Merz’ dreiste Industriestrompreis-Lüge: Die 5 Cent pro Kilowattstunde gibt es gar nicht
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Vor einer Woche traten die Koalitionäre wieder einmal vor die Kameras und verkündeten eine vermeintliche Einigung beim Industriestrompreis, die sich nun als Täuschungsmanöver herausstellt: Statt der versprochenen Absenkung des Strompreises von 8-9 Cent auf 5 Cent je Kilowattstunde sollen energieintensive Unternehmen nun doch nur einen kleinen Rabatt erhalten und müssen 7,25 Cent zahlen. Dieser kommt zustande, weil der staatlich subventionierte Preisnachlass nur für die Hälfte des bezogenen Stroms gewährt wird. Hinzu kommt: Die Hälfte des Geldes, die die Unternehmen durch den Rabatt einsparen, muss in „klimafreundliche Gegenleistungen“ fließen, wie erneuerbare Energien und Energiespeicher.
Das bedeutet: Bei den Versprechen, die Kanzler Friedrich Merz, die SPD-Chefs Lars Klingbeil und Bärbel Bas sowie CSU-Chef Markus Söder am vergangenen Donnerstag vor laufenden Kameras der Industrie machten, handelt es sich um einen Betrug. Misstrauisch hätte man bereits werden können, als Finanzminister Klingbeil die Kosten für den Energiestrompreis auf drei bis fünf Milliarden Euro bezifferte – eine Summe, die nur zustande kommen konnte, weil die Regierung bereits wusste, dass nur die Hälfte des bezogenen Stroms bezuschusst werden soll, obwohl sie diese Information der Öffentlichkeit vorenthielt.
Preisdeckel von fünf Cent pro Kilowattstunde wird nicht erreicht
Ab 2026 soll der Industriestrompreis starten. Ein internes Konzept des Bundeswirtschaftsministeriums, das dem Handelsblatt vorliegt, zeigt nun die Details. Die Regelung soll 91 Sektoren helfen – von Chemie über Metalle bis Glas und Zement. Doch in der Industrie herrscht Ernüchterung: Die Entlastung falle geringer aus als erwartet, die Bedingungen seien zu streng.
Der geplante Preisdeckel von fünf Cent pro Kilowattstunde wird nicht erreicht. Grund: Der Rabatt soll nur für 50 Prozent des Stroms gelten – und davon wiederum die Hälfte in verpflichtende Investitionen, sogenannte „Gegenleistungen“, fließen.
„Völlig unklar“: Branchenvertreter wütend über den halben Rabatt
„Warum beim Industriestrompreis nur 50 Prozent des Stromverbrauchs gefährdeter Branchen entlastet werden soll, ist mir völlig unklar“, kritisiert Philip Nuyken, Geschäftsführer Politik beim Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie, gegenüber dem Handelsblatt.
Er wirft der Bundesregierung vor, die Wettbewerbsfähigkeit durch Auflagen selbst zu untergraben. „Entlastungen als Schutz der Wettbewerbsfähigkeit durch Investitionsanforderungen in Gegenleistungen ad absurdum zu führen, bleibt falsch.“

Symbol der deutschen Energiewende: Ein Hochspannungsmast im Abendlicht.
Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) teilt die Kritik. Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer, sagte dem Handelsblatt: „Die EU muss sich fragen lassen, wie die politische Rhetorik zur europäischen Wettbewerbsfähigkeit mit derart restriktiven Umsetzungsvorschriften zusammenpasst.“
Das EU-Korsett: Beihilferecht als Bremsfaktor
Das Konzept folgt engen EU-Vorgaben, den sogenannten „CISAF“-Leitlinien („Clean Industrial Deal State Aid Framework“). Sie bestimmen sowohl die Begrenzung auf halbe Strommengen als auch die Forderungen nach „ökologischen Gegenleistungen“.
Diese Gegenleistungen umfassen:
- Ausbau eigener Erneuerbarer-Energien-Kapazitäten
- Energiespeicher oder Flexibilitätslösungen bei Stromnachfrage
- Investitionen in Effizienzsteigerungen oder Elektrolyseanlagen
- Elektrifizierungsprojekte, z. B. im Maschinenbau
Firmen müssen die Maßnahmen innerhalb von 48 Monaten umsetzen. „Die Frist kann in vielen Fällen zu kurz sein“, warnt Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK). Eine Verlängerung aus technischen Gründen sei „dringend notwendig“.

Christian Seyfert, Geschäftsführer des Verbands der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft, VIK
Bürokratie frisst Rabatt
Der Geschäftsführer der Krefelder Gießerei Siempelkamp, Georg Geier, berichtet bereits aus Erfahrung: Frühere Förderprogramme hätten sich durch „komplexe Antragsverfahren, Nachweispflichten und Gutachtenkosten“ selbst ad absurdum geführt. „Somit verbleibt bei den Unternehmen doch nur ein mittlerer einstelliger Prozentwert der Stromkosten als tatsächliche Entlastung“, so Geier.
Tatsächlich ergibt eine Beispielrechnung:
- Heutiger Großhandelspreis: 8 Cent/kWh
- Subventioniert: 5 Cent/kWh für Hälfte des Stroms
- Durchschnittskosten: 6,5 Cent/kWh
- Nach Abzug der Gegenleistungen: 7,25 Cent/kWh
→ Effektive Entlastung: rund 9 Prozent
Das Wirtschaftsministerium argumentiert, die Auflagen seien notwendig, um EU-Beihilferegeln einzuhalten – und um „nachhaltige Transformation“ zu fördern. Dafür soll es sogar einen „Flexibilitätsbonus“ geben: Nutzt ein Unternehmen 80 Prozent der Investitionen für mehr Stromnachfrage-Flexibilität, erhöht sich die Förderung um 10 Prozent. Die Entlastung gilt nur für Strombeschaffungskosten, nicht für Netzentgelte oder Umlagen – obwohl gerade diese in Deutschland besonders hoch sind.
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