AfD wäre betroffen: EU will rechter Partei ESN wegen „Verstößen gegen Werte“ Gelder streichen
Ein Beitrag von
Die europäische Parteienfamilie ESN (Europa der Souveränen Nationen), zu der auch die AfD gehört, steht unter Druck. Das EU-Parlament stimmte für ein Prüfverfahren, das klären soll, ob Verstöße gegen EU-Grundwerte vorliegen. Eine Löschung aus dem Parteienregister könnte finanzielle Folgen haben. Dabei sind die Belege in einem Dossier, das als Grundlage dient, recht dürftig.
Als Grundlage dafür soll ein 294 Seiten umfassender Bericht der EU-Aufsichtsbehörde für europäische politische Parteien (APPF) dienen, der noch nicht veröffentlicht wurde. Das Dossier enthält überwiegend Gerichtsentscheidungen, öffentliche Äußerungen, Social-Media-Beiträge und andere bereits öffentlich zugängliche Quellen, die aus Sicht der APPF mögliche Verstöße gegen Art. 2 EUV belegen sollen.
Das Schreiben wurde intern an Parlament, Rat und Kommission übermittelt und bildet die Grundlage für das nun eingeleitete Prüfverfahren – das erste Verfahren dieser Art, das sich auf die Einhaltung von Werten bezieht. Der Entzug des offiziellen Status als europäische Partei hätte zur Folge, dass die ESN keine EU-Fördermittel aus dem EU-Haushalt mehr erhält. Es soll dabei um maximal zwei Millionen Euro gehen.
Verfahren betrifft die Fraktion in Brüssel nicht
Die Parteienfamilie ESN ist nicht zu verwechseln mit der gleichnamigen Fraktion im Europaparlament. Es handelt sich um die Dachorganisation mehrerer nationaler rechter Parteien auf EU-Ebene, 2024 von der AfD mitgegründet. Ihr gehören Parteien aus weiteren acht Ländern an, unter anderem die französische Reconquête von Éric Zemmour, das niederländische Forum voor Democratie, die Neue Hoffnung in Polen oder die prorussische Partei Wasraschdane aus Bulgarien.
Wie andere politische Bündnisse auch besteht die Dachpartei unabhängig von den Fraktionen im EU-Parlament, in denen sich die Europaabgeordneten zusammenschließen.

Die ESN ist ein Zusammenschluss von neun rechten europäischen Parteien, darunter die AfD.
Was den Zeitrahmen des Prüfverfahrens betreffe, sei eine genaue Vorhersage nicht möglich, teilte die Aufsichtsbehörde mit. Danach habe ein spezieller „Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten“ zwei Monate Zeit für eine Stellungnahme. Erst dann wäre die Behörde in der Lage, eine Entscheidung über den Prüfantrag zu treffen, zusätzlich kann noch innerhalb von drei Monaten Einspruch erhoben werden.
Sechs „unabhängige Persönlichkeiten“
Das sechsköpfige Gremium „unabhängiger Persönlichkeiten“ wurde zu gleichen Teilen vom EU-Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der EU-Kommission Ursula von der Leyens besetzt. Es handelt sich um Wissenschaftler und Juristen, von denen keiner aktives Mitglied einer politischen Partei ist.
Insgesamt ist der Ausschuss teils konservativ, teils liberal oder links-progressiv besetzt. Allerdings findet sich auch niemand darin, der öffentlich für euroskeptische oder nationalkonservative Positionen bekannt wäre. Die Deutsche Pia Lange – Professorin für Öffentliches Recht, Europarecht, Sozialrecht und Gender/Diversity an der Universität Bremen, Richterin am Bremer Staatsgerichtshof – legt den Fokus auf Sozialstaat, Wohlfahrtsrecht und Vielfalt, ist also politisch links einzuordnen. Ebenso wie die Polin Anna Pacześniak, Politik-Professorin und assoziiert mit dem sozialdemokratisch-progressiven Think-Tank FEPS (Foundation for European Progressive Studies).
