Merz’ Industriestrom-Bluff
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Bundeskanzler Friedrich Merz hatte energieintensiven Unternehmen einen Industriestrompreis in Höhe von 5 Cent pro Kilowattstunde versprochen. Wie ein Konzept aus dem Wirtschaftsministerium, über das das Handelsblatt berichtet, zeigt, bleibt vom Merz-Versprechen kaum etwas übrig.
Eine Taschengeld-Analogie hilft, den (erneuten) Wortbruch zu verstehen:
Ein Vater verspricht seinem Sohn 20 Euro Taschengeld im Monat – große Freude beim Nachwuchs, denn schließlich sind Süßigkeiten und die Bravo Sport ziemlich teuer geworden. Die Freude beim Sohnemann ist entsprechend groß, als der erste Zahltag ansteht. Doch dann kommt die Ernüchterung: Der Vater will dem Sohn nur jeden zweiten der versprochenen 20 Euro auszahlen – also 10 Euro.
Und selbst diese 10 Euro Rest-Taschengeld sind an Bedingungen geknüpft: Wenn Sohnemann die 10 Euro wirklich haben will, muss er mindestens fünf Euro in Dinge investieren, die sein Vater bestimmt. Gesundes Essen wie Sellerie beispielsweise, in ein Buch über die negativen Auswirkungen des Kapitalismus oder in ein Abo für Nachhilfestunden, das sogar noch Folgekosten entstehen lässt.
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Bleiben unterm Strich: 5 Euro zur freien Verfügung, mit denen aber Block, Lineal und Bleistift gekauft werden müssen, um dem Vater auch den Nachweis darüber zu erbringen, dass die Hälfte der 10 Euro Rest-Taschengeld auch WIRKLICH in die Wunschprojekte des Vaters geflossen ist.
Der Vater in dieser Analogie ist die Regierung Merz, betreut von der Europäischen Union. Die 20 Euro entsprechen der Zusage des Kanzlers, den Strompreis für die Industrie auf 5 Cent abzusenken. Und nun kommt die EU ins Spiel: Es darf nur jede zweite verbrauchte Kilowattstunde Strom rabattiert werden, was das versprochene „Taschengeld“ auf die Hälfte schmälert. Dann verlangt die Bundesregierung – ebenso wie der Vater in unserer Analogie – dass die Hälfte des ohnehin schon halbierten Rabatts in Projekte fließen muss, die er (beziehungsweise die EU) vorschreibt, die in Teilen sogar noch Folgekosten produzieren. Nebst Bürokratieaufwand und Berichtspflichten bleibt somit weniger als ein Viertel des versprochenen „Taschengeldes“, ergo der versprochenen Strompreis-Entlastung, für die Unternehmen übrig.
Mehr NIUS: Merz’ dreiste Industriestrompreis-Lüge: Die 5 Cent pro Kilowattstunde gibt es gar nicht
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Julius Böhm
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