Staat förderte linksextreme Buchhandlungen in viel größerem Ausmaß als bekannt
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Über das Corona-Hilfsprogramm „Neustart Kultur“ hat die Bundesregierung mehrere Buchhandlungen gefördert, die in Sicherheitskreisen als Zentren der linksextremen Szene gelten. Viele dieser Läden werden vom Verfassungsschutz beobachtet oder unterhalten enge Verbindungen zu autonomen und linksextremen Strukturen. Trotzdem wurden die Förderungen nicht gestrichen.
Viele linksextreme Buchhandlungen profitierten von „Neustart Kultur“
Das Programm „Neustart Kultur“ war das zentrale Hilfsprogramm der Bundesregierung für den Kulturbereich während der Corona-Pandemie. Durch eine AfD-Anfrage an den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Wolfram Weimer, wurde nun erstmals eine umfangreiche Liste der geförderten Buchhandlungen offengelegt. Darunter sind viele, die in Sicherheitskreisen als Teil der linksextremen Szene eingestuft werden.
Zu den Empfängern zählen unter anderem der Buchladen Schwarze Risse in Berlin-Kreuzberg, der Buchladen zur schwankenden Weltkugel in Berlin, der Buchladen Rote Straße in Göttingen, die Buchhandlung im Schanzenviertel in Hamburg, die Buchhandlung jos fritz in Freiburg und weitere Läden mit vergleichbarem Profil.
In der Antwort auf die AfD-Anfrage behauptet der Beauftragte für Kultur und Medien (BKM), Maßnahmen gegen Extremismusförderung bei „Neustart Kultur“ ergriffen zu haben. Die Liste zeigt jedoch das Gegenteil: Einschlägig bekannte linksextreme Buchhandlungen erhielten Fördergelder. Die pauschale Behauptung des BKM steht damit im Widerspruch zu den eigenen Angaben.

Die Bundesregierung behauptet, Maßnahmen ergriffen zu haben, keinen politischen Extremismus gefördert zu haben.
Das sogenannte „Haber-Verfahren“ soll Förderungen von extremistischen Empfängern verhindern
Das Haber-Verfahren bezeichnet einen generellen Förderstopp für Einrichtungen, bei denen der Verfassungsschutz relevante Erkenntnisse vorlegt. Es wurde bei der Buchhandlung im Schanzenviertel in Hamburg durch Kulturstaatsminister Wolfram Weimer angewendet. Diese Buchhandlung hatte 2021 und 2022 insgesamt 32.500 Euro aus dem Programm „Neustart Kultur“ erhalten. Nach einer damaligen AfD-Anfrage teilte die Bundesregierung mit, dass sie wegen Verfassungsschutz-Erkenntnissen keine weiteren Bundesmittel mehr bekommen solle. Die bereits ausgezahlten Gelder wurden jedoch nicht zurückgefordert.
Zudem hatte Wolfram Weimer im März 2026 drei Buchhandlungen vom Deutschen Buchhandlungspreis gestrichen. Betroffen waren der Buchladen zur schwankenden Weltkugel in Berlin, der Buchladen Rote Straße in Göttingen und der Golden Shop in Bremen. Die Entscheidung erfolgte mit Verweis auf verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse.
Die betroffenen Buchhandlungen wurden zuvor von einer Fachjury nominiert. Weimer begründete ihn mit der Notwendigkeit, staatliche Auszeichnungen an klare verfassungsrechtliche Grenzen zu binden. Bei den übrigen Buchhandlungen mit linksextremen Verbindungen erfolgte jedoch keine vergleichbare Maßnahme.
Bei rechtsextremen Verlagen wurde Geld zurückgefordert
Ein anderes Bild zeigt sich bei rechtsextremen Projekten. Bereits während der Amtszeit von Kulturstaatsministerin Claudia Roth forderte der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Fördergelder aus dem "Neustart Kultur"-Programm zurück. Betroffen war der Lau-Verlag, der ein Buch mit Thesen veröffentlicht hatte, die der Verfassungsschutz als rechtsextrem einstufte. Die Förderung verstieß nach Ansicht des Börsenvereins gegen die Vergaberichtlinien. Das Geld wurde zurückgefordert. Dieser Vorgang wurde erst nach öffentlichen Recherchen aktiv. Er zeigt, dass der Staat bei rechtsextremen Inhalten bereit war, Konsequenzen zu ziehen und Fördergelder einzufordern.

Claudia Roth forderte Fördergelder vom Lau-Verlag zurück, weil dieser ein Buch publizierte mit folgendem Zitat: „Die Bundesregierung unter Angela Merkel versucht, aus der deutschen Kulturnation eine multikulturelle Willensnation zu machen."
Keine Rückforderung bei linksextremen Buchhandlungen
Im Gegensatz dazu sieht die Bundesregierung bei den linksextremen Buchhandlungen aus der AfD-Liste „keinen Anlass“ für eine Rückforderung. In der Antwort auf die AfD-Anfrage wird deutlich, dass keine systematische Prüfung stattgefunden hat. Die Förderungen liefen weiter, die Prämien wurden behalten.
Es gibt bislang keine Hinweise darauf, dass der Börsenverein oder die Bundesregierung eine flächendeckende Überprüfung aller geförderten Buchhandlungen auf verfassungsfeindliche Inhalte oder Verbindungen vorgenommen hat. Die pauschale Behauptung, Maßnahmen gegen Extremismusförderung ergriffen zu haben, wird durch die eigene Liste widerlegt.

Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, ausgezahlte Fördergelder zurückzuzahlen.
„Das Haber-Verfahren erweist sich als reine Schaufensterpolitik“
AfD-Politiker Ronald Gläser kritisiert die Antwort der Bundesregierung scharf. Er erklärte, der Skandal um die Förderung linker Buchläden sei viel größer als bislang angenommen. Das Haber-Verfahren erweise sich als reine Schaufensterpolitik.

Ronald Gläser (AfD)
Der Steuerzahler habe unter den Augen des Beauftragten für Kultur und Medien Strukturen finanziert, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen.
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