Tätig wurde das Gremium bisher noch gar nicht. Zwar hat es recht umfassende Ermittlungsmöglichkeiten wie umfassende Unterlageneinsichts- und Anhörungsrechte, doch stellte bereits der Verfassungsblog fest, dass es kaum selbst Ermittlungen anstellen könne und daher wohl „ihre Entscheidung auf Grundlage der 300-seitigen Einschätzung der APPF sowie der Stellungnahme der ESN-Partei“ treffen werde.
Parteienstatut nachgeschärft
Womit sich die Frage stellt: Was genau steht in dem Dossier? Die Aufsichtsbehörde, die es erstellte, hat kaum eigene Tatsachen ermittelt, sondern überwiegend bereits öffentliche Primärquellen zusammengestellt: Screenshots von X-, Facebook- oder YouTube-Beiträgen, Redemanuskripte oder Videoabschriften, Gerichtsentscheidungen, Beschlüsse nationaler Behörden, Pressemitteilungen und Parteidokumente.
Diese wurden dann rechtlich unter Art. 2 EUV (Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte usw.) bewertet. Die Behörde prüft, ob das Verhalten der Mitgliedsparteien der ESN der europäischen Dachpartei zugerechnet werden kann und ob dies einen „schwerwiegenden und anhaltenden Verstoß“ gegen die Werte des Art. 2 EU-Vertrag begründet.
Das wäre ein Präzedenzfall, weil diese Befugnis der APPF erst seit der Reform der Regeln für europäische Parteien praktisch genutzt wird. Das Parteienstatut wurde erst vor einem halben Jahr, Ende 2025, in Hinblick auf die Pflicht zur Wahrung der Werte durch die Parteien, die von der EU-Parteienfinanzierung profitieren, nachgeschärft – offenbar, um der ESN zu Leibe rücken zu können.

Auch AfD-Chefin Alice Weidel kommt im Bericht vor – mit einer Äußerung über mobbende muslimische Schüler.
Geschmacklose Äußerungen Einzelner – und viel Harmloses
Die angeführten Belege sind bei Weitem nicht so zahlreich, wie die Gegner der ESN suggerieren. NIUS hat das Dossier eingesehen. Die Erkenntnis: Der Umfang täuscht, es handelt sich nicht um 300 Seiten voller Belege. 25 Seiten gehen allein für formelle Beschreibungen und Parteiprogramm drauf, dann werden alle Segmente noch ins Englische übersetzt, was den jeweils eigentlichen Umfang verdoppelt.
Gesammelt wurden Aussagen von Mitgliedern aller neun Parteien der ESN. Verstoßen die Parteien der ESN gegen Grundwerte wie Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte? Die APPF führt in ihrem Bericht Belege dafür auf, die angeblich einwanderungsfeindliche, antisemitische und LGBT-feindliche Rhetorik enthalten, darunter Aufrufe zur Remigration und die Gleichsetzung von Homosexualität mit Pädophilie.
Wie zuvor schon in anderen Gutachten dokumentiert, gibt es Belege für geschmacklose Äußerungen Einzelner. Schon zu den „härtesten“ Aussagen gehören die folgenden: So habe beispielsweise László Toroczkai, der Vorsitzende der ungarischen Partei Mi Hazánk Mozgalom, in einem Video im März 2026 eine Roma-Gemeinschaft als „kriminelle Horden“ bezeichnet. Auf den Fall eines Mannes aus dieser ethnischen Gruppe, der ein 12-jähriges Mädchen erwürgte, reagierte er mit der Forderung, über abschreckende Maßnahmen wie Kastration oder Todesstrafe zu debattieren.
