Verfassungsrechtler Boehme-Neßler: „Koalition missbraucht das Sondervermögen, um Haushaltslöcher zu stopfen“
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- Die sogenannten „Wirtschaftsweisen“ müssen die Wachstumserwartungen für Deutschland schon wieder nach unten korrigieren
- Für das Jahr 2026 soll die deutsche Wirtschaft nach zwei Jahren Rezession und einem Mini-Wachstum von 0,2 Prozent in diesem Jahr um nur noch 0,9 Prozent wachsen.
- Außerdem erkennen die Experten einen Verfassungsbruch, weil die Schulden nicht zweckmäßig genutzt werden.
- Damit wäre sogar der aktuelle Bundeshaushalt rechtswidrig, erklärt Staatsrechtler Volker Böhme-Neßler gegenüber NIUS.
Prof. Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, hatte am vergangenen Mittwoch keine guten Prognosen zu verkünden. Die sogenannten Wirtschaftsweisen selbst waren im Frühjahr noch von 1 Prozent Plus ausgegangen. Die Bundesregierung rechnete hingegen mit 1,3 Prozent Wachstum – also beinahe 50 Prozent mehr als die Wirtschaftsweisen. Zumindest die eigenen Prognosen korrigierte jetzt das Expertengremium.

Schnitzer (in rot) hatte keine guten Wirtschaftsnachrichten im Gepäck.
Weniger als ein Prozent Wachstum sei zu erwarten. Zusätzlich goss Prof. Monika Schnitzer mehr Wasser in den Wachstums-Wein: „0,3 Prozentpunkte entfallen auf das Finanzpaket. Das zweite Drittel der 0,9 Prozent Wachstum verdanken wir dem Kalendereffekt: Also dass mehr Feiertage auf ein Wochenende fallen und wir deshalb mehr Arbeitstage haben.“
Heißt: Nur ein Drittel des Wachstums passiert organisch, ohne Kalender-Glück und Milliarden-Kredite, die die Regierung in die Wirtschaft pumpt.

Kanzler Merz erhält den Bericht der Wirtschaftsweisen.
Wirtschaftsweisen werfen Regierung Bruch des Grundgesetzes vor
Im Gutachten heißt es wörtlich: „Die schwache Wachstumswirkung des Sondervermögens im aktuellen Politikszenario hat mehrere Ursachen. Auf Bundesebene liegt das an zwei zentralen Problemen. Das Grundgesetz legt fest, dass das SVIK (Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz) vom Bund nur für zusätzliche Investitionen eingesetzt werden darf.“
Damit würde die Bundesregierung schon in den Haushalten 2025 und 2026 die im Grundgesetz festgehaltene Zusätzlichkeit der Ausgaben „unterlaufen“.
Gerade mit Blick auf die jeweils 100 Milliarden Euro für die Länder und für den Klimaschutz sind die „Wirtschaftsweisen“ kritisch: „Für die Länder und den Klima- und Transformationsfonds (KTF), die jeweils 100 Milliarden Euro aus dem SVIK erhalten, gibt es bisher gar keine institutionellen Vorkehrungen, die die Zusätzlichkeit der Mittel gewährleisten“, heißt es weiter.
„Regierungskoalition missbraucht das Sondervermögen“
Der renommierte Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler erklärt die Bedeutung dieser Experteneinschätzung gegenüber NIUS:
„Das Geld aus dem Sondervermögen darf nur für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und in die Klimaneutralität eingesetzt werden. Das legt das Grundgesetz ganz eindeutig fest. Jetzt sehen wir aber, dass genau das passiert, was die Kritiker damals befürchtet hatten: Die Regierungskoalition missbraucht das Sondervermögen, um Haushaltslöcher zu stopfen. Es werden keine zusätzlichen Investitionen finanziert, wie es sein müsste, sondern es werden Haushaltslöcher gestopft. Und das ist eindeutig verfassungswidrig.“
Denn eigentlich sollte das Schuldenpaket „zusätzliche Investitionen möglich machen“ und nicht die Schuldenbremse aushebeln. Gegen „diesen verfassungswidrigen Haushalt“ könne man am Bundesverfassungsgericht vorgehen. Dafür sei ein Viertel der Abgeordneten erforderlich. „Es reicht nicht eine Fraktion, sondern es muss ein Viertel der Abgeordneten sein. Die können dann zum Bundesverfassungsgericht gehen und den Haushalt auf den Prüfstand stellen“, sagt Boehme-Neßler.

Prof. Volker Boehme-Neßler lehrt an der Universität Oldenburg
Problem: Die Opposition aus Linkspartei und Grünen müsste mit der AfD zusammen nach Karlsruhe ziehen. Der Experte: „Ich fürchte, das wird nicht passieren. Und dann sieht man an diesem Beispiel auch, wie verheerend die Folgen der Brandmauer sind. Weil es die Brandmauer gibt bzw. weil die beiden anderen Oppositionsparteien sich strikt weigern, mit der AfD zusammen die Regierung zu kontrollieren. Deswegen funktioniert die parlamentarische Opposition nicht.“
Das Fazit des Experten: Mit der Brandmauer lasse sich der „verfassungswidrige Haushalt, der gerade auf dem Weg ist, juristisch nicht stoppen. Und das ist natürlich aus verfassungsrechtlicher Sicht traurig.“
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