Rheinland-Pfalz gab 2025 rund 422,3 Millionen Euro für die Asylmigration aus
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Das Land Rheinland-Pfalz hat im vergangenen Jahr rund 422,3 Millionen Euro für Flüchtlinge und Asylmigration ausgegeben. Das geht aus der Antwort der Landregierung auf eine Anfrage der rheinland-pfälzischen AfD-Landtagsfraktion hervor, die NIUS vorliegt.
Im Vorjahr lagen die flüchtlingsbedingten Ausgaben noch bei 651 Millionen Euro, was die höchste Summe seit 2015 darstellte. Im laufenden Haushaltsjahr 2026 sind 460,3 Millionen Euro veranschlagt. Allein für die Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) wandte das Land 2025 rund 100,6 Millionen Euro auf, im Jahr zuvor sogar 102,5 Millionen Euro. Die Ausgaben für unbegleitete minderjährige Ausländer kletterten von 92,9 Millionen Euro (2024) auf 104,6 Millionen Euro (2025).
Bundesländer decken Asylkosten der Kommunen
Die größten Einzelposten finden sich im Etat des Integrationsministeriums. Für „Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände nach dem Landesaufnahmegesetz“ wurden im Haushalt 2024 lediglich 50,4 Millionen Euro veranschlagt – tatsächlich abgeflossen sind 361,2 Millionen Euro, mehr als das Siebenfache des Ansatzes. Das bedeutet: Die Ausgaben für die Kommunen lagen deutlich höher als ursprünglich geplant. Die meisten Bundesländern decken die Kosten, die Kommunen durch die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden entstehen. Für 2025 erhöhte das Land den Ansatz auf 136,8 Millionen Euro, für 2026 sind 131,3 Millionen Euro eingeplant.
Die ärztliche Versorgung der Asylbewerber kostete 2025 rund 6,6 Millionen Euro, die Bewirtschaftung der landeseigenen Unterbringungsgrundstücke 36,5 Millionen Euro, die Betreuung der Asylbewerber weitere 23,1 Millionen Euro.
Immer mehr Hotels wurden für die Asylunterbringung angemietet
Zu den insgesamt 422,3 Millionen Euro kommen jedoch noch weitere Ausgaben hinzu: Die Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Regelsatz für Alleinstehende in Gemeinschaftsunterkünften liegt derzeit bei 455 Euro. „Für die Jahre 2025 und 2026 liegen der Landesregierung die entsprechenden Daten noch nicht vor“, heißt es in der Antwort auf die AfD-Anfrage. 2024 lag die Summe bei rund 220,9 Millionen Euro. Die Bruttoausgaben für Grundleistungen nach § 3 AsylbLG beinhalten Sachleistungen, Wertgutscheine, Geldleistungen für persönliche Bedürfnisse und Geldleistungen für den Lebensunterhalt.

Die Musterkarte einer sogenannten Bezahlkarte für Asylbewerber im rheinland-pfälzischen Trier.
Die AfD fragte auch nach den Kosten für Hotelanmietungen zur Unterbringung von Asylbewerbern. „Von den 36 angefragten rheinland-pfälzischen Landkreisen und kreisfreien Städten haben 11 Gebietskörperschaften inhaltliche Angaben zur Höhe der in den jeweiligen Jahren entstandenen Kosten für die Anmietung von Hotels und Wohnungen getätigt“, antwortet die Landesregierung. Vor allem ab 2021 ist ein deutlicher Anstieg der Zahlungen zu verzeichnen. Von 3,6 Millionen Euro (2021), stiegen die Ausgaben auf 8 Millionen Euro (2022), 9,6 Millionen Euro (2023) und 12,2 Millionen Euro (2024), bevor die Zahlungen im vergangenen Jahr auf 11,5 Millionen Euro leicht zurückgingen.
Doch nicht nur die Landkreise, auch das Land selbst mietete Hotels an. Während in den Jahren 2018 bis 2022 keine Hotelliegenschaften für die Erstaufnahme angemietet wurden, stiegen die Kosten 2023 sprunghaft auf 2,6 Millionen Euro, 2024 auf 4,9 Millionen Euro und 2025 schließlich auf 6,5 Millionen Euro.
So viel zahlt der Staat für Taxifahrten
Auffällig ist der Befund bei den Taxikosten für Asylbewerber. Diese stiegen von 29.531 Euro im Jahr 2016 auf 136.514 Euro im Jahr 2024 – ein Anstieg um das 4,6-Fache. Auch 2025 wurden noch 100.888 Euro abgerechnet. „Die Übernahme von Taxifahrten kann unter Berücksichtigung des Einzelfalls im Rahmen von ärztlichen Behandlungen in Betracht kommen“, erklärt die Landesregierung. „Ferner kann es in Kommunen in Einzelfällen zu einer Übernahme etwaiger Kosten zur Erfüllung der über das Landesaufnahmegesetz bestehenden rechtlichen Aufnahme und Unterbringungsverpflichtung in Gestalt der Übernahme von Transportkosten zur Unterkunft – u.a. mittels Taxifahrten, oder ÖPNV oder anderweitiger Transportdienstleistungen – kommen.“
Auch hier antworteten von den angefragten 36 Landkreisen und kreisfreien Städten nur 11. Die tatsächlichen Ausgaben für die Taxifahrten dürften also noch deutlich höher liegen.
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