Niederländer: „Ich bin Putin-Fan“
Das niederländische Forum voor Democratie schrieb bei X: „Die Niederlande werden von Gruppen von Syrern heimgesucht, die die Straßen unsicher machen.“ Ein Thierry Baudet aus dieser Partei beschrieb sich selbst als „Fan von Wladimir Putin“: „Er ist der Mann, der die Globalisten entlarvt.“

Sogar das Bild eines Abschiebefliegers des Forum voor Democratie soll als Beleg für Verstoß gegen die Menschenwürde dienen.
Auch der bulgarischen Mitgliedspartei Wiedergeburt wird Russland-Nähe vorgeworfen, weil sie eine Kooperationsvereinbarung mit der russischen Staatspartei Einiges Russland geschlossen hatte, obwohl diese wegen des Kriegs gegen die Ukraine EU-Sanktionen unterliegt. Sogar ein Repost der polnischen Nowa Nadzieja über Israel als „Nation von Kriminellen“ wird im Dossier aufgeführt, was man allerdings auch von jedem zweiten Linken hören kann.
Außerdem habe ein Mitglied des EU-Parlaments bei YouTube ein Video eines dunkelhäutigen Mannes geteilt und dazu geschrieben: „Seht euch das Gesicht dieses widerlichen, degenerierten Primitiven an. Er ermordete eine junge Frau in England, nachdem er illegal ins Land gekommen war. Solche ekligen, psychopathischen Bestien hat man nach Europa hineingelassen.“
Derartige Aussagen verstoßen nach Ansicht der Aufsichtsbehörde gegen die Menschenwürde und die Menschenrechte, insbesondere von Personen, die Minderheiten angehören.

Ein Politiker der slowakischen Partei Hnutie Republika bezeichnete einen Schwarzen als „degeneriert“, also entartet..
91 Seiten Zitate aus einem Rechtsstreit
Aber auch harmlosere Äußerungen fallen für die APPF darunter, legitime Forderungen wie die von Éric Zemmour, Doppelstaatlern die französische Staatsbürgerschaft zu entziehen, um sie ausweisen zu können. Ob man darin wirklich „schwerwiegende und anhaltende Verstöße“ gegen die Werte der EU sehen kann?
Die meisten Aussagen dieser Art werden auf einer langen Strecke der AfD angelastet. Um die Partei geht es von Seite 127 bis Seite 171, danach in englischer Übersetzung bis Seite 218. Eigentlich handelt es sich nur um eine insgesamt 91-seitige Dokumentation des Rechtsstreits vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln, den die AfD gewann, weshalb der Verfassungsschutz (VS) die Einordnung der Partei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ seither unterlassen muss.
Wegen ihres „vorherrschenden ethnisch-abstammungsmäßigen Volksverständnisses“, so der VS, agitiere die AfD „gegen Personen und Personengruppen, die unter anderem pauschal diffamiert würden. Ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland würden so abgewertet und in ihrer Menschenwürde verletzt.“ Weil die AfD gegen den Bau von Minaretten und den Muezzinruf ist und für ein „Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen und insbesondere in Schulen nach dem Vorbild anderer europäischer Länder“, sahen die Verfassungsschützer eine „Diskriminierung von Muslimen“.
Kriminalisierte Meinungsäußerungen
Im Dossier wird also über Dutzende Seiten die Argumentation des (dem Innenministerium unterstellten) Inlandsgeheimdienstes wiedergegeben, während die Entgegnung der AfD und die Urteilsbegründung zwar dokumentiert werden, man sich aber die Sichtweise des VS zu eigen macht – obwohl der vor Gericht unterlag. Wenn Martin Renner den Islam als eine „verachtende, mittelalterliche Religion“ bezeichnet oder Björn Höcke allgemein formuliert, „der islamische Einfluss in Deutschland“ sei „zu groß und er muss zurückgedrängt werden“, dürfte es sich um durchaus zulässige Meinungsäußerungen handeln.
