Wenn die AfD sich unverdächtig verhält, gilt das dem Verfassungsschutz als verdächtig – das NIUS-Dossier zum Gutachten zur AfD Niedersachsen
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Seit Längerem stehen die deutschen Inlandsgeheimdienste – in jedem Bundesland einer sowie eine Bundesbehörde – in der Kritik, sich von der Politik als Waffe gegen die Opposition instrumentalisieren zu lassen. NIUS veröffentlichte in der Vergangenheit das Geheimgutachten über den AfD-Bundesverband, das die These stützen sollte, die Partei sei „gesichert rechtsextrem“, und analysierte die Vorgänge ausführlich.
Nun geht es um ein Gutachten zur AfD Niedersachsen, das NIUS vorliegt. Auf fast 1000 Seiten sammelt die Behörde, was sie für Verdachtsmomente der Verfassungsfeindlichkeit hält. Im Folgenden berichten wir ausführlich. Zur Erinnerung: Sämtliche dieser Belege dienen dem Inlandsgeheimdienst als Rechtfertigung für nachrichtliche Überwachsungsmethoden.
Eingangs heißt es: „Die Voraussetzungen für die Bestimmung zu einem Verdachtsobjekt sind erfüllt, weil tatsächliche Anhaltspunkte, die, insgesamt betrachtet und unter Einbeziehung nachrichtendienstlicher Erfahrungen aus vergleichbaren Fällen, den Verdacht einer Bestrebung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG rechtfertigen.“
Das Gutachten zur AfD Niedersachsen finden Sie hier in Gänze zum Download.
Unverdächtige Aussagen sollen lediglich taktisch bedingt sein
Grundsätzlich baut der Inlandsgeheimdienst seine Bewertung der AfD darauf auf, dass „Aussagen, die mit der Menschenwürde unvereinbar sind, (…) insgesamt den inhaltlichen Schwerpunkt der relevanten Belege bilden“. Bemerkenswert ist dabei, wie mit entlastenden oder differenzierenden Aussagen umgegangen wird. Wendet sich die AfD ausdrücklich gegen Pauschalisierungen von Migranten, wertet der Verfassungsschutz dies nicht als Gegenargument, sondern als „bloße Schutzbehauptung“ mit „relativierendem Charakter“.
Als Beispiel wird etwa folgende Aussage angeführt: „Unzählige Menschen sind bereits Opfer ‚Schutzsuchender‘ geworden. Dass sich natürlich nicht alle und auch nicht die Mehrheit der Asylbewerber an Verbrechen beteiligen, ist ein schwacher Trost angesichts dieses ungeheuren Leids.“
Dass hier ausdrücklich eine Differenzierung seitens der AfD vorgenommen wird – nämlich die Feststellung, dass eben nicht „alle“ oder „die Mehrheit“ betroffen sind –, führt nicht zu einer Entlastung. Im Gegenteil: Die Einschränkung selbst wird als Teil des Problems interpretiert. Sie seien „taktisch bedingt“. Der folgende Screenshot dokumentiert das Ende des Gutachtens. Danach kommt nur noch der Anlageteil. Dem Vorwurf „taktischer Zurückhaltung“ misst die Behörde damit eine zentrale Rolle zu.

Die AfD scheint es dem Inlandsgeheimdienst nicht recht machen zu können.
Angeblich nur taktisch: „Deutsche mit Migrationshintergrund gehören zu uns!“
Noch deutlicher wird diese Logik am Umgang mit einer Aussage des niedersächsischen Landesvorsitzenden Ansgar Schledde vom 4. Juli 2024. Dieser erklärte: „Deutsche mit Migrationshintergrund gehören zu uns! Ich sage es persönlich als Landesvorsitzender unserer AfD Niedersachsen: Wir bekennen uns vollständig und vorbehaltlos zum deutschen Staatsvolk als Summe aller Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit. So sieht es das Grundgesetz, so sieht es die AfD. Alle deutschen Staatsangehörigen besitzen dieselben Rechte und Pflichten. Dabei spielt es keine Rolle, wie lang oder kurz die Einbürgerung schon zurückliegt.“

Ansgar Schledde (AfD), Vorsitzender der AfD in Niedersachsen
Auch dieses eindeutige Bekenntnis zur staatsbürgerlichen Definition des Volkes wird vom Verfassungsschutz nicht als entlastend gewertet. Vielmehr heißt es, es sei „ausschließlich als taktisches Vorgehen zu bewerten“. Damit entsteht eine Argumentation, die sich gegen Gegenargumente immunisiert: Selbst ausdrücklich pro-integrative Aussagen gelten nicht als entlastender Gegenbeleg, sondern werden ihrerseits zum Verdachtsmoment umgedeutet.
