WDR zahlt Hakenkreuz-Wagen mit Weidel-Hexe von Gebühren
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In Düsseldorf fährt am Rosenmontag eine überdimensionierte Alice Weidel mit riesigem Hakenkreuz in der Hand umher. Ein Mottowagenbauer hat die AfD-Chefin als rechtsextreme Verführerin der Erstwähler dargestellt. Brisant: Hakenkreuze dürfen als verfassungsfeindliche Symbole eigentlich gar nicht öffentlich gezeigt werden.
Insgesamt 14 Mottowagen werden beim diesjährigen Rosenmontagszug durch Düsseldorf fahren. Über einen davon berichtet nun die Rheinische Post (RP): Darauf zu sehen ist ein Hexenhäuschen mit AfD-Aufschrift, auf dessen Rückseite die SS-Runen abgebildet sind. Auch die Zahl Acht ist zweimal angebracht, sie gilt in rechtsextremen Kreisen als Hitlergruß, denn das H ist der achte Buchstabe im Alphabet.

Der Düsseldorfer Künstler Jacques Tilly.
Weidel wird als Hexe mit warzigem Gesicht dargestellt, sie reckt sich aus dem Haus und reicht zwei als Erstwähler gekennzeichneten Figuren ein Hakenkreuz aus Lebkuchen – eine symbolische Anspielung auf das Narrativ, dass Weidel Erstwähler geschickt umgarnt und in ihren Bann zieht. Was Wagenbauer Jacques Tilly als künstlerische Persiflage versteht, dürfte allerdings verboten sein. Schließlich wird die Verwendung von Hakenkreuzen und der Hitlergruß selbst zu satirischen Zwecken auch im Netz streng verfolgt.
WDR überweist sechsstellige Summe an Karnevalsverein
Der Düsseldorfer Wagenbaumeister Tilly möchte die AfD verboten sehen, berichtet die RP. Er sei alarmiert darüber, dass die Partei ihre Stimmanteile in nur drei Jahren mehr als verdoppeln konnte.
Gezeigt wurde der Wagen am Samstagabend im Rahmen einer Fernsehsitzung beim WDR. Die Rundfunkanstalt überweist an das Düsseldorfer Carnevals Comitees (CC) laut RP eine sechsstellige Summe. Auf der Website des Karnevalvereins heißt es: „Gemeinsam feiern wir die Vielfalt unserer Kulturen, die Kreativität unserer Kostüme und die Freude am Miteinander.“
Symbole der Nationalsozialisten, mitten auf einem Faschingsumzug? Auf eine Anfrage von NIUS, wie man dazu stehe, dass auf dem Mottowagen verfassungsfeindliche Symbole gezeigt werden, antwortete ein Sprecher des WDR: „Zu vertraglichen Inhalten äußert sich der WDR nicht. Darüber hinaus ist die Kunst, gemäß § 86a Strafgesetzbuch (StGB), bei der strafbaren Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen ausdrücklich ausgenommen.“
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