VGH verhandelt zu Rundfunkbeitrag: Neun Kläger wehren sich gegen Gebührenbescheide des SWR
Ein Beitrag von
In der seit Jahren geführten Debatte über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags steht nun eine weitere juristische Runde an.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg verhandelt über die Frage, inwieweit das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausgewogen und vielfältig gestaltet ist. Neun Kläger wehren sich von diesem Dienstag an gegen Gebührenbescheide des SWR.
Kläger monieren Einseitigkeit beim ÖRR
Kritisiert wird nach Angaben des VGH vor allem die aus Klägersicht unausgewogene Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR), in der einseitig linke Parteien und progressive Positionen bevorzugt würden. Außerdem verschwende der ÖRR systematisch Geld. Auch sehen die Kläger im Rundfunkbeitrag eine systemwidrige Steuer, für die den Ländern die gesetzgeberische Kompetenz fehle.

SWR-Intendant Kai Gniffke
Grundlage der anstehenden Verhandlung ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Dieses hatte im Oktober 2025 klargestellt, dass sich Verwaltungsgerichte bei Klagen gegen den Beitrag wegen mangelnder Meinungsvielfalt beim ÖRR genau damit auch befassen müssten. Der VGH Baden-Württemberg ist der erste bundesweit, der auf Basis dieses Urteils entscheiden wird.
Wenig Aussicht auf Erfolg
Die Leipziger Richter hatten zugleich hohe Hürden für die Beurteilung der Programmqualität aufgestellt. Demnach ist der Rundfunkbeitrag erst dann verfassungswidrig, wenn „das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt“.

Das Funkhaus des SWR in der Neckarstraße Stuttgart
Nach Worten des SWR müssen dies zunächst die Kläger vor dem VGH darlegen, voraussichtlich in Form von Gutachten. Erst wenn das Gericht substanzielle Anhaltspunkte dafür sieht, dass die Kritik berechtigt ist, müsste es seinerseits in die Beweisführung einsteigen. Experten sehen für die Kläger wenig Aussicht auf Erfolg. Sie waren auch in den Vorinstanzen gescheitert.
Am VGH wird an drei aufeinanderfolgenden Tagen verhandelt. An Tag eins stehen drei Klagen auf der Tagesordnung, die weiteren folgen bis 16. April. Eine Entscheidung wird etwa eine Woche später erwartet.
Mehr NIUS:
Haben Sie einen Hinweis zu diesem Thema? Hier können Sie uns schreiben.
Haben Sie Fehler entdeckt? Dann weisen Sie uns gern darauf hin.
Mehr NIUS:
Staat förderte linksextreme Buchhandlungen in viel größerem Ausmaß als bekannt
Wie das ZDF einen migrantischen Arzt mit dem AfD-Programm verknüpft – ohne jeden Beleg
ZDF verharmlost linksextremen Terroranschlag
„Generation Wehrdienst“: Bundeswehr will mit neuer Doku-Serie junge Leute anlocken und gibt 10 Millionen Euro dafür aus
Linke Gewalt gegen Journalisten: Wie die „Zeit“ die Attacke auf „Apollo News“ kleinschreibt
Nach peinlichen Aussagen zu Gewalt in Erfurt: BR versucht sich aus Anja-Kohl-Affäre herauszuwinden
Medien als publizistischer Arm der Antifa-Schläger: Angriffe auf Reporter in Erfurt werden verschwiegen
Nach Höcke-Interview: Podcaster Ben Berndt verklagt „Zentrum für politische Schönheit“
Mehr NIUS:
„Generation Wehrdienst“: Bundeswehr will mit neuer Doku-Serie junge Leute anlocken und gibt 10 Millionen Euro dafür aus
Linke Gewalt gegen Journalisten: Wie die „Zeit“ die Attacke auf „Apollo News“ kleinschreibt
Nach peinlichen Aussagen zu Gewalt in Erfurt: BR versucht sich aus Anja-Kohl-Affäre herauszuwinden
Medien als publizistischer Arm der Antifa-Schläger: Angriffe auf Reporter in Erfurt werden verschwiegen
Nach Höcke-Interview: Podcaster Ben Berndt verklagt „Zentrum für politische Schönheit“
Höcke-Interview: Podcaster Ben Berndt will wegen Zensur-Forderung „bis zum Bundesgerichtshof gehen“
rbb beschimpft junge Türkei-Urlauberinnen als „Schlampen“
Gunnar Schupelius wechselt zu NIUS: „Hier herrscht eine große Freiheit, sich frei zu äußern“
Redaktion
Artikel teilen
Kommentare