Unklar bleibt in diesem Zusammenhang auch, warum Begriffe wie „Umvolkung“ per se als Verstoß gegen die Menschenwürde eingeordnet werden. Man kann sie als polemisch, als verschwörungstheoretisch oder als „rechten Kampfbegriff“ kritisieren. Doch weshalb ihre bloße Verwendung nicht unter den Schutz der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 GG fallen, sondern einen Angriff auf Artikel 1 GG darstellen soll, ist nicht ersichtlich.
Verzerrung als Methode
Auch in diesem Gutachten zeigt sich die bekannte Methode des Verfassungsschutzes, die bereits aus früheren Bewertungen der rechtskonservativen Oppositionspartei bekannt ist: Auslegung im denkbar ungünstigsten Sinne – bis hin zur Verzerrung des tatsächlichen Aussagegehalts.
Besonders viel Aufmerksamkeit widmet der Verfassungsschutz historischen Vergleichen, etwa der Formulierung „DDR 2.0“. So moniert die Behörde: Der Bundestagsabgeordnete Jörn König teilte am 18. Januar 2022 einen Artikel der Süddeutschen Zeitung („Radikale Proteste: Telegram ist der Brandbeschleuniger“) und kommentierte: „Die AfD ist ihm natürlich auch ein Dorn im Auge. Unliebsame Kommunikationsmittel, Andersdenkende und politische Gegner ausschließen – DDR 2.0. Mit freundlicher Unterstützung der Mainstream-Medien.“
Im politischen Wettbewerb sind Zuspitzungen und Polemiken alltäglich. Was anderen Parteien als legitimer Stil gilt, wird bei der AfD als möglicher Hinweis auf verfassungsfeindliche Bestrebungen gewertet. Im Kontext der Corona-Maßnahmen schrieb etwa der damalige Generalsekretär der AfD Niedersachsen, Nicolas Lehrke, am 6. Januar 2021: „Mit dieser Provokation will Angela Merkel offenbar testen, wie weit sie gehen kann beim Umbau des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats Deutschland zu einer DDR 2.0. Schon seit der herbeigeredeten ‚Flüchtlings‘-Krise 2015 ist klar, dass Merkel geltendes Recht eher als Empfehlung denn als bindende Grundlage ihres politischen Handelns sieht.“
Die Ironie liegt auf der Hand: Indem der Verfassungsschutz solche historischen Zuspitzungen zum Anlass nimmt, nachrichtendienstliche Mittel gegen die Opposition zu rechtfertigen, liefert er selbst jenen Kritikern Argumente, die der Bundesrepublik zunehmend totalitäre Tendenzen vorwerfen.
Geheimdienst als Sittenpolizei
An anderen Stellen kritisiert der Verfassungsschutz nicht Inhalte, sondern den Ton. Beanstandet wird die „Abwertung anderer Parteien, ihrer Funktionäre und Mitglieder“, zudem sei die „Auseinandersetzung im politischen Wettbewerb nicht immer von Respekt und Fairness geprägt“.
