Dieses Verfassungsschutz-Gutachten hätte sich nicht einmal Kafka ausdenken können
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Franz Kafkas Roman „Der Prozess“ beginnt mit einem Verdacht, ohne dass klar ist, worauf er sich stützt. Die Figur Josef K. wird verhaftet, ohne je zu erfahren, was ihr vorgeworfen wird. Dabei entsteht beim Leser jene Atmosphäre, die zu der Wortschöpfung „kafkaesk“ geführt hat, die der Duden mit „auf unergründliche Weise bedrohlich“ umschreibt.
Eine ganz ähnliche beklemmende Atmosphäre entsteht beim Lesen des Geheimgutachtens, das der Verfassungsschutz Niedersachsen über den entsprechenden Landesverband der AfD erstellt hat. Es handelt sich um eine fast 1000-seitige Sammlung von Belegen, die der Verfassungsschutz auf seine „spezielle Weise“ auslegt. NIUS berichtete über den Inhalt des Gutachtens und veröffentlichte es auch.
Kafkas Prozess beginnt mit den Worten: „Jemand mußte Josef K. verleumdet haben, denn ohne daß er etwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens verhaftet.“ Im Verlauf der Geschichte verliert er sich in einem behördlichen Dickicht, in dem er nie erfährt, wofür ihm eigentlich der Prozess gemacht wird. Eine ähnliche Logik zeigt sich im vorliegenden Fall.

Theater-Aufführung von „Der Prozess“ im Berliner Gorki-Theater.
„Taktische Zurückhaltung“
Denn was bei Kafka Fiktion ist, lässt sich hier als Befund lesen. So wird der Partei eine Veranstaltung namens Harzburger Treffen zur Last gelegt. Hauptredner waren die Politiker Dr. Maximilian Krah, Martin Reichardt und Thomas Tillschneider. Das Harzburger Treffen, an dem K., R. und T. am 18. Januar 2025 im Bündheimer Schloss in Bad Harzburg teilnahmen, wurde öffentlich dokumentiert. Ob der Geheimdienst die Veranstaltung infiltriert hatte oder seine Mitarbeiter die Geschehnisse schlicht online sichteten, ist den Protagonisten des Harzburger Treffens nicht bekannt. Es handelte sich um eine Wahlkampfveranstaltung – und gerade das machte sie verdächtig.
Denn wie sich dem Geheimgutachten entnehmen lässt, ist ihre Teilnahme wie folgt zu werten: „In Anbetracht dessen, dass es sich um eine Wahlkampfveranstaltung zur anstehenden Bundestagswahl handelte und augenscheinlich auch Nichtparteimitglieder anwesend waren, kann die Zurückhaltung gewissermaßen als taktisches Verhalten gewertet werden.“
Gewissermaßen kann niemand mit letzter Sicherheit sagen, was K., R. und T. gesagt hätten, wenn es sich nicht um eine Wahlkampfveranstaltung gehandelt hätte, sondern um ein Treffen in klandestiner Runde, wie es der Geheimdienst in seiner eigenen Vorstellungswelt offenbar voraussetzt.
Im Gutachten heißt es: „Insgesamt ist zu konstatieren, dass die Redner auf hetzerische und pauschal verunglimpfende Formulierungen größtenteils verzichteten. Obwohl Kampfbegriffe wie ‚Remigration‘ oder ‚Islamisierung des Vaterlandes‘ verwendet wurden, bettete man diese in einen erklärend-relativierenden Kontext ein, um Interpretationen zu unterbinden und sich aus verfassungsschutzrelevanter Perspektive unangreifbarer zu machen.“
Unangreifbar ist aus verfassungsschutzrelevanter Perspektive allerdings nichts. Der Geheimdienst kennt seine Beobachtungsobjekte offenbar besser als diese sich selbst. Wenn diese „zu unterschiedlichen Zeitpunkten betont haben, dass man nicht rassistisch, islam- oder fremdenfeindlich sei und auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehe“, dann wird das keineswegs entlastend ausgelegt.

Das „Harzburger Treffen“: Diese Veranstaltung ist dem Inlandsgeheimdienst so zurückhaltend erschienen, dass sie damit verdächtig wurde.
