Doch keine Verschwörungstheorie: Ab Januar darf Ihnen die Regierung den Strom drosseln
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Was als Verschwörungstheorie verschrien wurde, wird ab dem 1. Januar Wirklichkeit: Die Bundesnetzagentur, eine nachgelagerte Behörde von Grünen-Wirtschaftsminister Robert Habeck erlaubt es regionalen Stomversorgern, „in zwingenden Ausnahmen“ die Energiezufuhr von Haushalten stark zu drosseln – vor allem dann, wenn lokale Netze wegen zu vieler ladender E-Autos und heizenden Wärmepumpen überlastet sind.
„Wir treffen heute Vorsorge, dass Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Autos zügig angeschlossen und sicher betrieben werden können“, feiert Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur.
Klar ist aber: Die Stromnetze sind für den schnellen Zubau gar nicht vorbereitet. Ein Ausbau wäre nötig, wenn die Elektrifizierung von Mobilität und Heizen funktionieren soll.
„Auf einen schnellen Hochlauf ist der größte Teil der Niederspannungsnetze aktuell allerdings noch nicht ausgelegt“, heißt es in der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur. Bis dahin werden Drosselungen nötig sein. Etwa an kalten Winterabenden, wenn alle heizen und ihre E-Autos laden wollen. Alles gleichzeitig wird schlicht nicht immer möglich sein.
Denn, Überraschung: „Steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und private Ladeeinrichtungen für E-Autos haben höhere Leistungen als die meisten Haushaltsgeräte. Auch beziehen steuerbare Verbrauchseinrichtungen häufiger gleichzeitig Strom“, wie es weiter heißt.

Ein E-Auto wird im Winter geladen.
„Dimmen“ nennt das dann die Bundesnetzagentur, wenn der lokale Energieversorger wegen drohender Überlastung der Netze den Strombezug reduzieren muss. Das steht in den neuen „Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen“ der Bundesnetzagentur, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind Wärmepumpen und private Ladeeinrichtungen für E-Autos gemeint.
Spannend: Während die Strom-Drosselung ab Januar erlaubt sein wird, dürfen Stromversorger den Zubau von E-Auto-Ladestellen oder Wärmepumpen nicht mehr verweigern oder verzögern, selbst wenn regelmäßige Überlastungen zu erwarten sind.
Abgestellt wird der Strom nicht. Bis auf 4,2 Kilowatt darf der Strom jedoch gedrosselt werden: „Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden“, heißt es von der Bundesnetzagentur. Der reguläre Haushaltsstrom sei nicht betroffen. Damit wird Mobilität vor allem in den kalten Wintermonaten zum Lotteriespiel.
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