Als wäre es Aufgabe eines Inlandsgeheimdienstes, über Respekt und Fairness im politischen Wettbewerb zu wachen. So wird etwa ein Facebook-Kommentar zur Politikerin Sahra Wagenknecht angeführt: „Das ist das wahre Gesicht der Erz-Kommunistin Wagenknecht. Wir jedenfalls wollen keine DDR 3.0, denn die DDR 2.0 von heute ist schon schlimm genug.“ Solche Formulierungen mögen zugespitzt sein, bewegen sich aber im Rahmen politischer Polemik, wie sie auch in der alten Bundesrepublik gang und gäbe war. Man denke an Joschka Fischers legendären Ausruf im Bundestag: „Mit Verlaub, Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch.“

Joschka Fischer unterhält sich am 18. Oktober 1984, dem Tag seines berühmten Zwischenrufs, in der Lobby des Bundestages in Bonn während einer Besprechung der Grünen mit einer Fraktionsmitarbeiterin.
Ein weiteres Beispiel: „Als Reaktion auf einen Artikel (‚Twitter Files enthüllen: Gesamte Corona-Debatte dramatisch manipuliert!‘) verglich der AfD-Kreisverband Hannover-Stadt die Bundesrepublik auf X mit einem ‚diktatorischen Entwicklungsland‘: ‚Zensur findet auch in Deutschland statt – gegen die Opposition, gegen Kritiker von Maßnahmen, gegen andere medizinische Meinungen. Sie alle wurden diskreditiert und zensiert. Zustände eines diktatorischen Entwicklungslandes. Deshalb #nurnochAfD.‘“
So harmlos viele der der AfD vorgeworfenen Statements sind, mit mancherlei macht sich die Partei auch angreifbar. Ein Beispiel ist ein Beitrag eines AfD-Kreisverbandes, in dem es heißt: „Der Islam gehört auf den Müllhaufen der Geschichte.“ Ähnlich problematisch sind historische Grenzüberschreitungen. So wurde in einem Telegram-Beitrag ein Bild des Konzentrationslagers Dachau mit der Aufschrift „Impfung macht frei“ verbreitet – eine Anspielung auf „Arbeit macht frei“. Solche Analogien sind sicherlich geschmacklos; sollten sie aber wirklich die Verbrechen des Nationalsozialismus relativieren, dann wäre dieser Maßstab auch gegenüber linken „Kämpfern gegen Rechts“ anzuwenden, deren Spezialgebiet darin besteht, „rechts“ und „nationalsozialistisch“ gleichzusetzen.
Kontaktschuld zur AfD
Der Verfassungsschutz wirft der AfD Niedersachsen vor, gute Kontakte zu den AfD-Verbänden Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu pflegen. Dass diese bereits als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft wurden, wird wiederum als Indiz für Verfassungsfeindlichkeit gewertet. Hier zeigt sich eine Kontaktschuld-Logik, die mit ihrer Bezugnahme auf eigene Einschätzungen gewissermaßen sogar zirkulär ist. Die Behörde verlangt bedingungslosen Gehorsam gegenüber den eigenen Einstufungen – Methoden, die zersetzend anmuten.
Als Beispiele gelten dem Verfassungsschutz, dass der AfD-Verband Northeim dem thüringischen AfD-Chef Björn Höcke (54) im Jahr 2024 die Auszeichnung „Graf-Otto-Preis“ verliehen hat. Außerdem empfing der AfD-Verband Bad Harzburg 2025 beim „Harzburger Treffen“ die AfD-Politiker Maximilian Krah und Hans-Thomas Tillschneider.
Ablehnung der gängigen Migrationspolitik
Aus der Vergangenheit bekannt ist zudem der Vorwurf, die AfD unterscheide zwischen Deutschen „erster Klasse“ und „zweiter Klasse“. Der AfD-Landtagsabgeordnete Thorsten Moriße schrieb in einem Facebook-Beitrag vom 25. Februar 2024: „Ein Nigerianer mit deutschem Pass hat für 24 Kinder die Vaterschaft anerkannt und damit 94 Angehörigen ein Bleiberecht verschafft.“ Ein weiterer Beleg: Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jörn König erklärte in einem Facebook-Beitrag vom 11. März 2020: „Von linker Mainstreamseite wird empört aufgeschrien, wenn es jemand wagt zu behaupten, ein Bevölkerungsaustausch findet statt. Dabei erleben wir eine ‚Zuwanderung‘ in bisher unbekanntem Ausmaß.“
Der AfD-Politiker Andreas Paul schrieb in einem Instagram-Posting vom 10. Juli 2025: „So erledigen die Altparteien die Migrationskrise. 20.000 Afghanen sind nicht mehr ausreisepflichtig, warum? Sie haben nun den deutschen Pass …“ Über diese Beispiele hatte auch Bild berichtet.
