Die neue Verpackungssteuer: Wie Kommunen ihre Kassen mit dem Argument Umweltschutz auffüllen
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Andreas MoringMehr als 150 Städte in Deutschland wollen eine neue Verpackungssteuer einführen und sind in der aktiven Prüfung und Beratung dazu. Offiziell geht es um Umweltschutz. Doch eigentlich spekulieren die Städte auf neue Einnahmen für die eigenen klammen Kassen.
Dabei sind die Regelungen willkürlich und ohne nachvollziehbares und logisches Konzept. Für Handel und Gastronomie bedeutet das immer mehr Belastungen und Kosten. Für die Kunden wird es auch teurer. Kein Wunder, dass sich Unternehmen und Kunden immer neue clevere Ideen ausdenken, wie sie die bürokratischen Vorschriften umgehen und austricksen können.
Die Stadt Freiburg erhebt seit dem 1. Januar 2026 als dritte Kommune nach Tübingen und Konstanz eine Steuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen. Die Abgabe beträgt 50 Cent pro Einweggetränkeverpackung wie Becher oder Becher mit Deckel sowie für jedes Einweggeschirrteil und jede Einwegmahlzeitverpackung. Für Einwegbesteck oder Trinkhalme ab zehn Zentimetern Länge werden 20 Cent fällig. Bei mehrteiligen Menüs – etwa einer Burger-Bestellung mit Pommes, Salat mit Besteck und einem Getränk mit Trinkhalm – wird die Steuer auf jede einzelne Einwegverpackung, jedes Einweggeschirr und jedes Einwegbesteck erhoben. Freiburg rechnet für 2026 mit Steuereinnahmen von 2,2 Millionen Euro. Zur Umsetzung schuf die Stadt gleich drei volle Stellen in der Kämmerei und eine im Umweltschutzamt, um die Steuer einzutreiben. Freiburgs Oberbürgermeister Martin Horn (parteilos) ist begeistert von der Steuer, und auch Baden-Württembergs Umweltministerin Walker betonte: „Eine kommunale Verpackungssteuer sorgt dafür, dass etwa große Fastfood-Ketten für die Beseitigung ihres Mülls mitzahlen. Sie setzt Anreize für Mehrweg und weniger Abfall.“

Freiburgs Oberbürgermeister Martin Horn (parteilos)
Die entscheidenden Zentimeter: viel Platz für kreative Ideen, die Steuer auszutricksen
In erster Linie setzt die neue bürokratische Regulierung aber Anreize für kreative Ideen bei Gastronomen und Händlern, wie die Vorschriften umgangen werden können. Ein Freiburger Konditor und Bäcker hat kurzerhand zur Schere gegriffen und seine Holzgabeln um ein paar Zentimeter gekappt. Ein Video auf seinem Instagram-Kanal dokumentiert die ungewöhnliche Maßnahme. Der Hintergrund: Für Besteck mit einer Länge von zehn Zentimetern oder weniger fällt keine Verpackungssteuer an. Die Stadt wollte hier „kulant“ sein, damit kleine Pommes-Piekser oder Eislöffel nicht unter die Abgabe fallen. Jetzt könnte das Beispiel des Konditors Schule machen. Und dann würden die Verbote in Freiburg sicherlich noch einmal „nachgeschärft“…
Ein anderer Café-Betreiber in Freiburg ruft seine Kundinnen und Kunden laut SWR-Lokal-Nachrichten dazu auf, eigenes Geschirr mitzubringen, wenn sie Speisen oder Getränke zum Mitnehmen bestellen. Dabei müssen etwa Ciabatta-Baguettes in kleine Tupperdosen gezwängt werden. So umgeht das Café die Verpackungssteuer.
Wenn Gastronomen die Verpackungssteuer auf das gesamte Sortiment umlegen, dann müssten sie fast immer das gesamte Kassen- und Abrechnungssystem neu programmieren. Ein riesiger Aufwand. Denn die Regeln für Preise sind ohnehin schon völlig irre. Beispiel: Schon bei einem einfachen Cappuccino variiert regulär die Mehrwertsteuer. Mit Hafermilch fallen 19 Prozent an, mit Kuhmilch nur sieben Prozent, denn Kuhmilch gilt in Deutschland als Grundnahrungsmittel. Kommt dann noch die Verpackungssteuer für den Einwegbecher hinzu, entsteht ein bürokratischer Aufwand, der nicht mehr zu stemmen ist. Konsequenz: Bevor die Verpackungssteuer berechnet wird, schmeißen Gastronomen lieber Angebote aus dem Sortiment. Warme Speisen, die sich nicht in Mehrwegbehältern ausgeben lassen, sind deshalb beim Café-Betreiber ganz aus dem Sortiment geflogen.
Dabei fallen noch nicht einmal alle Einwegverpackungen unter die Steuer, was sowohl Kundinnen und Kunden als auch Gastronomen Schlupflöcher eröffnet. Wer sein Essen im Restaurant beispielsweise nicht ganz schafft, darf die Reste unbesteuert in einem Einwegbehältnis, einer sogenannten „doggy bag“, mit nach Hause nehmen. Einfacher Tipp für die Umgehung der Steuer: Kunden bestellen sich etwas vor Ort, beißen ein paar Mal ab und sagen dann: So, jetzt bin ich satt; den Rest nehme ich jetzt mit. Dann ist das Essen noch warm, kostet aber keine Verpackungssteuer.
Auch sonst sind die Regelungen gelinde gesagt verwirrend. Ein Pizzakarton ist steuerfrei bei Lieferung, aber steuerpflichtig bei Abholung. Sushi ist mit Besteck steuerpflichtig, ohne Besteck steuerfrei. Im Drive-in bleibt die Bestellung steuerfrei, wird aber auf dem Parkplatz mit Gang ins Lokal bestellt, fällt die Steuer an. Den Nachweis über die jeweilige Nutzungsart müssen die Betriebe führen.

