Niederlage für Correctiv: Gericht kassiert in Grundsatzurteil Schlüsselaussagen der Geheimplan-Recherche
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RedaktionEs ist ein Urteil mit Signalwirkung: Das Landgericht Berlin hat der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy in zentralen Punkten recht gegeben und dem Rechercheportal Correctiv drei Kernbehauptungen aus seiner Berichterstattung über das sogenannte Potsdam-Treffen untersagt. Die Entscheidung (27 O 379/25) markiert aber eine schwere Niederlage für die Plattform – und wirft ein neues Licht auf eine der einflussreichsten und umstrittensten Recherchen der vergangenen Jahre.
Das Gericht verbot Correctiv unter anderem die Formulierung, vom Treffen im November 2023 im Landhaus Adlon bei Potsdam bleibe „ein Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ zurück. Ebenso untersagt ist nun die Behauptung, Martin Sellner habe in seinem Vortrag eine „Ausbürgerungsidee“ für deutsche Staatsbürger geäußert. Und drittens: Die eidesstattliche Versicherung des Teilnehmers Erik Ahrens, die Correctiv später verbreitete und in der es heißt, Huy habe den „Vorschlag“ vorgebracht, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft „wieder wegzunehmen“, darf in dieser Form nicht mehr veröffentlicht werden.

Das Landhaus Adlon: Schauplatz der Correctiv-Recherche über einen angeblichen Masterplan.
Das Landgericht Berlin (27. Zivilkammer) entschied in erster Instanz. Berufung ist möglich und angekündigt. Vertreten wurde Huy von der Kanzlei Höcker Rechtsanwälte (Dr. Carsten Brennecke und Prof. Dr. Ralf Höcker). Auf Seiten von Correctiv und Ahrens standen die Kanzleien JBViniol (Thorsten Feldmann) sowie Markus Goldbach.
Erstmals räumt ein Gericht zentrale Correctiv-Behauptungen ab
Das Urteil ist wegweisend, weil zum ersten Mal ein Gericht die zentralen journalistischen Einordnungen des Correctiv-Artikels „Geheimplan gegen Deutschland“ (10. Januar 2024) als falsche Tatsachenbehauptungen eingestuft hat – und nicht als bloße Meinungsäußerungen. Die Pressekammer folgte damit der Argumentation der Klägerin: Der unbefangene Leser verstehe die Passagen nicht als Wertung, sondern als faktenbasierte Darstellung eines „Masterplans“, der gezielt auch deutsche Staatsbürger treffen sollte. Genau diese Lesart hatte Correctiv bis zuletzt als geschützte Meinung verteidigt, obwohl Beobachter immer wieder kritisiert hatten, dass die Correctiv-Recherche Nacherzählung mit Wertung vermischt.

Eine Recherche führt zu Massendemonstrationen: Teilnehmer bei der Demonstration „Demokratie verteidigen: Zusammen gegen Rechts“ auf dem Platz der Republik vor dem Reichstagsgebäude.
In der von Dr. Carsten Brennecke verfassten Klageschrift vom 7. November 2025 legten die Anwälte von Gerrit Huy ausführlich dar, warum die beanstandeten Passagen als unwahre Tatsachenbehauptungen einzustufen seien. Zentral hieß es darin: „Der unbefangene Leser versteht die streitgegenständliche Äußerung des Beklagten so, dass die Klägerin auf dem sogenannten Potsdam-Treffen ausdrücklich den Vorschlag vorgebracht hat, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft wieder wegzunehmen.“ Weiter argumentierten die Klägeranwälte, dass bereits die Wortwahl „vorbrachte“ und „Vorschlag“ beim Durchschnittsleser den Eindruck erwecke, Huy habe aktiv einen konkreten Plan zur Entziehung der Staatsbürgerschaft empfohlen. „Dies bildet eine falsche Tatsachenbehauptung“, schrieben sie. Auch die Gesamtdarstellung des Treffens als „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ wurde scharf kritisiert: Die Berichterstattung erwecke den Eindruck, „es handele sich um einen Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des Grundgesetzes zu unterlaufen“.
Artikel 3 des Grunndgesetzes hält die Gleichheit vor dem Gesetz und das Verbot der Diskriminierung wegen Abstammung, Herkunft oder Rasse fest. In Artikel 16 ist das Verbot der Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit, auch bei Doppelstaatlern festgeschrieben. Und in Artikel 21 wird der Schutz der demokratischen Willensbildung des Volkes und Verbot von Bestrebungen, die auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abzielen, geregelt. Die Klägerin Huy sehe sich dadurch zu Unrecht in die Nähe rechtsextremer Deportationspläne gerückt, was ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht schwer verletze. Die Klageschrift sowie eine Erwiderung des Anwalts Brennecke liegen NIUS vor.
