Wahlrecht: Weil Umfragen schlechter werden, könnten Union und SPD den Bundestag wieder aufblähen
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Weil die Umfragen für Union und SPD schlechter werden, könnte der Bundestag wieder größer werden. Der Grund: Die internen Verhandlungen über die Reform des Wahlrechts kommen nach NIUS-Informationen nicht voran und könnten heute Abend Thema im Koalitionsausschuss sein.
Im Koalitionsvertrag klang es noch sehr entschlossen: „Wir werden das bestehende Bundestagswahlrecht ändern“, heißt es in Zeile 4511. Doch danach folgen die Bedingungen, die es schwierig machen: „Wir wollen eine Wahlrechtskommission einsetzen, die die Wahlrechtsreform 2023 evaluieren und im Jahr 2025 Vorschläge unterbreiten soll, wie jeder Bewerber mit Erststimmenmehrheit in den Bundestag einziehen kann und der Bundestag unter Beachtung des Zweitstimmenergebnisses grundsätzlich bei der aktuellen Größe verbleiben kann. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren soll dann unverzüglich eingeleitet werden. Dabei soll auch geprüft werden, wie die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen im Parlament gewährleistet werden kann und ob Menschen ab 16 Jahren an der Wahl teilnehmen sollten.“
Mehr Sitze statt Parität und Jugendwahlrecht?
Vor allem der letzte Satz birgt besonderen Sprengstoff in sich: Wie aus der sehr kleinen Verhandlungsrunde zu hören ist, besteht die SPD, vertreten vom parlamentarischen Geschäftsführer (PGF) und Justiziar der Fraktion, Johannes Fechner, darauf, im Parlament künftig möglichst „Parität“ zwischen Männern und Frauen herzustellen. Die Unterhändler der Union, PGF Steffen Bilger (CDU) und CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann, lehnen das nicht nur ab, sondern halten es auch für einen verfassungswidrigen Eingriff in die Freiheit des Mandats und die freie, gleiche und geheime Wahl.

SPD-Justiziar Johannes Fechner – seine Partei will Parität zwischen Männern und Frauen im Bundestag herstellen. Die CDU/CSU hält das für verfassungswidrig.
Um den Sozialdemokraten den Verzicht auf Jugendwahlrecht ab 16 und Parität schmackhaft zu machen, könnte die derzeitige Regelgröße des Bundestags von 630 Mandaten wieder erhöht werden. Im Gespräch ist nach NIUS-Informationen eine moderate Erhöhung auf 650 Sitze. Der Vorteil: Angesichts der schlechten Umfragewerte von Union und SPD steigen damit die Chancen der Volksvertreter, auch im künftigen Bundestag vertreten zu sein.
Und: Der CSU ist es auch bei dieser Reform extrem wichtig, dass die Anzahl der Wahlkreise nicht reduziert wird, weil der Neuzuschnitt vermeintlich vor allem die Regierungsbezirke Niederbayern und Oberfranken beträfe, wo etliche junge Abgeordnete ihren Sitz haben. Kampfkandidaturen bringen unnötige Unruhe in die Partei, heißt es.
Der Anreiz für die Neuregelung des Wahlrechts ist groß
Die verlockende Schlupf-Klausel im Koalitionsvertrag verbirgt sich nun hinter den Worten „grundsätzlich bei der aktuellen Größe“. Anders, als im alltäglichen Sprachgebrauch bedeutet „grundsätzlich“ im Juristen-Deutsch nämlich nur „meistens“, „regelhaft“ oder „Ausnahmen möglich“. Die Argumentation gehe deshalb dahin, den großen „Gerechtigkeitsgewinn“ zu betonen, wenn künftig wieder alle direkt gewählten Kandidaten in den Bundestag einziehen können, auch wenn dadurch das Parlament wieder etwas anwachse.
Für die Abgeordneten der Koalition ist die Aussicht, ihren Posten mit größerer Wahrscheinlichkeit behalten zu können, zudem der größtmögliche Anreiz, einer solchen Neuregelung des Wahlrechts zuzustimmen. Die einfache Mehrheit der Regierungskoalitionen würde dafür reichen.
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