Im Drive-in bleibt die Bestellung steuerfrei. Wird aber auf dem Parkplatz mit Gang ins Lokal bestellt, fällt die Steuer an.
Offiziell Umweltschutz – eigentlich neue Einnahmen für die klammen Kassen
Natürlich begründen die Städte die Maßnahme mit Umweltschutz, was sicherlich auch richtig ist. Doch gleichzeitig ist so eine Verpackungssteuer auch eine schöne neue Einnahmequelle für die notorisch leeren Kassen der Städte. Freiburg folgt mit der Verpackungssteuer dem Vorreiter Tübingen, das die Abgabe Anfang 2022 eingeführt hatte. Eine Bilanz zeigt: Im Jahr der Einführung hat Tübingen rund eine Million Euro eingenommen, was die Verwaltungskosten um das Neunfache übersteigt. Auch in Konstanz gilt seit 2025 eine Verpackungssteuer auf Einweggeschirr und -besteck. Mittelfristig rechnet Konstanz mit Einnahmen von rund 600.000 Euro pro Jahr. Für Freiburg sind für das kommende Jahr Einnahmen von 2,2 Millionen Euro veranschlagt.
Bei diesen Zahlen wachsen Begehrlichkeiten auch bei anderen Kommunen. Das Interesse deutscher Städte an der Einweg-Verpackungssteuer ist beachtlich: 155 Kommunen zeigten sich interessiert. Sieben weitere Städte bereiten nach ersten Beschlüssen die Einführung von Einweg-Verpackungssteuern vor: Bonn, Bremen, Köln, Oberhausen, Osnabrück, Rottenburg am Neckar und Troisdorf. 42 Städte, darunter Bochum, Erfurt, Hamburg und Potsdam, gaben an, sich in Prüfung zu befinden. 21 weitere beraten über Anträge in ihren Gremien, die teilweise über die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eingereicht wurden, darunter Bielefeld, Mainz und Stuttgart. Grundsätzliches Interesse an einer Einwegsteuer, aber noch ohne konkrete Prüfungs- oder Beratungsprozesse, zeigen 85 weitere Städte.

Mittelfristig rechnet die Stadt Konstanz mit Einnahmen von rund 600.000 Euro pro Jahr.
Widerstand aus der Wirtschaft
Doch der Widerstand in der Wirtschaft wächst. Gastro-Verbände wie auch Industrie- und Handelskammern machen Front gegen die Verpackungssteuer. Betroffen von der Steuer sind alle Verkäufer an Endkunden: Gastronomie, Lebensmittelhandel, Kantinen und Veranstalter. In der Realität bedeutet das: Entweder wird der Coffee-to-go teurer, oder die ohnehin unter Kostendruck stehenden Gastronomiebetriebe müssen die Abgabe aus ihrer Marge zahlen.
Die zusätzliche Steuer trifft Betriebe, die bereits unter der Bürokratielast ächzen. DIHK-Studien zeigen ein alarmierendes Bild: Gastronomiebetriebe wenden bereits jetzt 14 Stunden pro Woche für rund 100 gesetzliche Vorgaben auf. Im Einzelhandel investieren kleine Betriebe 38 Stunden monatlich in bürokratische Pflichten – fast eine komplette Arbeitswoche. Die Verpackungssteuer kommt als weitere Belastung hinzu, die erfasst, dokumentiert und abgerechnet werden muss.
Ein weiteres Argument der Kritiker: Verpackungen werden bereits mehrfach belastet. Es existieren der Einwegkunststoff-Fonds, Lizenzentgelte im dualen System und kommunale Gebühren für die Müllentsorgung. Die Verpackungssteuer kommt als vierte Belastung hinzu, ohne gesetzliche Zweckbindung der Einnahmen für Müllbeseitigung. Das bedeutet: Es gibt keine Garantie, dass die zusätzlichen Steuereinnahmen tatsächlich für Umweltschutz oder Müllvermeidung eingesetzt werden. Die Regelungen verursachen erheblichen Mehraufwand, sowohl für Unternehmen als auch für Verwaltungen. Alle steuerpflichtigen Betriebe müssen erfasst, ihre Angaben geprüft und die Umsetzung kontrolliert werden. Dieser Kontrollaufwand bindet personelle Ressourcen in den Kommunen, die anderswo fehlen.
Nicht nur in der Wirtschaft gibt es Widerstand, sondern auch in Bayern. Bayern hat beschlossen, seinen Kommunen dieses Instrument ab Januar 2026 zu verbieten. Nach den Landtagswahlen in diesem Jahr, könnte das vielleicht auch in anderen Bundesländern passieren …
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