Wenn Bürgeranfragen beim Regieren stören – beim Informationsfreiheitsgesetz droht neuer Streit in der Koalition
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Lästige Bürgerfragen gefährden den Aufschwung! Da staunten viele Journalisten nicht schlecht, als Anfang Juli im Beschlusspapier des Koalitionsausschusses ziemlich weit hinten (Punkt 32 von 34) die „Weiterentwicklung“ des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) auftauchte. Wer hätte gedacht, dass das Recht auf Auskunft im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ offenbar als Hindernis für den deutschen Wohlstand gesehen wird.
Ein Satz ist besonders alarmierend: „Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können.“ Hier werden nach Ansicht von Juristen gleich drei Stopp-Schilder aufgestellt. „Natürliche Personen“ schließen aus, dass etwa Redaktionen oder Kanzleien Anfragen stellen dürfen. Was ein „berechtigtes Interesse“ ist, legt künftig offenbar die Politik fest, und der Verweis auf „andere Regelungen“ legt den Verdacht nahe, dass Journalisten sich künftig nur noch an die Pressestelle wenden können, anstatt Originalakten frei zu klagen, wie jüngst der Tagesspiegel im Fall des Regierenden Bürgermeisters von Berlin.
„Das alles kostet den Steuerzahler Millionen“
Spricht man mit Regierungsvertretern, so wird in der Tat der zuständige Tagesspiegel-Kollege Jost Müller-Neuhof ausdrücklich und namentlich als Beispiel für ausufernde und detailreiche Klageschriften erwähnt, deren Bearbeitung völlig unangemessen Kräfte binde. Auch CDU-Rechtsexperte und Top-Jurist Günter Krings begründet den Reformvorstoß gegenüber NIUS mit der Arbeitsbelastung der Behörden:
„Anträge zum Informationsfreiheitsgesetz sind in den vergangenen Jahren explodiert“, so Krings. Eigentlich eine gute Nachricht, wenn sich Bürger für die Belange des Gemeinwesens interessieren. Aber: „Manche Referate in den Bundesministerien verbringen mehr Zeit mit der Beantwortung der immer detailverliebter werdenden Anfragen, als mit ihrer eigentlichen Arbeit. Bei einigen Anfragen steht offenbar nicht ein Erkenntnisinteresse im Vordergrund, sondern das Ziel, bestimmte Arbeitseinheiten von Ministerien lahmzulegen. Das alles kostet den Steuerzahler Millionen.“
Der Hinweis auf die Kosten kommt nicht von ungefähr, denn der Koalitionsausschuss hat auch hier den „Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip“ beschlossen. Mit anderen Worten: Transparenz und Einblick in Behördenhandeln muss man sich künftig leisten können. Stopp-Schild Nummer vier!

CDU-Rechtsexperte und Top-Jurist Günter Krings
Neuer Koalitionsstreit ist vorprogrammiert
Rechtsexperte Krings sagte gegenüber NIUS: „Das Recht auf Auskunft bleibt wichtig für den Bürger und erst recht für die Presse. Es ist aber nicht einzusehen, dass deswegen das kluge und zentrale Prinzip des Abgabenrechts außer Kraft gesetzt wird, dass nämlich staatliche Gebühren kostendeckend zu erheben sind. Wenn in allen Bereichen gespart werden muss, ist es den Menschen nicht zu vermitteln, wenn beispielsweise NGOs eine aufwändige und umfangreiche Leistung des Staates fast zum Nulltarif nach Belieben abrufen können. Es ist dabei selbstverständlich, dass jede Änderung so ausgestaltet sein muss, dass die freie journalistische Recherche weiterhin möglich und bezahlbar bleiben wird.“
Beim Stichwort NGOs (Nichtregierungsorganisationen) ist nun auch die SPD hellhörig geworden, deren Vorfeldorganisationen gern und reichlich vom IFG Gebrauch machen. „Natürlich sollen NGOs und Journalisten ihre Arbeit weitermachen können“, gab SPD-Chef und Vizekanzler Lars Klingbeil unlängst im Sommerinterview der ARD zu Protokoll. Was am Ende wirklich umgesetzt wird, stehe in den Sternen, heißt es hinter vorgehaltener Hand in der Unionsfraktion. Es ist ein offenes Geheimnis, dass vor allem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) der IFG-Antragsflut linker Aktivisten, Flüchtlingshelfer, Migrations- und Asylfreunde einen Riegel vorschieben will, während sich die SPD ausdrücklich als politischer Arm dieser NGO-Milieus sieht.
In einem gesellschaftlichen Umfeld, das gerade die etablierte Politik immer argwöhnischer betrachtet, die Auskunftsrechte einzuschränken, dürfte zudem strategisch nicht besonders klug sein. Wenn es zur gesetzgeberischen Umsetzung kommt, ist neuer Streit in der Koalition programmiert. Und wenn es zu keiner Einigung und keiner Überarbeitung des IFG kommt, wäre das endlich mal eine gute Nachricht aus Koalitionskreisen.
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