Innenministerium sucht „Massagedienstleistungen” für über 100.000 Euro – es geht um 50 Massagen je 20 Minuten für Behördenmitarbeiter
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Die Arbeit im Innenministerium scheint bei seinen Mitarbeitern für Verspannungen zu sorgen: Das Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums in Bonn ist seit vorgestern nämlich auf der Suche nach einem Massagedienstleister.
„Im Rahmen des Gesundheitsmanagements bietet die Bedarfsträgerin ihren Beschäftigten einen Massageservice mit verschiedenen Massageformen an“, heißt es in der Ausschreibung. Der Umfang beträgt etwa 50 Massagen von jeweils 20 Minuten an zwei bis drei Tagen in der Woche. Wer einen Termin ergattert hat, muss sich allerdings beeilen: In der angegebenen Servicezeit ist bereits die Zeit zum Aus- und Anziehen einberechnet.
Wer den Zuschlag erhält, kann die Mitarbeiter des Innenministeriums über einen Vertragszeitraum von fünf Jahren verwöhnen. Immerhin muss dafür nicht der Steurzahler aufkommen: „Die Dienstleistung wird als Konzession ausgeschrieben. Das für die Dienstleistung anfallende Entgelt wird direkt zwischen den Beschäftigten und dem dienstleistenden Unternehmen abgerechnet“, heißt es in einer Antwort des Innenministeriums auf Nachfrage von NIUS. Die Vereinbarung kann erst nach einer Dauer von zwei Jahren schriftlich aufgekündigt werden.
Masseure mit Erfahrung und Deutschkenntnissen gesucht
Im Angebot sollen „klassische Massagen“ stehen – natürlich mit gewisser Qualität: Von den Masseuren bzw. Physiotherapeuten erwartet die Behörde mindestens drei Jahre Berufserfahrung. Außerdem: „Das Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift wird vorausgesetzt“, so heißt es in der Ausschreibung.

Hinter der grauen Fassade warten wohlige Massageanwendungen auf die Beamten.
Stattfinden soll das Erholungsprogramm in den Räumlichkeiten des Innenministeriums, in einem kleinen Raum mit 5,5 Meter Länge und 2,5 Meter Breite. Die Anforderungen sind bis ins Detail beschrieben. So müsse der Auftragnehmer das Material zur Behandlung, insbesondere eine mobile Behandlungsliege, selbst stellen. „Ebenso müssen die notwendigen Hilfsmittel für die Durchführung der Anwendungen (z.B. Öle, Creme etc.) von der Auftragnehmerin gestellt werden“, so die Anzeige des Ministeriums.
Bis zum ersten September kann noch ein Angebot abgegeben werden, ab Oktober sollen die ersten Patienten auf der Liege Platz finden.
Anmerkung der Redaktion: 27 Stunden nach Anfrage erklärte das Bundesinnenministerium, dass es sich bei der Ausschreibung um eine Konzession handelt und somit keine Steuergelder aufgewendet werden. Eine frühere Version Textes wurde dahingehend geändert.
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Eric Steinberg
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