Vorwurf der Diffamierung der Grünen
Ein großes Problem hat der Verfassungsschutz Niedersachsen zudem, wenn grobe Worte über die Grünen fallen. So schrieb Martin Sichert 2023: „Man unterstellt den Grünen gerne, sie wüssten nicht, was sie tun. Die Wahrheit ist: Sie wissen es, sie haben einen Plan, und diesem folgen sie sehr erfolgreich. Ihr Ziel ist nicht, die Umwelt oder das Klima zu ‚retten‘, das Ziel ist ein Übergang in eine Diktatur, so wie es die Grüne Ulrike Herrmann bei einer Konferenz zugibt. Diesem Ziel sind die Grünen, seitdem sie an der Macht sind, ein gutes Stück näher gekommen. Was ihr zusammen mit uns machen könnt, ist, Mitbürger über die grünen Herrschaftspläne zu informieren. Teilt dieses Video mit euren Freunden, zeigt ihnen, wofür Grüne wirklich stehen.“
Hintergrund dürfte Herrmanns Forderung nach einer „klimaneutralen“ Planwirtschaft nach dem Modell britischer Kriegswirtschaft von 1940 sein. Wie viele weitere heftet der Verfassungsschutz das Posting per Screenshot im Anlagebereich ab.

Ulrike Herrmann fordert für Deutschland das Wohlstandniveau einer Kriegswirtschaft.
Eine weitere Passage im Gutachten: „Der kommunale AfD-Vertreter Lothar Mandalka kritisierte mit seinem Facebook-Eintrag (‚Der Nazi von heute ist nicht braun, sondern GRÜN!!!‘) nicht nur die Partei Bündnis 90/Die Grünen, sondern setzt die Partei und ihre Anhänger mit dem nationalsozialistischen Deutschland bzw. mit der NSDAP gleich.“

Linke dürfen Rechte Nazis nennen – umgekehrt gilt das Verdachtsmoment für Verfassungsfeindlichkeit.
Ein weiteres Beispiel, das zeigt, dass der Verfassungsschutz sogar korrekte Tatsachenbehauptungen untersagen möchte: Selbst der sachlich richtige Hinweis darauf, dass der Mörder des konservativen US-Aktivisten Charlie Kirk in einer Beziehung mit einer Transperson war, soll verfassungsfeindlich sein. NIUS hatte darüber berichtet.
Und zu guterletzt taucht auch NIUS auf vermittelte Weise auf. Bundestagsabgeordneter Martin Sichert zitierte eine Zuspitzung von Julian Reichelt, die auf der realen Zunahme migrationsbedingter Messergewalt beruht.

Sichert übernimmt hier eine Formulierung Reichelts aus seiner Sendung „Achtung Reichelt“.
Das Gutachten zeigt einmal mehr, wie weit der Verfassungsschutz seine Bewertungsmaßstäbe inzwischen ausgedehnt hat. Er beschränkt sich nicht mehr auf eindeutig extreme Inhalte, sondern bezieht zunehmend auch Dinge ein, die im politischen Alltag üblich sind: zugespitzte Rhetorik, innerparteiliche Kontakte und sogar Aussagen, die eigentlich entlastend wirken sollen. Selbst solche differenzierenden oder integrativen Aussagen werden als „taktisch“ interpretiert und damit in ihr Gegenteil verkehrt. Was früher als legitimer Teil des politischen Wettbewerbs galt, wird heute zum möglichen Hinweis auf Verfassungsfeindlichkeit erklärt.
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