Urteil: Corona-Haushalt in Bayern teilweise verfassungswidrig
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Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat Teile des bayerischen Haushalts des Corona-Jahres 2022 jetzt für teilweise verfassungswidrig erklärt. Das geht aus dem Urteil des Gerichts hervor, das NIUS exklusiv vorliegt.
Die AfD-Fraktion des bayerischen Landtags hatte gegen die Kreditermächtigung über rund 5,8 Milliarden Euro im 2022er Haushalt Klage eingereicht – und nun einen Erfolg erreicht.
Verstoß gegen die Schuldenbremse
Die Staatsregierung hätte unter Umgehung der Schuldenbremse und unter dem Deckmantel der Corona-Pandemie eine Kreditermächtigung schaffen wollen, argumentiert die Partei. Das Erstaunliche: Außer in der Überschrift stand das Wort Corona nicht einmal in der Begründung in den Haushaltsgesetzen. Hier sei ausgiebig über „digitale und ökologische Transformation“ gesprochen worden. Die AfD argumentierte daher, es handele sich um einen offensichtlichen Verstoß gegen die Schuldenbremse. Und: Es handele sich hier um denselben Haushaltstrick, der seinerzeit die Ampelregierung zu Fall brachte – damals ausgelöst durch eine Klage der Unionsfraktion.
„Sieg für den Rechtsstaat und den Steuerzahler“
Die bayerische AfD-Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner sagte, das Urteil des Verfassungsgerichtshofs sei „ein Sieg für den Rechtsstaat und den Steuerzahler“.

AfD-Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner
Die im Haushaltsgesetz 2022 beschlossene Kreditermächtigung über rund 5,8 Milliarden Euro verstoße gegen die Schuldenbremse und sei nichtig. Die Staatsregierung sowie die Fraktionen von CSU und Freien Wählern hätten „nicht darlegen können, dass tatsächlich eine Notlage bestünde, mit der die zusätzliche Verschuldung begründet werden könnte“, so Ebner-Steiner weiter.
Das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs erging bereits am 15. Juli.
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