Vortäuschen wissenschaftlicher Eigenleistung? Plagiatsjäger Weber erhebt schwere Vorwürfe gegen Ex-Ethikrat-Chefin Alena Buyx
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Der Plagiatsjäger Stefan Weber erhebt schwere Vorwürfe. Es geht um Alena Buyx, die lange Zeit Vorsitzende des Ethikrats gewesen ist. In diesem hatte sie auch in der Coronapandemie eine wichtige Funktion und erlangte bundesweite Bekanntheit. Nun scheint sie selbst es – ethisch durchaus fragwürdig – an wissenschaftlicher Sorgfalt mangeln lassen zu haben. NIUS erklärt, worum es geht.
Ein umfangreiches Gutachten des österreichischen Plagiatsprüfers Doz. Dr. Stefan Weber kommt zu dem Ergebnis, dass die Dissertation von Buyx aus dem Jahr 2005 mindestens 73 Text- und Quellenplagiatsfragmente enthalte. Im Zentrum des Vorwurfs steht dabei nicht primär das klassische Bild vom Copy-Paste ganzer Absätze. Weber argumentiert vielmehr mit einem in der Plagiatsforschung bekannten Ansatz: dem Nachweis von sogenannten Blindzitaten oder Quellenplagiaten (wie sie in der Vergangenheit auch gegenüber Grünen-Politiker Robert Habeck erhoben wurden).
Gemeint ist damit die Übernahme von Literaturangaben aus anderen wissenschaftlichen Arbeiten, ohne die Originalquellen selbst eingesehen zu haben. Genau dies soll in der Dissertation geschehen sein. Der Gutachter dokumentiert zahlreiche Fälle, in denen identische Zitierfehler, falsche Seitenangaben oder fehlerhafte Autorennamen aus älteren Dissertationen übernommen worden seien – ein Muster, das aus seiner Sicht nur durch Abschreiben erklärbar ist.

Alena Buyx ist in der deutschen Öffentlichkeit sehr präsent, hier zu Gast bei Markus Lanz.
Warum ist das überhaupt relevant?
In der öffentlichen Debatte werden solche Fälle oft als formale Kleinigkeiten abgetan. In der Wissenschaft gelten sie jedoch als klarer Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis. Wer Quellen angibt, signalisiert damit, dass er diese Literatur selbst geprüft, verstanden und in die eigene Argumentation eingebettet hat. Wird eine Quelle lediglich aus einer anderen Arbeit abgeschrieben, entsteht der Eindruck einer wissenschaftlichen Leistung, die tatsächlich nicht erbracht wurde.
Es geht also nicht nur um Formalien, sondern um das Vortäuschen intellektueller Eigenarbeit – kurz: letztlich um wissenschaftlichen Betrug.
Weber formuliert diesen Vorwurf deutlich. Nach seiner Darstellung sei in der Arbeit eine „unzulässige Abkürzung“ genommen worden, indem Literaturangaben offenbar aus älteren Dissertationen übernommen wurden, statt die Originaltexte selbst zu konsultieren.
Entscheidend ist: Der Gutachter sieht nicht nur vereinzelte Probleme, sondern ein Muster. Betroffen seien große Teile der Grundlagenkapitel, zahlreiche Literaturangaben und nach seiner Bewertung sogar Abschnitte im Diskussionsteil – jener Teil einer Dissertation, der üblicherweise als eigentliche intellektuelle Eigenleistung gilt.
Weber veröffentlichte seine Rechercheergebnisse auf X:
Ein „schwerwiegender Plagiatsverdacht“
Das Gutachten verweist außerdem darauf, dass viele der identifizierten Übernahmen aus Dissertationen derselben Fakultät stammen. Wiederkehrende Fehler in Zitaten und Literaturverzeichnissen werden als Indiz dafür gewertet, dass nicht die Primärliteratur, sondern bereits vorhandene Arbeiten als Vorlage dienten. Insgesamt spricht Weber von einem „partiellen Plagiat“ mehrerer älterer Dissertationen und sieht deutliche Verstöße gegen die wissenschaftliche Redlichkeit.
Weber hält Buyx zugleich zugute: „Der Gutachter ist sich der Tatsache bewusst, dass es sich bei den Plagiatsfragmenten – bis auf wenige Ausnahmen, die in einem wertenden Sinnzusammenhang verfasst wurden – um Wissen reproduzierende Passagen handelt, mitunter auch um notorisches Fachwissen.“ Dennoch, so Weber weiter, zeige „das Gutachten auf, dass die Verfasserin Alena Buyx eine unzulässige Abkürzung gegangen ist, das heißt, dass sie zitierte Literatur vielfach wohl kaum jemals im Original aufgesucht und rezipiert hat, sondern einfach die Quellenangaben von älteren Dissertationen abgeschrieben hat.“
Ebenfalls gesteht er zu, „dass Literaturarbeit in der medizinischen Dissertation kaum eine oder nur eine untergeordnete Bedeutung im Vergleich zur empirischen Versuchsanordnung hat. Die Frage muss dann aber ans medizinische Promotionswesen lauten, warum sie überhaupt stattfindet und was ihr Wert ist, wenn sie – wie bei Buyx – offensichtlich mitunter simuliert wurde.“
Auf sein Fazit wirke sich „[e]rschwerend aus, dass sich zwei Textplagiate im Diskussionsteil finden“. Damit ergebe sich „trotz aller möglichen Einwände in Summe ein schwerwiegender Plagiatsverdacht“.

Mit dieser Ampel verdeutlicht Weber Plagiatsbrisanz (Screenshot aus dem Gutachten)
Zuletzt traf es Mario Voigt
Juristisch oder institutionell ist damit allerdings noch nichts entschieden. Das Gutachten ist eine private Untersuchung, kein offizieller Beschluss einer Universität. Ob die zuständige Fakultät Konsequenzen zieht oder ein Prüfverfahren einleitet, ist offen.
In der Vergangenheit haben ähnliche Vorwürfe jedoch mehrfach gezeigt, welche Sprengkraft wissenschaftliche Integritätsfragen entwickeln können – insbesondere dann, wenn es um Persönlichkeiten geht, die moralische Autorität im öffentlichen Raum beanspruchen. Zuletzt hat Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) seinen Doktortitel eingebüßt. Initialer Anlass waren auch hier Vorwürfe Stefan Webers.
Genau hierin liegt die Brisanz des Falls Buyx. Und was nun diskutiert wird, könnte erst der Anfang sein. Denn Weber erklärt in seinem Gutachten, er habe auch Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Habilitation von Alena Buyx festgestellt. Details dazu sollen laut Gutachter noch folgen.
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