Wenn der Täter aus dem „oberbergischen Kreis“ kommt ... und die Staatsanwaltschaft die Herkunft verschweigt
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- Am Sonntagmorgen versuchte ein 31-jähriger Mann im Kölner Stadtteil Ehrenfeld, eine Frau zu vergewaltigen.
- Die Tat, nur wenige Meter von einer Polizeistation entfernt, konnte dank des beherzten Eingreifens von zwei Passanten verhindert werden.
- NIUS recherchiert seit Tagen zu dem Täter und trifft auf eine Staatsanwaltschaft, die verdächtig wenig preisgeben will.
Es ist eine schreckliche Tat, die in letzter Minute verhindert werden konnte. Die gute Nachricht: Der „dringend Tatverdächtige“ sitzt in Haft. Was nicht so schön ist: Polizei und Staatsanwaltschaft möchten zu diesem Vorfall am liebsten gar nichts sagen.
NIUS protokolliert die Chronik einer Recherche:
Sonntag, 5. November, 06:20 Uhr
Eine Frau verlässt am Sonntagmorgen einen Nachtclub und macht sich mutmaßlich auf den Weg nach Hause. Auf dem Weg wird sie von einem Mann belästigt. In der Kölner Heliosstraße, nur einige Meter von der Polizeiwache Ehrenfeld entfernt, wendet der Täter dann Gewalt an. Er zerrt sein Opfer in einen Hinterhof, schlägt sie und bringt die Frau zu Boden.

Nur 100 Meter Luftlinie von diesem Schild an der Polizeistation Ehrenfeld wurde der mutmaßliche Vergewaltiger festgenommen.
Sonntag, 5. November, 06:30 Uhr
Der Peiniger versucht, sein Opfer zu vergewaltigen. Zwei Passanten, 59 und 30 Jahre alt, hören die schreiende Frau und eilen ihr zu Hilfe. Außerdem kontaktieren sie Polizei und Rettungsdienst. Der Vergewaltiger flieht. Die Helfer handeln vorbildlich und betreuen das Opfer bis zum Eintreffen der Rettungskräfte. Zudem können sie den eintreffenden Polizeikräften das Aussehen des Täters beschreiben. Die Polizei fahndet sofort nach dem Täter

Graffiti an einem Hauseingang in der Kölner Heliosstraße.
Sonntag, 5. November, 06:40 Uhr
An der U-Bahn-Haltestelle Venloer Straße / Gürtel erkennen Streifenbeamte den „dringend Tatverdächtigen“, so nennt ihn die Staatsanwaltschaft, und nehmen den 31-Jährigen fest. Die Haltestelle liegt nur 100 Meter von der Polizeistation entfernt.
Montag, 6. November, 16:00 Uhr
In einer gemeinsamen Mitteilung informieren Kölner Staatsanwaltschaft und Polizei die Presse. Inzwischen hat ein Richter Haftbefehl wegen versuchter Vergewaltigung erlassen. Der Täter sitzt weiter hinter Gittern.

Anstatt Vermutungen auszuräumen, gibt die Staatsanwaltschaft Köln einfach gar keine Auskunft.
Dienstag, 7. November, 11:10 Uhr
NIUS kontaktiert die Kölner Polizei telefonisch und fragt: „Können Sie Auskunft zu Vorstrafen, Wohnort, Staatsangehörigkeit sowie Aufenthaltsstatus geben?“. Dort wird unser Reporter abgewimmelt. Man habe den Fall abgegeben an die Staatsanwaltschaft. „Bitte dort anrufen“, erklärt ein Beamter.
Dienstag, 7. November, 13:15 Uhr
NIUS kontaktiert die Staatsanwaltschaft telefonisch, will mehr über den Fall und den Täter erfahren. Der auskunftgebende Staatsanwalt hat die Akte nicht parat und verspricht einen Rückruf. Dieser erfolgt tatsächlich etwa 30 Minuten später. Die Behörde teilt mit, dass die Geschädigte, die Club-Besucherin war, den Tatverdächtigen kurz vor der Tat noch abgewiesen hat.
Außerdem erklärt der Staatsanwalt, dass der „dringend Tatverdächtige im oberbergischen Kreis“ gemeldet sei. Was der mutmaßliche Täter am Sonntagmorgen in aller Frühe in Köln getrieben habe, sei Teil der aktuellen Ermittlungen. „Es ist also kein deutscher Staatsbürger?“, hakt der NIUS-Reporter nach. Darauf keine Antwort, weitere Auskünfte möchte die Staatsanwaltschaft nicht geben.
Der oberbergische Kreis ist in den vergangenen Tagen besonders in der öffentlichen Berichterstattung in Erscheinung getreten: So plant das Land NRW in Gummersbach gerade eine große Flüchtlingsunterkunft mit 500 Betten. Lokalmedien berichten, dass der Bürgermeister diese Pläne ablehne. In direkter Nähe zum Baugrundstück liegt ein Kindergarten.
Die Bewohner der Gemeinde Nümbrecht im obergergischen Kreis befürchten ein „Ghetto“ abseits des Orts, wie Oberberg Aktuell berichtet. Im Ortsteil Elsenroth, circa 600 Einwohner, soll eine Landesflüchtlingsunterkunft für 300 Personen entstehen.
Dienstag, 7. November, 16:40 Uhr
Laut polizeilicher Kriminalstatistik NRW sind nicht-deutsche Täter für etwa 30 Prozent der Vergewaltigungsdelikte verantwortlich. Sie kommen also überproportional in der Statistik vor. Der NIUS-Reporter glaubt, dass durch diesen Sachbezug ein bedeutsames, öffentliches Interesse daran besteht, die Staatsangehörigkeit des Täters zu erfahren.
Ein Anruf bei der Staatsanwaltschaft Köln scheitert wegen mangelnder Erreichbarkeit.

In der Kölner Heliosstraße, benannt nach den alten Helios-Elektrofabriken, sind bis heute noch zahlreiche alte Fabrikhallen, oft mit Graffiti besprüht.
Mittwoch, 8. November, 13:25 Uhr
Neuer Versuch. Der Staatsanwalt hebt ab. Der NIUS-Reporter trägt die oben genannten Argumente vor. Wieder wird ein Rückruf versprochen.
Mittwoch, 8. November, 14:47 Uhr
Eine anonyme Nummer ruft an – es ist die Staatsanwaltschaft. Man habe die Akte noch einmal geprüft und kann mitteilen: Der „dringend Tatverdächtige sei nicht vorbestraft“. Für die Herausgabe weiterer Details erkennt die Behörde leider keinen Grund. Man nenne die Ausländereigenschaft nur, wenn sie für die Begehung des Falles relevant ist. Als Beispiel nannte man etwa einen Streit in einem Geschäft, wo ein Mann versuchte, mit Fremdwährung zu bezahlen. Oder etwa bei Ehrenmorden und Drogenschmuggel.
Klar! Bei Ehrenmorden können ja nur nicht-deutsche Tätergruppen infrage kommen.
Fazit: Da bei dieser Tat ein „Club-Bezug“ vorliegt, sind Details zu einem Vergewaltiger „wie die Staatsangehörigkeit vom Persönlichkeitsrecht geschützt“. Schließlich könnte ja ein negatives Image auf Frankreich fallen, wenn man wüsste, dass der Täter Franzose sei, fragt der NIUS-Reporter am Telefon. Diese Argumentation bestätigt der Staatsanwalt.
NIUS wird den Gerichtsprozess sowie die Verurteilung des Täters weiter beobachten.
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Philippe Fischer
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