Die Doppelstandards des ZDF beim Thema „Rufschädigung“: Kündigung bei Kritik, Versetzung bei KI-Fake
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Jens WinterDer Umgang des ZDF mit dem KI-Skandal wirft Fragen auf. Warum ruft der Sender die New Yorker Auslandskorrespondentin Nicola Albrecht nur ab, obwohl er ihr „Beschädigung“ der Anstalt vorwirft? Einem Redakteur von „Frontal“ kündigte man dagegen im Dezember wegen desselben Vorwurfs – dabei hatte er nur Kritik an der Redaktion geübt.
In der Pressemitteilung zur „Aufarbeitung von Fehlern im ‚heute journal‘ vom 15. Februar“ erklärt die ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten, dass der Sender die New Yorker Auslandskorrespondentin Nicola Albrecht abberuft. Albrecht hatte in einem emotionalen Beitrag über US-Abschiebungen ein KI-Video verwendet, ohne dies kenntlich zu machen.
Obwohl Bettina Schausten auf einer außerordentlichen ZDF-Betriebsversammlung erklärt, dass der Einsatz „wissentlich“ geschah und es in der Pressemitteilung heißt, dass dem Unternehmen hierdurch ein „Schaden“ entstanden sei, ist die Strafe für Albrecht geringer als für andere Mitarbeiter, denen der Sender „Reputationsschädigung“ vorwirft.

Dunja Hayali moderierte den KI-Fake am 15. Februar damit an, dass „nicht alle Videos“ zu US-Abschiebungen „echt“ seien.
Im Dezember letzten Jahres kündigte das ZDF dem langjährigen Redakteur der Sendung „Frontal“, Joe Sperling. Das ZDF warf ihm vor, kritische Videos über die „Frontal“-Dokumentation „Die Straße des Todes“ aus dem Jahr 2022 an den ZDF-Fernsehrat übergeben zu haben. In den Videos erhob Sperling den Vorwurf, dass das von ukrainischer Seite erhaltene Kriegsmaterial vom ZDF nicht ausreichend überprüft worden sei. Zuvor war er mit seiner Kritik an der „Frontal“-Doku erfolglos den offiziellen Dienstweg bis zur Intendanz gegangen.
„Reputationsschädigung“ wegen Kritik beim Fernsehrat
Sperling bestätigte gegenüber NIUS, dass das ZDF ihm wegen „Verletzung von Rücksichtsnahmepflichten bei der Weitergabe reputationsschädigender Videos“ kündigte. Das ZDF wirft damit auch ihm, wie Albrecht, Rufschädigung vor. Auf eine Frage von NIUS, warum man bei „Rufschädigung“ wegen des Einsatzes von KI-Videos Personal nur versetze, bei „Rufschädigung“ wegen öffentlicher Kritik aber kündige, ging der Sender nicht ein.
Das ZDF hält Sperling letztlich vor, durch die Kontaktierung des Fernsehrats nicht den offiziellen Dienstweg gegangen zu sein. Die Frage, um die es wohl geht: Ist dieser ein öffentliches oder internes Gremium? Sperling hatte schon zuvor öffentlich gegenüber dem Focus deutliche Kritik an der Redaktions- und Fehlerkultur des Senders geübt und erklärt, dass Kritiker beim ZDF „mundtot“ gemacht würden.

Die ZDF-„frontal“-Doku „Straße des Todes“ aus dem Jahr 2022 beschäftigt sich mit dem Ukraine-Krieg.
Bereits vor seiner Kündigung im Dezember 2025 versetzte das ZDF ihn 2024 von „Frontal“ in Berlin nach Mainz zu „Hallo Deutschland“. Der Vorgang war offiziell nicht begründet worden, Sperling sieht ihn aber als Reaktion auf die wiederholte Kritik, die er zuvor lediglich intern geäußert hatte.
Sperling hatte Fragen bezüglich eines möglichen V-Manns beim ZDF gestellt
Neben der Dokumentation „Straße des Todes“ hatte Sperling auch Fragen bezüglich des Ex-„Frontal 21“-Redakteurs Friedrich Kurz gestellt. Der 2012 pensionierte und 2019 bei einem Autounfall verstorbene Kurz könnte, wie Spiegel und Stern schon berichtet haben, ein V-Mann des Bundesamts für Verfassungsschutz gewesen sein. Zudem könnte er für China tätig gewesen sein.
Sperling wollte nach Eigenaussage wissen, „ob und wie diese Verbindung unsere Redaktion beeinflusst haben könnte.“ Eine Antwort erhielt er nicht. Stattdessen versetzte man ihn nach Mainz. Sperling spricht von einer „Strafversetzung“. Das ZDF wiederum spricht davon, dass mit Sperling ohnehin „nur eine befristete Zuordnung zur Redaktion ‚frontal‘ vereinbart“ gewesen wäre, „die nicht verlängert wurde“.

Friedrich Kurz arbeitete als Redakteur für „Frontal 21“ gemeinsam mit Joe Sperling.
Aber trifft die Stellungnahme des ZDF den Kern der Abläufe? NIUS fragte beim Sender an, was für ein Anstellungsverhältnis bei Sperling genau vorgelegen habe – bei gewissen Mitarbeitergruppen beim ZDF ist es beispielsweise üblich, dass sie über längere Zeiträume immer wieder befristet zu einer bestimmten Redaktion „zugeordnet“ werden, was den Status einer solchen Befristung ändern würde.
Das ZDF ging auf die Frage von NIUS, welche Form des Anstellungsverhältnisses bei Sperling genau vorlag, nicht ein, und erklärt noch einmal, ihm sei eine „befristete Zuordnung zur Redaktion frontal bis zum 30.06.2024 vereinbart“ worden, „die nicht verlängert wurde“. Was das genau bedeutet, wird sich nun am Arbeitsgericht in Mainz klären. Sperlings Klage gegen die Versetzung war dort in erster Instanz abgewiesen worden, er legte jedoch Berufung ein. Auch gegen seine Kündigung geht Sperling juristisch vor.
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