Landgericht Berlin urteilt: Correctiv-Geschichte zu Potsdam-Treffen „im Wesentlichen unwahr“
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Am 17. März 2026, exakt 797 Tage nach der Veröffentlichung jener Recherche, die Deutschland in einen moralischen Taumel stürzte, fiel im Landgericht Berlin II ein Urteil, das mehr ist als ein juristischer Etappensieg. Die 27. Zivilkammer verbot Correctiv, Kernsätze des Artikels „Geheimplan gegen Deutschland“ weiter zu verbreiten, darunter auch die zentrale Losung eines „Masterplans zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“. Die nun veröffentlichte Urteilsbegründung unterstreicht: Zahlreiche Kernaussagen von Correctiv waren Falschbehauptungen.
Die Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy hat vor dem Landgericht Berlin gegen die Kernaussagen des Correctiv-Berichts zum Potsdam-Treffen „Geheimplan gegen Deutschland“ geklagt und gewonnen. Auf dem Kurznachrichtendienst X zitiert ihr Rechtsanwalt Carsten Brennecke nun aus der vernichtenden Urteilsbegründung.

Gerrit Huy mit ihrem Anwalt Carsten Brennecke
Es gab keinen Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern
Das Landgericht Berlin hat bestätigt, dass die Aussage „Es bleiben zurück:… ein Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ von Lesern als Tatsachenbehauptung verstanden wird. Und das zu Recht: Zahlreiche Medien haben unter Berufung auf den Correctiv-Bericht unreflektiert und ungeprüft falsch berichtet, dass in Potsdam tatsächlich die Ausweisung Deutscher geplant worden sei. Die Richter stellen fest: Die Aussage ist falsch. Selbst Correctiv hatte niemals das Gegenteil behauptet, sondern selbst nur von Meinungsäußerungen gesprochen.
Dass dieser Masterplan verfassungswidrig sei, ist ebenfalls nun verboten worden. Denn es gebe laut Gericht ja gar keine sachliche Grundlage mehr für eine solche Aussage.
Es gab keine Idee von Ausbürgerungen
Correctiv wurde die Behauptung verboten, in Martin Sellners Vortrag habe es eine „Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern“ gegeben. „Leser und Medien haben das so verstanden, dass Sellner vorschlug, unliebsame Deutsche auszubürgern. Auch diese Meldung wurde Correctiv verboten. Sie ist laut Landgericht Berlin unzulässig, egal, ob sie als Tatsachenbehauptung oder als Meinungsäußerung verstanden wird“, erläutert Brennecke.
Es gab keine Idee, Menschen die doppelte Staatsbürgerschaft zu entziehen
Außerdem berichtete Correctiv, dass die Abgeordnete Huy auf dem Treffen vorgeschlagen habe, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. Zitat: „Die Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy brachte den Vorschlag vor, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft ‚wieder wegzunehmen‘.“ Die Verbreitung dieser Behauptung wurde Correctiv verboten. „Auch Correctivs Schutzbehauptung wird verboten“, schreibt Brennecke und erklärt: „Correctiv hat sich nach Kritik an der irreführenden Wirkung seiner Kernaussagen damit herausgeredet, dass man keine Tatsachen sondern nur Meinungen geäußert habe. Man dürfe doch wohl die Meinung äußern, dass das in Potsdam Gesagte Ausweisungsplänen gleich stehe.“
Das Landgericht Berlin erteilt dieser Schutzbehauptung eine Absage: Es stellt klar, dass die Aussage, von Potsdam bleibe ein Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern zurück, auch dann unzulässig ist, wenn Correctiv sie als bloße Bewertung, also als Meinungsäußerung, berichtet hätte. Denn für eine solche übertriebene Einordnung gebe es unter Berücksichtigung des Potsdam tatsächlich Besprochenen gar keine Grundlage.
Insgesamt entsteht für das Gericht der Eindruck, dass Correctiv mit seiner Berichterstattung die Leser durch eine bewusst unvollständige Darstellung getäuscht habe. Das Verbot verbietet laut Brennecke alle Kernaussagen des Correctiv-Berichts, die für Aufsehen und Demonstrationen gesorgt haben.
Carsten Brennecke kommentiert: „Am Ende bleibt vom Correctiv-Märchen ein Scherbenhaufen zurück. Correctiv hat gelogen und überzogen, das ist gerichtlich bestätigt. Correctiv wurden als einseitige Meinungsmacher, als manipulative Politaktivisten enttarnt, die mit Journalismus nichts gemein haben.“

Brenneckes Kanzleikollege Ralf Höcker kommentierte das Urteil auf X: „Es handelt sich bei diesem linksradikalen Aktivistenkollektiv um eine komplett unseriöse Fake-News-Bude, die im Tarnkleid des Journalismus agiert und den Ruf echter Journalisten beschädigt.“
Laut Legal Tribune Online werden Correctiv und die mitverurteilten Redakteure gegen das Urteil des LG Berlin II in Berufung gehen. Als nächste Instanz entscheidet das Kammergericht.
Lesen Sie auch die Recherche unseres Autors Markus Brandstetter über die seltsame Finanzstruktur von Correctiv.
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