Die Fühler des Geheimdienstes tasten ins Dunkle
Zu Zeiten der Sowjetunion galt eine ähnliche Logik: Wer zu sauber ist, wer noch nie einen Witz über Stalin gemacht hat, wer seine Gedanken zu ordentlich sortiert und seine Bücherregale in hygienischer Vorbildlichkeit pflegt, der macht sich verdächtig. Denn eine derart makellose Fassade kann das Ergebnis akribischer Vorbereitung sein. Und hinter ihr sammelt sich das Vergehen, der politische Frevel. Die Wahrheit liegt nicht an der Oberfläche, sondern im Geheimen. Sie liegt dort, wo nur die Fühler des Geheimdienstes sie zu ertasten vermögen.
Deshalb gilt ebenso: Was sich auflöst, ist noch da.
Zumindest für den deutschen Geheimdienst. Vor sechs Jahren wurde der sogenannte „Flügel“, das Rechtsaußen-Lager der AfD, auf Druck der Bundes-AfD aufgelöst. Vor sechs Jahren. Und dennoch hält der Geheimdienst in seinem aktuellen Gutachten fest: „Die politische Führung des niedersächsischen Landesverbandes der AfD setzt sich nach der am 13./14.09.2020 erfolgten Neuwahl des Landesvorstandes mehrheitlich aus Akteuren der rechtsextremistischen innerparteilichen Sammlungsbewegung ‚Der Flügel‘ bzw. dem ‚Flügel‘ nahestehenden Personen zusammen.“ Weiter erfahren wir, dass der „Flügel“ in Niedersachsen „am 19.03.2020 gemäß § 6 NVerfSchG i.V.m. § 21 Abs. 5 Satz 1 NVerfSchG zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung bestimmt worden“ ist.
Schaut man ins Niedersächsische Verfassungsschutzgesetz, so liest man dort, was einem droht, wenn der Geheimdienst einen als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ kategorisiert hat: „Aufgrund dieses Gesetzes können das Grundrecht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2 des Grundgesetzes), das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Abs. 1 des Grundgesetzes), das Grundrecht auf Wahrung des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes), das Grundrecht auf Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 des Grundgesetzes) und das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt werden.“
Auflösung heißt Fortexistenz
Wer aber an solchen Grundrechten hängt, sollte besser keinem „Flügel“ anhängen. Er sollte ihn auflösen, wie dies vor sechs Jahren beim Flügel geschah. Allerdings bewertet der Geheimdienst dies als lediglich „formal“: „Unter dem Druck des damaligen AfD-Bundesvorstandes“ wurde der Flügel „zum 30.04.2020 formal aufgelöst“.
Denn der Flügel existiert fort, jenseits seiner aufgelösten Struktur – dies zumindest ist die Gewissheit des Geheimdienstes, dessen Blick jede Fassade aus Schutzbehauptungen und taktischer Rhetorik durchdringt. „Durch die o.g. Übernahme des Landesvorstandes bekleiden Flügel-Anhänger seit September 2020 zentrale Ämter“, lesen wir. Weiter erfahren wir, dass diese „Flügel-Anhänger“ nach wie vor „einen prägenden bzw. steuernden Einfluss auf die politische Ausrichtung des gesamten niedersächsischen Landesverbandes nehmen, ohne zwingend auf die Strukturen der innerparteilichen Sammlungsbewegung ‚Der Flügel‘ zurückzugreifen“.
Ohne Struktur wirkt die Struktur fort.
Was aufgelöst wurde, wirkt weiter.
Was nicht mehr existiert, entfaltet Einfluss.
Und was sich nicht mehr verdächtig macht, ist verdächtig.
Und so werden die Verdächtigen, die sich durch ihr unverdächtiges Verhalten verdächtig gemacht haben, seit der Lektüre des Gutachtens möglicherweise genauer auf sich achten. Sie sprechen vorsichtiger, formulieren klarer. Sie vermeiden Missverständnisse und werden misstrauisch – auch sich selbst gegenüber. Doch das sporadische Zucken ihrer Lider verrät noch, dass sie beobachtet werden. Und der Beobachter bemerkt es. Aus dem Geheimen.
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