Staat erschwert die Altersvorsorge: ETF-Anleger werden besteuert, auch wenn sie gar keine Gewinne erzielt haben!
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Eine neue Besteuerung bedroht die finanzielle Planung vieler ETF-Anleger und wirft Fragen zur Fairness der Besteuerung auf. Thesaurierende Investmentfonds sehen sich nun einer Regelung gegenüber, die auch auf nicht realisierte Gewinne Steuern erhebt.
Die bittere Realität: Viele Anleger müssen Steuern zahlen, selbst wenn sie gar keine Gewinne erzielt haben.

Anlegern, die in ETF investieren, drohen Steuern, auch wenn sie keine Gewinne erzielen.
Theoretische Gewinne als Steuergrundlage
Die Idee, Steuern auf theoretische Erträge zu erheben, mag zunächst ungewöhnlich erscheinen. Doch genau das ist der Kern dieser Regelung. Anleger von thesaurierenden Investmentfonds werden besteuert, basierend auf einem theoretischen Gewinn, der sich aus der Kursentwicklung des Fonds und einer festgelegten Basisverzinsung ergibt.
Das Kuriose daran: Diese „Gewinne“ sind oft nur auf dem Papier existent und wurden nie als Einkommen realisiert.
Banken als Steuereintreiber
Die Auswirkungen dieser Regelung sind unmittelbar spürbar. Die depotführenden Banken sind nun verpflichtet, diese Steuern einzuziehen, und sie tun dies direkt von den (Verrechnungs-)Konten der Anleger – selbst wenn dies zu Überziehungen der Konten führt.

Das Bankenviertel in Frankfurt am Main.
Diese Vorgehensweise setzt viele Anleger unter Druck, Geld für Steuerzahlungen vorzuhalten, während sie gleichzeitig versuchen, ihre Altersvorsorge zu sichern. Für viele ist es eine unangenehme Überraschung, dass die Steuerlast aufgrund von nicht realisierten Gewinnen entsteht.
Zum Hintergrund
In Deutschland werden thesaurierende Fonds – also Investmentfonds, die ihre Gewinne nicht ausschütten, sondern reinvestieren – seit 2018 anders besteuert. Es wurden Vorabpauschalen eingeführt, um eine Besteuerung von theoretischen Gewinnen zu ermöglichen, selbst wenn diese Gewinne nicht realisiert wurden. Diese Regelung war zunächst aufgrund der niedrigen Zinsen und des damaligen negativen Basiszinssatzes nicht spürbar.
Die Grundidee war, dass Anleger von Investmentfonds, die Gewinne reinvestieren, einen Steuerbetrag entrichten sollten, der einem theoretischen Zinsertrag entspricht. Dieser theoretische Ertrag basiert auf der Kursentwicklung des Fonds und einer festgelegten Basisverzinsung.
Nun wurden die Vorabpauschalen basierend auf einem Basiszinssatz von 2,55 Prozent für das Jahr 2023 berechnet. Zugrunde gelegt wurde das Zinsniveau von deutschen Staatsanleihen.
Geringe Handlungsspielräume für Anleger
Die Möglichkeiten, dieser Steuerlast zu entgehen, sind begrenzt. Anleger können lediglich durch die Nutzung des Sparerpauschbetrags von 1000 Euro für Singles oder 2000 Euro für verheiratete Paare versuchen, die Steuerlast zu mildern. Ist der Anleger nicht berufstätig, könnte gegebenenfalls noch der persönliche Grundfreibetrag genutzt werden.

Anleger haben wenig Chancen, der drohenden Steuerlast zu entgehen.
Dies erfordert jedoch, Freistellungsaufträge bei den Anlageinstituten zu hinterlegen. Erst wenn diese Beträge überschritten werden, greift dann die Steuer – und das Geld wird ungefragt vom Konto abgebucht.
Konsequenzen für die Altersvorsorge
Obwohl diese Regelung als „vorgezogene Besteuerung“ dargestellt wird, wirft sie viele Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der Fairness und der Auswirkungen auf die finanzielle Stabilität der Bürger. Die Belastung durch eine Steuer auf nicht realisierte Gewinne beeinträchtigt die finanzielle Planung und die Altersvorsorge vieler Sparer.
Viele Anleger wählen bewusst thesaurierende Fonds, um einen Zinses-Zins-Effekt bei der langfristigen Altersvorsorge zu erzielen. Dieser wird durch diese Besteuerung reduziert.
Es bleibt zu hoffen, dass eine Überprüfung dieser Regelung erfolgt, um die finanzielle Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.
Die persönliche Altersvorsorge wird wieder einmal erschwert
Die aktuelle Steuerregelung setzt ETF-Anleger unter Druck und belastet sie mit Steuern auf nicht realisierte Gewinne. Diese Entwicklung wirft wichtige Fragen zu den Auswirkungen auf die Altersvorsorge auf. Es ist an der Zeit, diese Regelung kritisch zu hinterfragen und mögliche Anpassungen zu erwägen, um die finanzielle Stabilität der Bürger zu schützen.

Anleger, die mit ETF-Fonds ihre Altersvorsorge sichern wollen, sollten nicht doppelt zur Kasse gebeten werden.
In einer Zeit, in der der Staat „spart“ indem er keine Einzahlungen in einen staatlichen Altersvorsorgefonds vornimmt, sollten zumindest Privatpersonen nicht noch einmal bei ihrer Altersvorsorge zur Kasse gebeten werden.
Außerdem stellt sich die Frage, was passiert, wenn der ETF im Folgejahr einen Verlust erzielt. Erstattet der Staat dann den „vorgezogenen Gewinn“ des Vorjahres?
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