Neues GKV-Gesetz: Ärzte warnen vor „zwangsläufigen Einschränkungen der Versorgung“
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Das neue GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz könnte nach Berechnungen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) erhebliche Folgen für Arzt- und Psychotherapiepraxen haben. Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Gesetz zugestimmt haben, sollen die neuen Regelungen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Die KVBW spricht in einem Schreiben von einem „schwarzen Tag“ für die ambulante Versorgung. Nach ihrer Prognose werden den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg jährlich mindestens 192,6 Millionen Euro entzogen. Besonders stark betroffen seien Facharztpraxen mit Einbußen von insgesamt rund 164 Millionen Euro. Für den hausärztlichen Bereich rechnet die Vereinigung mit einem Minus von 28,6 Millionen Euro.
Nach Darstellung der KVBW könnten einzelne Fachgruppen Einnahmeverluste von bis zu 18,8 Prozent erleiden. Die Vereinigung rät ihren Mitgliedern deshalb, die wirtschaftliche Lage ihrer Praxen für das Jahr 2027 frühzeitig zu prüfen und gegebenenfalls Personalbestand und Praxisorganisation anzupassen.
„Die Unehrlichkeit der Politik, die daraus zwangsläufig resultierenden Einschränkungen der Versorgung gegenüber dem Wähler auch noch zu negieren oder sogar als Verbesserung zu verkaufen, ist unerträglich“, so die KVBW.
Hygienezuschläge werden gestrichen
Zu den konkreten Sparmaßnahmen gehört der Wegfall mehrerer bislang zusätzlich vergüteter Leistungen. Ab Januar 2027 sollen unter anderem die Zuschläge für zusätzlichen Hygieneaufwand ersatzlos entfallen. Allein dadurch erwartet die KVBW für ihre Mitglieder Mindereinnahmen von etwa 19,5 Millionen Euro.
Bereits zuvor war vorgesehen worden, weitere Zuschläge zu streichen. Dazu gehören Vergütungen für die Vermittlung bestimmter Termine, für die Beratung zu Organ- und Gewebespenden, für Kurzzeittherapien in der ambulanten Psychotherapie sowie für die erstmalige Befüllung und Aktualisierung der elektronischen Patientenakte.
Auch die Vergütung von Katarakt-Operationen sowie technischer Leistungen in der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie soll überprüft werden. Der zuständige Bewertungsausschuss muss die entsprechenden Leistungen bis Ende März 2027 neu bewerten. Nach Angaben der KVBW zielt die Regelung auf Kürzungen von jeweils mehr als 20 Prozent. Die genaue finanzielle Belastung lasse sich bislang allerdings noch nicht beziffern.
Zahlreiche Leistungen werden wieder budgetiert
Besonders einschneidend ist aus Sicht der Ärztevertretung die geplante Begrenzung der sogenannten extrabudgetären Einzelleistungsvergütung. Künftig sollen nur noch wenige Leistungen vollständig außerhalb der gedeckelten Gesamtvergütung bezahlt werden. Dazu zählen nichtärztliche Dialyseleistungen, Substitutionsbehandlungen, Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie neu in den ärztlichen Leistungskatalog aufgenommene Behandlungen – letztere allerdings nur für acht Quartale.
Die übrigen bislang extrabudgetär vergüteten Leistungen sollen wieder in die Budgetierung überführt werden. Als Grundlage dient das Leistungsvolumen des Jahres 2025. Steigt die Zahl der Behandlungen über dieses Niveau, kann dies nach Einschätzung der KVBW dazu führen, dass der ausgezahlte Betrag pro erbrachter Leistung sinkt.
Zusätzlich kritisiert die Vereinigung, dass Gelder für bestimmte bisher extrabudgetär vergütete Terminvermittlungsfälle nicht in die reguläre Gesamtvergütung überführt werden sollen. Dadurch gingen der ambulanten Versorgung in Baden-Württemberg nach Berechnungen der KVBW weitere 50 Millionen Euro verloren.
Die Ärztevertretung wirft dem Bund vor, die finanziellen Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung vor allem auf Kosten der Leistungserbringer lösen zu wollen. Gleichzeitig übernehme der Staat weiterhin nicht vollständig die Gesundheitskosten von Grundsicherungsempfängern. Diese würden stattdessen zu großen Teilen von den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenkassen finanziert.
Die Kürzungen könnten nach Ansicht der KVBW auch für Patienten spürbar werden. Praxen könnten gezwungen sein, ihr Leistungsangebot zu reduzieren, Personal abzubauen oder weniger zusätzliche Behandlungen anzubieten. Noch seien jedoch zahlreiche Einzelheiten der Umsetzung offen. Die konkreten Folgen könnten deshalb je nach Fachgruppe und einzelner Praxis von den bisherigen Prognosen abweichen.
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