Müllermilch-Milliardär zu Regierungsbildung in Baden-Württemberg: „CDU könnte auch mit der AfD regieren oder sich von ihr dulden lassen“
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Eigentlich hatte die CDU diese Option bereits ausgeschlossen: Statt das Bündnis mit den Grünen in Baden-Württemberg fortzusetzen, könnte sie auch eine Koalition mit der AfD eingehen. Müllermilch-Patriarch Theo Müller brachte diese Möglichkeit nun ins Spiel.
Gegenüber der Welt sagte der Unternehmer: „Die CDU muss sich nicht kleinmachen und Juniorpartner von Cem Özdemir werden.“ Der 86-Jährige weiter: „Sie könnte stattdessen auch mit der AfD regieren oder sich von ihr dulden lassen.“
Der AfD-Spitzenkandidat in Baden-Württemberg, Markus Frohnmaier, mache „einen sehr guten Eindruck“. Müller: „Was der sagt, hat Hand und Fuß. Ich wüsste nicht, was gegen eine CDU-geführte Landesregierung spricht, die mit der AfD von Herrn Frohnmaier zusammen regiert.“
Gleiche Anzahl an Sitzen
Bei der Landtagswahl am 8. März lagen die Grünen mit 30,2 Prozent knapp vor der CDU, die auf 29,7 Prozent kam. Trotz dieses kleinen Vorsprungs verfügen beide Parteien im Parlament über die gleiche Anzahl an Sitzen. Aus der CDU wurde daher der Vorschlag laut, im Falle einer gemeinsamen Regierung das Amt des Ministerpräsidenten aufzuteilen und während der Legislaturperiode zu wechseln. Der grüne Spitzenkandidat Cem Özdemir lehnte diese Idee jedoch umgehend ab. Auch bei einem engen Wahlergebnis sei eindeutig, welche Partei den Regierungschef stelle, erklärte er.

Aufkleber aus der Campact-Kampagne gegen die Parteispenden des Unternehmers Theo Müller
Müller, der seit mehr als drei Jahrzehnten CSU-Mitglied ist, zur Welt: „Auf jeden Fall sollte die CDU bei der Wahl des Ministerpräsidenten im Landtag einen eigenen Kandidaten ins Rennen schicken.“ Müller weiter: „Die Wahl ist geheim. Wer dort am Ende wen wählt, weiß niemand. Im Falle eines Sieges könnte die CDU sagen, dass der Respekt vor dem Parlament irgendwelche Spekulationen verbietet.“
2023 löste Müller große Empörung in linken Kreisen aus, als er sich mit der AfD-Bundesvorsitzenden Alice Weidel traf. Linke Aktivisten riefen zum Boykott von Müllermilch-Produkten auf. Im Februar hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass der Molkerei-Unternehmer wegen seiner Parteispenden als „Unterstützer der AfD“ bezeichnet werden darf. Nach Auffassung des Gerichts verletzt diese Formulierung sein Persönlichkeitsrecht nicht. Es handle sich um eine zulässige Meinungsäußerung, weil dafür „tatsächliche Anknüpfungspunkte“ vorlägen.
Mehr NIUS: Nach Plakat-Aktion: Theo Müller scheitert mit Klage gegen Campact
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