INSA-Umfrage: Mehrheit will Politiker-Beleidigungsparagraf abschaffen
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Eine Mehrheit der Deutschen will, dass der umstrittene Politiker-Beleidigungsparagraf § 188 StGB abgeschafft wird. 43 Prozent der Befragten sprechen sich dafür aus, dass die Sonderregelung für Personen des politischen Lebens gestrichen wird. Nur 32 Prozent möchten, dass der Paragraf erhalten bleibt. 18 Prozent antworteten mit „weiß nicht“, sieben Prozent machten keine Angabe. Das geht aus einer INSA-Umfrage hervor, die NIUS vorliegt.
§ 188 StGB stellt Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens gesondert unter Strafe, wenn die Äußerung geeignet ist, deren öffentliches Wirken erheblich zu erschweren. INSA verwies in der Fragestellung auf aktuelle Verfahren wegen Beleidigungen gegen Bundeskanzler Friedrich Merz. Zuletzt sei die Bezeichnung „Lügenfritz“ mit einer Geldstrafe geahndet worden.

43 Prozent der Befragten wünschen sich eine Abschaffung des Paragrafen.
Männer zeigen sich ablehnender als Frauen
Besonders deutlich fällt die Ablehnung des Paragrafen bei Männern aus. 46 Prozent der männlichen Befragten wollen § 188 StGB abgeschafft sehen, 35 Prozent möchten ihn behalten. Bei Frauen sprechen sich 41 Prozent für die Abschaffung aus, 30 Prozent für den Erhalt. Frauen zeigen sich zugleich unentschlossener: 21 Prozent antworteten mit „weiß nicht“, bei Männern waren es 15 Prozent.

Bei den weiblichen Befragten sprechen sich 41 Prozent für die Abschaffung aus
Absolute Mehrheit der Rechten möchte Paragrafen abschaffen
Auch nach politischer Selbsteinordnung zeigt sich ein klares Bild. Besonders stark ist die Ablehnung bei Befragten rechts der Mitte: 60 Prozent möchten, dass der Paragraf abgeschafft wird, nur 23 Prozent wollen ihn erhalten. Bei Befragten in der Mitte liegen Abschaffung und Erhalt bei 41 beziehungsweise 38 Prozent fast gleichauf. Links der Mitte sprechen sich 41 Prozent für die Abschaffung aus, 39 Prozent für den Erhalt.

60 Prozent der Befragten, die sich selbst politisch als „rechts der Mitte“ einordnen, wollen, dass der Paragraf abgeschafft wird.
Auffällig sind auch die Unterschiede nach Parteipräferenz. Am stärksten ist der Wunsch nach Abschaffung bei FDP-Wählern: 67 Prozent wollen § 188 StGB streichen. Es folgen AfD-Wähler mit 64 Prozent und BSW-Wähler mit 58 Prozent. Bei Anhängern der Linken sind es 45 Prozent. Bei CDU/CSU-Wählern überwiegt dagegen klar der Wunsch nach Erhalt: 55 Prozent wollen den Paragrafen behalten, nur 29 Prozent wollen ihn abschaffen. Auch bei Grünen-Wählern spricht sich mit 49 Prozent eine relative Mehrheit für den Erhalt aus. Bei SPD-Wählern wollen 45 Prozent den Paragrafen behalten, 31 Prozent ihn abschaffen.

Mit 67 Prozent zeigt sich der Wunsch nach Abschaffung des Paragrafen bei FDP-Wählern am stärksten.
Nach Alter zeigt sich: Jüngere Befragte sind eher für die Abschaffung. In der Gruppe der 30- bis 39-Jährigen wollen 46 Prozent § 188 StGB abschaffen, bei den 40- bis 49-Jährigen sind es 45 Prozent. In der Altersgruppe ab 70 Jahren kippt das Bild: Dort wollen 45 Prozent den Paragrafen erhalten, 38 Prozent wollen ihn abschaffen.

Jüngere Befragte sprechen sich eher für die Abschaffung aus.
Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland
Auch regional zeigt sich eine Mehrheit für die Abschaffung. Im Westen wollen 43 Prozent, dass § 188 StGB abgeschafft wird, 33 Prozent wollen ihn erhalten sehen. 17 Prozent antworteten mit „weiß nicht“, sieben Prozent machten keine Angabe. Im Osten einschließlich Berlin fällt die Ablehnung noch etwas deutlicher aus: 45 Prozent sprechen sich für die Abschaffung aus, nur 28 Prozent für den Erhalt. 20 Prozent sind unentschieden, sieben Prozent machten keine Angabe.

Im Osten Deutschlands fällt die Ablehnung des Paragrafen noch etwas deutlicher als im Westen aus.
Nach Einkommen liegt der Wunsch nach Abschaffung ebenfalls in allen Gruppen vorn. Am deutlichsten vertreten ist das bei Befragten mit einem monatlichen Nettoeinkommen zwischen 2.000 und unter 3.000 Euro: 51 Prozent wollen § 188 StGB abschaffen, nur 27 Prozent wollen ihn behalten. Bei Einkommen zwischen 1.000 und unter 2.000 Euro sind 44 Prozent für die Abschaffung und 30 Prozent für den Erhalt. In der Gruppe zwischen 3.000 und unter 4.000 Euro sind es 44 zu 39 Prozent, bei Einkommen ab 4.000 Euro 42 zu 37 Prozent. Selbst bei Befragten mit weniger als 1.000 Euro Einkommen liegt die Abschaffung mit 34 Prozent vor dem Erhalt mit 29 Prozent; dort ist der Anteil der Unentschlossenen mit 24 Prozent allerdings besonders hoch.

Bei Befragten mit einem monatlichen Nettoeinkommen zwischen 2.000 und unter 3.000 Euro ist der Wunsch nach Abschaffung mit 51 Prozent am deutlichsten vertreten.
Für die INSA-Erhebung wurden vom 5. bis 8. Juni 2026 insgesamt 2.009 Personen aus Deutschland ab 18 Jahren befragt. Die Umfrage wurde online durchgeführt und stützt sich laut INSA auf die permanente Telefonbefragung INSA-Perpetua Demoscopia.
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