Social-Media-Verbot für Kinder: Beschäftigungstherapie für den CDU-Bundesparteitag?
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Der Antrag R06 hat es in sich. Auf Seite 240 des Antragsbuches für den CDU-Bundesparteitag (20./21. Februar in Stuttgart) hat der CDU-Landesverband Schleswig-Holstein alles zusammengeschrieben, was man zum Thema Medien schon lange mal sagen wollte. Allein die Überschrift „Digitale Öffentlichkeit ordnen – Demokratie, Jugend und Medienvielfalt wirksam schützen“ rührt Demokratie, Digitales, Jugendschutz und Förderung verschiedener Medienformen fröhlich zusammen.
Schon in der Präambel müssten gestandene Medienpolitiker eigentlich den Atem anhalten, wie unbeschwert oberflächliche Kenntnis sozialer Medien, gefühlige Aversionen, Vorurteile und ästhetische Kritteleien vermixt werden. Digitale Plattformen eröffneten „einerseits neue Möglichkeiten der Information, der Beteiligung und des Austauschs. Andererseits bewirken die Logiken der Algorithmen oftmals eine Verrohung der Diskussionskultur, weil emotionalisierende und polarisierende Inhalte – nicht selten auf Kosten von Wahrheit und demokratischen Diskurs – bevorzugt werden. Digitale Hassrede, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, sexistische und antisemitische Hetze finden auf digitalen Plattformen täglich statt.“
Themen, die an Diskussionen über die Bild-Zeitung in den 80er Jahren erinnern, werden auf den folgenden vier Seiten verknüpft mit der Forderung nach einer Digitalabgabe, mit dem Wunsch nach regionalen Medien (Zeitungen), die angeblich per se faktentreuer berichten, und einem Social-Media-Verbot für unter 16-jährige Kinder. Wer will „emotionalisierende und polarisierende Inhalte“ bewerten oder entscheiden, wo „Verrohung“ beginnt?
Linnemann befürwortet Social-Media-Verbot
Interessant an dem Vorgang ist etwas anderes: Warum macht sich CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann diesen Antrag zu eigen und stellt sich in Bild ausdrücklich hinter das Social-Media-Verbot für Kinder? „Ein gesetzliches Mindestalter von 16 Jahren für offene Plattformen, flankiert durch verpflichtende Altersverifikation, setzt eine klare Schutzgrenze und trägt den besonderen Entwicklungsbedarfen junger Menschen Rechnung“, heißt es im Antrag.
Linnemann sekundiert in Bild: „Ich bin für Social Media ab 16. Kinder haben ein Recht auf Kindheit. Wir müssen Kinder auch in der digitalen Welt vor Hass, Gewalt, Verbrechen und manipulativer Desinformation schützen. In sozialen Netzwerken sind sie Inhalten ausgeliefert, die sie nicht einordnen und verarbeiten können“, so Linnemann, und warnt vor „verheerenden Folgen“. Kinder, die viel im Netz unterwegs seien, „leiden zunehmend an Depressionen und Vereinsamung, die soziale Kompetenz nimmt ab. Denn wer nur noch im Netz das Sozialisieren erlernt, verlernt es in der Realität.“

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann
Debatten, die ehedem auch bei übermäßigem Fernsehen („du bekommst noch viereckige Augen …“) oder beim Lesen unter der Bettdecke geführt wurden. Aber dem CDU-Generalsekretär geht es mit seinem Zitat erkennbar nicht um das Aufgreifen populärer Erziehungssprüche. Linnemann weiß, dass er einen medienpolitischen Antrag unterstützt, der schon durch die Empfehlung der Antragskommission wenig Chancen auf direkte Annahme hat, sondern in die Unionsfraktion des Bundestags zur Versenkung überwiesen werden dürfte. Auch rechtlich wäre ein Verbot ganzer Medien wegen bestimmter Inhalte ein Novum. Kinos werden auch nicht für Minderjährige geschlossen, weil ein Film FSK 18 ist.
Ablenkungsmanöver für den Parteitag?
Klar ist aber auch, dass nichts bürgerlich-konservative Milieus so sehr zu Debatten anregt, wie die vermeintliche Verrohung der Jugend und schädliche Jugendkultur. Motto: „Ich habe ja nichts gegen lange Haare, aber gepflegt müssen sie sein!“ Ganz gleich ob „Beat-Musik“ oder „Energydrinks“ und „Gaming-Exzesse“ – die politische Inobhutnahme von Jugendlichen hat regelmäßig gute Chancen, zu einem leidenschaftlichen Thema auf Parteitagen der Union zu werden und die Delegierten über längere Strecken zu beschäftigen.
Spricht man mit erfahrenen Strategen, dann ist es gerade in unruhigen Zeiten gut, wenn man für wichtige Bundesparteitage ein Thema vorbereitet, an dem sich viele einbringen und abarbeiten können. Es ist kein Geheimnis, dass die Unzufriedenheit der CDU-Basis mit der Leistung der Berliner Koalition und mit Kanzler Friedrich Merz im Speziellen in Stuttgart durchaus hochkochen und sich zum Beispiel bei dessen Wiederwahl als CDU-Chef niederschlagen könnte. Auch die öffentliche „Entschärfung“ wirtschaftsfreundlicher Anträge der Mittelstandsunion (MIT) für flexiblere Klimaziele, anlassloses Recht auf Teilzeitarbeit oder Sozialreformen könnte „unkontrollierbare Dynamiken“ freisetzen, heißt es, die man bei einem Parteitag im Vorfeld wichtiger Landtagswahlen ganz und gar nicht gebrauchen könne. Das Social-Media-Verbot als Beschäftigungstherapie für den CDU-Bundesparteitag?
Intern sehen viele die Social-Media-Debatte in der Tat als einen Versuch der Parteitagsregie, Aufmerksamkeit und Energie der Delegierten in weniger heikle Bahnen zu lenken oder zumindest als willkommenen Nebeneffekt in Kauf zu nehmen. Dass viele Eltern in der Union und in deren Umfeld sich über Erziehungshilfen aus der Politik im Umgang mit ihrem Nachwuchs freuen würden, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Die Antragsteller aus Schleswig-Holstein begründen die strengen Regeln mit einem „wirksamen Schutz für Kinder und Jugendliche vor den Auswirkungen von Hass und Hetze, vor psychischem Druck, Mobbing oder dem Einfluss schädlicher Inhalte im Netz“. Ausdrücklich werden die Plattformen TikTok, Instagram und Facebook genannt. Welche juristische Abgrenzung „schädliche“ Plattformen von anderen unterscheiden soll, wird bislang offengelassen.
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Ralf Schuler
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