Brosius-Gersdorf attackiert Union scharf in Leihmütter-Debatte
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Die bei der Wahl zur Verfassungsrichterin gescheiterte Frauke Brosius-Gersdorf greift in einem Interview die Union an – und plädiert für eine Legalisierung von Leihmutterschaften in Deutschland.
In den USA und anderen Ländern gebe es für die Leihmutterschaft „strenge Voraussetzungen“ – etwa die Bedingung, dass die betroffenen Frauen keine Schulden haben dürfen und dass sie berufstätig sind. Diese und weitere Vorkehrungen schützen vor Zwang und Ausbeutung, so Brosius-Gersdorf im Interview mit der Zeit: „Warum sollte das nicht auch in Deutschland möglich sein?“ Sie plädiere für eine Versachlichung, so Brosius-Gersdorf weiter: Wer in der Debatte um die Leihmutterschaft hingegen „Frauen als ‚Brutkästen‘ bezeichnet, will nicht diskutieren“.
Das Verbot von Leihmutterschaften sei dann „paternalistisch und mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar, wenn Frauen sich freiwillig entscheiden, Leihmutter zu sein“, sagte Brosius-Gersdorf. Man dürfe „Frauen und insofern auch Leihmütter nicht gegen ihren erklärten Willen vor sich selbst schützen.“ Der Staat müsse „Regelungen schaffen, die sicherstellen, dass Frauen über die medizinischen und psychosozialen Risiken einer Leihmutterschaft aufgeklärt werden“, so die Verfassungsrechtlerin.
„Wenn sie sich dann aber trotzdem freiwillig dafür entscheiden“, dürfe der Gesetzgeber ihnen das nicht verbieten. Das dürfe er schließlich auch in anderen Bereichen nicht: „Wir haben ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, ein Recht auf Rauchen und Alkoholtrinken, auf Hochrisikosport. Deswegen sehe ich gute Gründe dafür, die Leihmutterschaft auch in Deutschland zu legalisieren.“ An die Union richtet die Verfassungsrechtlerin scharfe Kritik: Die Position von CDU und CSU zur Leihmutterschaft sei „von einem Menschenbild geprägt, das nicht dem Grundgesetz entspricht“.
Brosius-Gersdorf: Union will „paternalistischen Staat“, der weiß, was für Frauen gut ist
Die Union spreche mit dem Verbot der Leihmutterschaft und auch der Eizellspende in Deutschland „Frauen ihr Recht auf Selbstbestimmung ab“, sagte sie an die Christdemokraten gerichtet. Die Union wolle „einen paternalistischen Staat, der am besten weiß, was für Frauen und auch für potentielle Leihmütter gut ist“. Das Grundgesetz sei aber „eine freiheitliche Verfassung, die auf dem Menschenbild des selbstbestimmt und autonom handelnden Individuums beruht“. Und das gelte selbstverständlich auch für Frauen. Deswegen sei es „wirklich schade, dass Herr Spahn nicht die Kraft und den Mut aufgebracht hat, seine Haltung zur Leihmutterschaft nun öffentlich zu korrigieren“.

Der zurückgetretene Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU)
Widerspruch zu ihren Aussagen kommt von Rechtsprofessor Volker Boehme-Neßler: „Das Verbot der Leihmutterschaft widerspreche dem Menschenbild des GG, meint Brosius-Gersdorf. Das ist falsch. Das Verbot schützt die Menschenwürde der Frauen und der Kinder. Sie dürfen nicht kommerzialisiert und zu Objekten gemacht werden“, schrieb er auf X.
Spahn war am 18. Juli von der Fraktionsspitze zurückgetreten. Dem Rücktritt vorausgegangen war eine Debatte darüber, dass Spahn und sein Mann Daniel Funke mit der Hilfe einer Leihmutter in den USA Eltern geworden waren. Dies hatte das Paar am vergangenen Mittwoch bekannt gegeben. Damit umgingen sie das in Deutschland geltende Verbot, das Spahn als CDU-Politiker mitgetragen hat. Daraufhin war Spahn Doppelmoral vorgeworfen worden.
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