„Lügenfritz“ ist strafbar: Bürger muss wegen Merz-Beleidigung zahlen
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Wegen mehrerer beleidigender Kommentare über Bundeskanzler Friedrich Merz sind in Baden-Württemberg Strafbefehle erlassen worden. In einem Fall ist bereits rechtskräftig entschieden: Ein Facebook-Nutzer muss eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zahlen, weil er Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte. Das teilte die Staatsanwaltschaft Heilbronn dem Tagesspiegel mit.
Auslöser der Verfahren war ein Besuch von Merz in Heilbronn im Oktober des vergangenen Jahres. Die Polizei hatte damals auf Facebook über ein Flugverbot während des Kanzlerbesuchs informiert. Unter diesem Beitrag erschienen zahlreiche Kommentare. Die Staatsanwaltschaft nahm 38 davon genauer unter die Lupe und prüfte, ob sie strafbar sein könnten.
Dabei ging es insbesondere um den besonderen strafrechtlichen Schutz politischer Amtsträger nach § 188 StGB. Die Vorschrift erfasst Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, wenn die Äußerungen deren öffentliches Wirken erheblich erschweren können.
Neben dem Fall „Lügenfritz“ gibt es nach Angaben der Staatsanwaltschaft einen weiteren rechtskräftigen Strafbefehl. Das Amtsgericht Brackenheim verhängte ebenfalls 30 Tagessätze gegen einen Nutzer, der Merz als „Ftzn Frieder“ bezeichnet hatte.
Ein dritter Fall wird noch vor Gericht verhandelt. Ein Nutzer soll Merz „Fo****Fritz“ genannt haben. Auch gegen ihn wurde ein Strafbefehl über 30 Tagessätze erlassen, dagegen legte er jedoch Einspruch ein. Das Amtsgericht Heilbronn will am 28. August über den Fall verhandeln.
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