Bürgergeld-Empfänger und Arbeitslose schulden dem Staat 6,4 Milliarden Euro
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Die offenen Forderungen der Bundesagentur für Arbeit sind auf mittlerweile 6,4 Milliarden Euro gestiegen. Knapp 4,5 Milliarden Euro entfallen auf die Schulden von Bürgergeld-Empfängern im Rechtskreis SGB II. Rund 1,9 Milliarden Euro an offenen Forderungen weist die Bilanz der Bundesagentur im Rechtskreis SGB III auf, der die Arbeitsförderung und finanzielle Leistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld regelt.
Die Zahlen stammen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer und aus einer NIUS-Anfrage bei der Bundesagentur für Arbeit.
Die Daten zeichnen ein eindeutiges Bild: Seit Jahren steigen die Schulden von Bürgergeld-Empfängern an, während die Aussicht darauf, das Geld jemals wiederzusehen, stetig sinkt. Wies die Bilanz der Bundesagentur für Arbeit im Dezember 2021 noch 2,7 Milliarden Euro an offenen Forderungen für Bürgergeld-Empfänger aus, waren es im Dezember 2023 schon 3,7 Milliarden Euro. Bis Oktober 2025 wuchs die Summe auf 4,5 Milliarden Euro an.

„Zahlungsgestörte Forderungen“
Fast die Hälfte der Summe (43,1 Prozent) aus dem September 2025 – zu diesem Zeitpunkt waren es 4,4 Milliarden Euro – wird der Bundesagentur bereits seit über fünf Jahren geschuldet. Zerknirscht muss die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die AfD-Anfrage zugeben: „Eine Differenzierung nach dem Alter der Forderungen über fünf Jahre ist systemseitig nicht möglich.“ Irgendwann geben die Jobcenter auf, dem Geld hinterherzulaufen.
Aus der Antwort der Bundesregierung geht auch der Anstieg der sogenannten „zahlungsgestörten Forderungen“ hervor. Eine solche liegt vor, wenn ein fälliger Anspruch auf Rückzahlung seit über 90 Tagen ganz oder zu einem nicht nur unerheblichen Teil nicht beglichen wurde. Lag die Summe aus den Mahnverfahren im Dezember 2021 noch bei zwei Milliarden Euro, sind es mittlerweile 3,3 Milliarden Euro.
Ähnlich sieht es bei den offenen Forderungen im Rechtskreis SGB III aus: Hier stiegen die Schulden von 1,2 Milliarden Euro (Dezember 2021), über 1,7 Milliarden Euro (Dezember 2023) auf 1,9 Milliarden Euro (September 2025). Fast die Hälfte dieser Summe (44 Prozent) versucht die Bundesagentur seit über fünf Jahren einzutreiben. Die „zahlungsgestörten Forderungen“ wuchsen von 551 Millionen Euro (Dezember 2021) auf 1,3 Milliarden Euro (September 2025).
Bundesagentur als Inkasso-Service
Schlussendlich führten die gestiegenen Schulden zum Ausbau der Bürokratie innerhalb der Behörde, die seit August 2022 von der SPD-Politikerin Andrea Nahles geleitet wird. Da die Summe der offenen Forderungen über die Jahre immer weiter angestiegen war, sah sich die Bundesagentur gezwungen, auch mehr Personal einzustellen, um das Geld einzutreiben. Während 2015 noch 580 Vollzeitarbeitsstellen im Bereich Inkasso-Service gezählt wurden, waren es 2023 bereits 1.018. In diesem Jahr stieg die Zahl der „Vollzeitäquivalente“ auf 1.040. Gemeint ist damit die Arbeit, die 1.040 Personen durchführen würden, wenn alle in Vollbeschäftigung tätig wären.

SPD-Politikerinnen unter sich: Andrea Nahles, Chefin der Bundesagentur für Arbeit, und Bärbel Bas, die Bundesarbeitsministerin.
Offene Forderungen entstehen meist, wenn zu viel Bürgergeld ausgezahlt wurde und die Jobcenter diese Beträge später zurückfordern. Hintergrund sind etwa Neubewertungen des Vermögens der Empfänger oder veränderte Angaben zu Einkommen und Wohnkosten. Natürlich können auch administrative Fehler ursächlich sein, wenn Leistungen irrtümlich zu hoch berechnet wurden. Diese offenen Forderungen werden im SGB II-Recht als „Überzahlungen“ bezeichnet.
Zudem gewähren die Jobcenter arbeitslosen Personen mitunter Darlehen, wenn diese einen „unabweisbaren Bedarf“ vorbringen können. Das können notwendige Reparaturen in der Wohnung sein oder diverse Anschaffungen. Diese Darlehen müssen zurückgezahlt werden, werden aber oft nicht fristgerecht oder gar nicht beglichen.
Am Mittwoch will die Bundesregierung über eine Reform des Bürgergelds im Kabinett entscheiden.
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Björn Harms
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