rainer Meyer alias Don Alphonso gestellt, weil dieser ihn mit einem Bahnhofsalkoholiker verglichen hatte. In zweiter Instanz siegte Meyer vergangene Woche vor dem Strafsenat des Münchner Landgerichts.
Verfassungsrechtler und Universitäts-Professor Volker Boehme-Neßler sieht in der Strafverfolgung durch Politiker wegen derartiger Vergehen einen Mangel an Demokratieverständnis und begrüßt das Urteil des Gerichts.
„In der letzten Zeit haben mehrere Regierungsmitglieder Strafanträge wegen Beleidigung gestellt“, so Boehme-Neßler zu NIUS. „Glücklicherweise schützen die Gerichte die Meinungsfreiheit und damit die Demokratie. Sie haben verstanden, dass harte Kritik an Politikern zur Demokratie gehört.“
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Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler
„Ohne eine weit reichende Meinungsfreiheit gibt es keine Demokratie“
In den letzten Wochen und Monaten haben unter anderem Annalena Baerbock (Grüne), Katrin Göring-Eckardt (Grüne) und Robert Habeck Strafanträge gestellt, weil sie sich beleidigt fühlten. Auch die FDP-Verteidigungspolitikerin Agnes-Marie Strack-Zimmermann ist dafür bekannt, juristisch gegen Menschen vorzugehen, die sie verbal angehen.
Das Urteil des Münchner Strafsenats, das bislang noch nicht rechtskräftig ist, sei ein wichtiges Urteil für die Meinungsfreiheit und damit für die Demokratie, so Boehme-Neßler. „Ohne eine weit reichende Meinungsfreiheit gibt es keine Demokratie. Harte Kritik eines Journalisten an einem Politiker ist in einer Demokratie normal. Nur ausnahmsweise stellt sie eine Beleidigung dar und ist strafbar. Das sieht die Verfassung so.“
Im Fall des Journalisten Reiner Meyer, der unter dem Alias Don Alphonso für die Welt schreibt, ging es um einen kontextlosen Tweet aus dem Februar 2023. Meyer hatte geschrieben: „Ein Wirtschaftsminister, der mit seiner äußeren Erscheinung in einer Ansammlung von Bahnhofsalkoholikern nicht negativ auffallen würde“.
Habeck stellte daraufhin Strafantrag, auch das Amtsgericht Miesbach sah in den Worten des Journalisten eine Beleidigung. Erst der Strafsenat des Münchner Landgerichts wies Habecks Antrag zurück und konstatierte, dass es sich um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte Meinungsäußerung handelt. Selbst wenn diese nicht besonders freundlich ist und ihre Richtigkeit natürlich im Auge des Betrachters geht, muss Habeck die Äußerung des Journalisten nun aushalten.
„Sieht er Kritik als Majestätsbeleidigung an?“
Meyer alias Don Alphonso sagte im Anschluss zu NIUS: „Dass Habeck mich für meine Worte bestrafen wollte, fand ich absurd. Deshalb wollte ich das ausfechten. Wenn es nötig gewesen wäre, wäre ich bis vors Bundesverfassungsgericht gezogen.“
Unter anderem diese Bilder verleiteten den Journalisten Don Alphonso zu seinem Kommentar über Robert Habecks Kleidungsstil:
Auch Boehme-Neßler begrüßt das Urteil des Landgerichts. „Im politischen Meinungskampf sind – wie das Bundesverfassungsgericht sagt – auch härtere Bandagen erlaubt. Immerhin wird dabei auch um die Macht gekämpft. Wer in die Politik geht, muss das wissen und aushalten.“
Dass Habeck wegen des Tweets persönlich einen Strafantrag gestellt hat, nennt er „merkwürdig“ und fragt: „Sieht er Kritik an sich als Majestätsbeleidigung an? Was für ein Demokratieverständnis ist das? Gut, dass das Gericht die Maßstäbe zurechtrückt.“
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