Die große Kindergeldbilanz 2025: 12,7 Milliarden Euro an Ausländer, 528 Millionen Euro ins Ausland
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Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit hat im vergangenen Jahr rund 528 Millionen Euro an Kindergeld auf ausländische Konten ausgezahlt – der höchste Wert in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Seit 2010 sind damit rund 5,2 Milliarden Euro Kindergeld ins Ausland transferiert worden.

Die Zahlen stammen aus Daten der Bundesagentur für Arbeit, die der AfD-Bundestagsabgeordnete René Springer abgefragt hatte. Der Großteil des Geldes floss in den vergangenen Jahren nach Polen. Auch 2025 waren rund 40 Prozent der Berechtigten polnische Staatsbürger. Dahinter folgen Staatsangehörige aus Rumänien und Tschechien.

Auch in der Gesamtheit betrachtet, erreichten die Kindergeldzahlungen 2025 ein neues Rekordniveau. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit wurden insgesamt 55,3 Milliarden Euro für rund 17,6 Millionen Kinder in Deutschland ausgezahlt. 12,7 Milliarden Euro flossen dabei an ausländische Kindergeldberechtigte. 42,6 Milliarden Euro gingen an Elternteile mit deutschem Pass.

Gleichzeitig ist der Anteil ausländischer Bezieher von Elterngeld in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Waren es 2021 noch 18,1 Prozent der Empfänger, stieg die Zahl auf mittlerweile 20,3 Prozent im Jahr 2025.

Es zählt der Ort, an dem man Steuern zahlt
Warum aber sind die Kindergeldzahlungen ins Ausland in den vergangenen Jahren so rasant gestiegen? Die EU‑Freizügigkeitsregeln und das deutsche Steuerrecht koppeln den Anspruch auf Kindergeld nicht an einen inländischen Wohnsitz, sondern an die steuerliche Situation und Beschäftigung. Häufig arbeitet ein Mann (oder auch eine Frau) in Deutschland, die Familie lebt aber im Ausland.
Personen, die in Deutschland Steuern und Sozialabgaben zahlen, erwerben damit einen Anspruch auf Kindergeld, selbst wenn ihre Kinder im EU‑Ausland leben oder in Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde. Aktuell sind dies 21 Staaten (Albanien, Australien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Chile, Indien, Israel, Japan, Kanada, Kosovo, Marokko, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Philippinen, Serbien, Südkorea, Tunesien, Türkei, Uruguay und die USA). Die EU‑Regeln verbieten „diskriminierende Höhendifferenzen“ allein aufgrund des Wohnorts des Kindes. Deshalb muss die Familienkasse die normale Kindergeldzahlung leisten, statt sie an das Lebensniveau im Wohnsitzland anzupassen.
Bald soll der Erhalt des Kindergeldes antragslos erfolgen
In der von der schwarz-roten Bundesregierung eingesetzten Sozialstaatskommission wird unter anderem die Zusammenführung von Wohngeld und Kinderzuschlag diskutiert. Von Mitte des Jahres an will die Familienkasse laut der Bundesagentur für Arbeit erste Kindergeldfälle automatisiert festsetzen. Dies sei eine Vorstufe auf dem Weg zum antragslosen Kindergeld, das den Aufwand für alle Beteiligten reduzieren solle.
AfD-Politiker René Springer meint dazu: „Die Überweisung von Kindergeld in voller Höhe auf ausländische Konten muss gestoppt werden. Kindergeldzahlungen ins Ausland müssen endlich an die Lebenshaltungskosten vor Ort angepasst werden. Das würde die Steuerzahler jährlich um hunderte Millionen Euro entlasten. Abgesehen von den Zahlungen ins Ausland muss aber auch das Kindergeld grundsätzlich auf den Prüfstand gestellt werden. Wie in Dänemark sollte der Anspruch für Ausländer an klare Voraussetzungen geknüpft werden: gültiger Aufenthaltstitel und eine mehrjährige Erwerbstätigkeit. Nur so kann die Einwanderung in unsere Sozialsysteme aufgrund attraktiver Sozialleistungen gestoppt werden.“
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