Äußerungen, die sich auf Ausländer, die „Frauen vergewaltigen, unschuldige Menschen mit Messern angreifen“ beziehen, bedeuten eben nicht, dass es den Kritikern der Migrationspolitik um die Zugehörigkeit zu einer „Bevölkerungsgruppe“ geht. Und Remigration, auch das ist in den Dokumenten zu lesen, meine ausschließlich rechtsstaatliche und gesetzeskonforme Maßnahmen zur Rückführung von Ausländern, sofern diese ausreisepflichtig seien.
Und stellt die Feststellung der AfD-Vorsitzenden Alice Weidel, in Schulen würden muslimische Kinder deutsche Kinder belästigen, oder die Forderung der Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch nach Rücknahme von „massenhaften Einbürgerungen“ wirklich „schwerwiegende und anhaltende Verstöße“ gegen die Werte der EU dar?
Reichlich dünne Belege für eine Löschung
Wie auch immer: Würde die ESN am Ende tatsächlich aus dem Parteienregister gelöscht, würde das nicht die parlamentarischen Rechte der Fraktion und der Abgeordneten im EU-Parlament bedeuten. Ihr Status bliebe unberührt. Zwar wäre die Finanzierung betroffen, nicht aber das Recht der ESN-Mitgliedsparteien, bei der Europawahl anzutreten.
Im Europäischen Parlament sitzen übrigens derzeit 27 Abgeordnete der ESN-Fraktion. Daneben gibt es noch andere rechte bzw. euroskeptische Parteien, so die deutlich stärker vertretenen Patrioten für Europa (PfE) und die Europäischen Konservativen und Reformer (EKR), in der unter anderem Giorgia Melonis Fratelli d’Italia vertreten ist.
Unterm Strich sind die Belege, die eine Löschung der ESN aus dem europäischen Parteienregister rechtfertigen könnten, also reichlich dünn. Ob sie ausreichen, um der Partei Millionen Euro Förderung zu streichen, darf bezweifelt werden.
Mehr zum Thema: „Gesichert rechtsextrem“ gestoppt: Diese NIUS-Geschichte führte zum spektakulären AfD-Urteil
Haben Sie einen Hinweis zu diesem Thema? Hier können Sie uns schreiben.
Haben Sie Fehler entdeckt? Dann weisen Sie uns gern darauf hin.
Mehr NIUS:
Tennis-Affäre des Regierenden Bürgermeisters von Berlin: Kai Wegner ist politisch am Ende
Merz lobt Trumps Druck auf die NATO: „Der Erfolg spricht für sich“
Berliner CDU schweigt dazu: Linksextremer „Widersetzen“-Verein ist als gemeinnützig anerkannt
CDU-Chef Schulze will lieber Stillstand als Stimmen von der AfD
Studenten, Rentner, Urlauber: Die Union sucht Freiwillige Helfer für den Wahlkampf im Osten
Nach AfD-Post: Heino will 30.000 Euro - mindestens!
Prien will Dauer des Elterngelds reduzieren und an Bedingungen knüpfen
Unionsfraktionsführung weist Anti-Brandmauer-Antrag zurück
Mehr NIUS:
CDU-Chef Schulze will lieber Stillstand als Stimmen von der AfD
Studenten, Rentner, Urlauber: Die Union sucht Freiwillige Helfer für den Wahlkampf im Osten
Nach AfD-Post: Heino will 30.000 Euro - mindestens!
Prien will Dauer des Elterngelds reduzieren und an Bedingungen knüpfen
Unionsfraktionsführung weist Anti-Brandmauer-Antrag zurück
Alice Schwarzer über AfD-Wahlerfolge: „Die Menschen sind einfach sauer über dieses ideologische Klima, das bei uns herrscht“
„Da gehe ich nicht mit“: Weidel widerspricht Sachsen-Anhalts AfD bei Familienbild
Kabinett will Haushalt auf den Weg bringen: Klingbeil plant über 200 Milliarden Euro neue Schulden für 2027
Claudio Casula
Artikel teilen
Kommentare