Correctiv hatte in der „Geheimplan“-Recherche ein angebliches Geheimtreffen von AfD-Politikern, Identitären-Chef Martin Sellner und Unternehmern geschildert. Dort soll Sellner ein „Remigrations“-Konzept präsentiert haben, das nach Darstellung des Medienhauses auch nicht-assimilierte Deutsche mit Pass betreffen sollte. Zudem wurde das Treffen in Verbindung mit der Wannsee-Konferenz gebracht, bei der die Nationalsozialisten die „Endlösung der Judenfrage“ diskutierten.
Der Artikel löste bundesweite Massendemonstrationen „gegen Rechts“ aus und wurde mit zahlreichen Preisen ausgezeichnet. Die beteiligten Correctiv-Journalisten Marcus Bensmann, Justus von Daniels, Anette Dowideit, Gabriela Keller und Jean Peters wurden vom „medium magazin“ zu „Journalistinnen und Journalisten des Jahres 2024“ gekürt. Zudem erhielten sie den Carlo-Schmid-Preis und den Deutsch-Französischen Journalistenpreis. Correctiv-Chefredakteur Justus von Daniels sprach von einem „Masterplan zur Vertreibung von Millionen“, immer wieder wurde die Vokabel der „Deportationen“ bemüht.
Rechtsanwälte sehen „Komplettniederlage“ für Correctiv
Unmittelbar nach der Urteilsverkündung äußerten sich die Anwälte der Klägerin auf X. Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke schrieb: „Correctiv hat vor dem Landgericht Berlin verloren: Deren Kernaussagen im Bericht zum Potsdam-Treffen wurden gerade verboten.“ Er betonte, dass in Potsdam unstreitig kein Plan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger vorgestellt worden sei und Sellner auch keine Ausbürgerungsidee geäußert habe. Sein Partner Prof. Dr. Ralf Höcker ergänzte: „Komplettniederlage für Correctiv in Sachen der Potsdam-Legende! Das Konstrukt vom angeblichen ‚Deportations-Geheimtreffen‘ ist damit endgültig in sich zusammengestürzt.“ Höcker verband damit auch eine Kritik am Medienhaus: „Schluss sein muss damit jetzt endlich auch mit der öffentlichen Förderung dieser Fake-News-Bude. Unseriös arbeitende Aktivisten, die Hunderttausende in die Irre führen und sie mit einer konstruierten Quatsch-Geschichte „gegen Rechts“ auf die Straße treiben, dürfen nicht mit Steuergeldern alimentiert werden.“
BREAKING:
— Ralf Höcker (@Ralf_Hoecker) March 17, 2026
Komplettniederlage für Correctiv in Sachen der Potsdam-Legende!#Correctiv hat sich nach allen gerichtlichen Niederlagen bislang stets darauf zurückgezogen, immerhin die Kernaussagen des Berichts zum Potsdamtreffen seien nie verboten worden. Damit ist jetzt Schluss!… https://t.co/K8jml3jVND
+++Breaking News: Correctiv hat vor dem Landgericht Berlin verloren: Deren Kernaussagen im Bericht zum Potsdam-Treffen wurden gerade verboten, berichtet die DPA:
— Carsten Brennecke (@RABrennecke) March 17, 2026
Mir hat die Redakteurin der dpa, die die Urteilsverkündung nach der heutigen mündlichen Verhandlung im Klageverfahren… https://t.co/NSZwgq0Kwl
Correctiv zeigte sich überrascht. „Wir sind sehr überrascht über das Urteil des Landgerichts Berlin, insbesondere im Vergleich zum klar gewonnenen Verfahren in Hamburg“, sagte Chefredakteur Justus von Daniels gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. In Hamburg waren ähnliche Klagen der Teilnehmer Gernot Mörig und Ulrich Vosgerau weitgehend erfolglos geblieben.
Das Verfahren hatte sich über Monate hingezogen. Huy hatte nicht nur gegen den Originalartikel geklagt, sondern auch gegen die spätere Verbreitung der notariell beurkundeten eidesstattlichen Versicherung des Teilnehmers Erik Ahrens vom 12. August 2025. In dieser Versicherung hatte Ahrens unter anderem behauptet, Huy habe den Vorschlag zur Entziehung der Staatsbürgerschaft bei Doppelstaatlern gemacht – eine Darstellung, die das Gericht nun als unzutreffend einstufte.
Für die Teilnehmer des „Geheimtreffens“ dürfte das Urteil ein Etappensieg sein. Für Correctiv und die breite Medienlandschaft, die die Recherche zunächst weitgehend unkritisch übernommen hatte, stellt es einen herben Rückschlag dar. Ob das Berliner Urteil Bestand haben wird, entscheidet letztlich das Kammergericht. Bis dahin gilt: Die zentrale These vom „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ darf von Correctiv nicht mehr so verbreitet werden. Schon morgen wird das Haus die Aussagen vorerst löschen müssen.
Auch bei NIUS: „Geheimplan gegen Deutschland“: Wie das staatlich finanzierte Portal Correctiv eine Wannseekonferenz 2.0 erfand
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