So viele Asylbewerber wurden in Bayern zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet
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In Bayern waren im März 3.776 Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet. Das geht aus der Antwort des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann auf eine schriftliche Frage des AfD-Landtagsabgeordneten Gerd Mannes hervor, die NIUS exklusiv vorliegt. Darin heißt es: „Zum Stichtag 31. März 2026 sind im Freistaat Bayern 3.776 Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungs-Gesetz bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern besetzt gewesen.“
In 166 Fällen wurden Asylbewerber sanktioniert, weil sie die Arbeit unbegründet ablehnten. Für solche Fälle sieht das Gesetz vor, den Asylbewerbern nur noch Sachleistungen zur Deckung ihres Bedarfs an Ernährung und Unterkunft sowie Körper- und Gesundheitspflege zu gewähren.
„Potenzial liegt um ein Vielfaches höher“
NIUS fragte beim bayerischen Innenministerium nach, wie viele Asylbewerber in Bayern leben, die für gemeinnützige Tätigkeiten infrage kämen. Das Ministerium kann jedoch keine Zahlen nennen: „Die Gruppe der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die arbeitsfähig, nicht erwerbstätig und nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind und deshalb grundsätzlich für eine Arbeitsgelegenheit nach dem AsylbLG in Betracht kommen, kann statistisch nicht ausgewertet werden. Das liegt schon daran, dass bereits einzelne der genannten Merkmale nicht statistisch erfasst werden. Es gibt zum Beispiel keine statistische Erhebung, wie viele Leistungsberechtigte grundsätzlich arbeitsfähig sind. Eine fehlende Arbeitsfähigkeit wird erst im Rahmen einer etwaigen im Raum stehenden Arbeitsgelegenheit vom jeweils Betroffenen geltend gemacht und dann überprüft.“

Laut bayerischem Innenministerium gibt es keine statistische Erhebung, wie viele leistungsberechtigte Asylbewerber grundsätzlich arbeitsfähig sind.
Der parlamentarische Fragesteller und stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Gerd Mannes, sieht die Zahl der Arbeitsverpflichtungen kritisch: „Die CSU hat die Arbeitspflicht für Asylbewerber nur auf Druck der AfD und wegen unserer Wahlerfolge eingeführt – sie versagt aber kläglich bei deren Durchsetzung. Die Antwort der Staatsregierung auf meine Anfrage zeigt: In Bayern waren zum Stichtag 31. März 2026 lediglich 3.776 entsprechende Tätigkeiten besetzt, obwohl das Potenzial um ein Vielfaches höher liegt.“
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