Hessen macht Grünen-Politikerin zur Oberstaatsanwältin für „Catcalling“
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Als „Catcalling“-Beauftragte des Landes Hessen befasst sich Oberstaatsanwältin Marion Denny mit verbalen Grenzüberschreitungen im öffentlichen Raum. Mit diskussionswürdigem Ansatz: Ermittlungsverfahren versteht sie nicht nur als Instrument strafrechtlicher Aufklärung – sondern auch als erzieherisches Mittel, das Beschuldigte zur Selbstreflexion anhalten soll.
„Im Strafverfahren führt die Konfrontation mit dem Tatvorwurf bei den Beschuldigten häufig erstmals dazu, das eigene Verhalten kritisch zu reflektieren“, schreibt Denny in der Ankündigung zu einem Vortrag mit dem Thema Hatespeech aus vergangenem Juni. Auch wenn sich der Beitrag nicht unmittelbar aufs Thema Catcalling bezieht, offenbart er doch klar die dahinterstehende Geisteshaltung.
Ermittlungsverfahren als Strafe
Der Ansatz „Ermittlungsverfahren als Strafe“ erinnert an den verstörenden Auftritt der drei Göttinger Staatsanwälte, die im vergangenen Jahr durch eine CBS-Doku fragwürdige Berühmtheit erlangten. Wie die Menschen reagierten, wenn ihnen das Handy weggenommen werde, fragte die Reporterin die drei Juristen von der Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet: „Sie sind geschockt“, antwortete Oberstaatsanwalt Frank-Michael Laue, woraufhin er und seine beiden Kollegen anfingen zu lachen. Hämisch fügte er hinzu: „Es ist eine Art von Bestrafung, wenn man sein Smartphone verliert – es ist sogar schlimmer als die Strafe, die man bezahlen muss.“

Die Staatsanwaltschaft Göttingen sorgt international für Aufsehen.
Juristisch ist ein solcher Ansatz problematisch, weil das Strafverfahren allein der Aufklärung eines konkreten Tatverdachts dient – nicht aber pädagogischen Zwecken. Staatsanwälte müssen genauso belastende wie entlastende Beweise suchen und diese objektiv bewerten. Eine Nutzung des Ermittlungsverfahrens zur Verhaltenslenkung von Beschuldigten widerspricht dem rechtsstaatlichen Trennungsprinzip zwischen Schuldprüfung und Sanktion und verstößt gegen die Unschuldsvermutung, die bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt.
Kein eigenständiger Straftatbestand
Marion Denny, die bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main angestellt ist, rät Frauen dazu, Anzeige zu erstatten, wenn sie sich „gecatcalled“ fühlen, und möchte angezeigte Fälle „konsequenter verfolgen“. Und das, obwohl „Catcalling“ als eigenständiger Straftatbestand überhaupt nicht im deutschen Strafrecht existiert. Vor diesem Hintergrund ist das Engagement von Denny vor allem als politisches Signal zu verstehen. Die Einrichtung der Stelle geht auf die Initiative des hessischen Justizministers Christian Heinz (CDU) zurück.

Marion Denny war Schatzmeisterin bei den Grünen in Eschborn.
Denny kandidiert bei der Kommunalwahl 2026 in Eschborn für Bündnis 90/Die Grünen. Sie steht auf der Wahlliste für die Stadtverordnetenversammlung und war zuvor im Ortsverband der Grünen als Schatzmeisterin tätig.
Auf Anfrage des Wiesbadener Kurier nach ihrer konkreten Arbeitsweise teilte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit, Denny beobachte die Rechtsprechung zum Themenfeld Catcalling und solle als Ansprechpartnerin für die hessischen Staatsanwaltschaften sowie für „Initiativen“ fungieren. Zugleich solle die Beauftragtenstelle ein Signal senden. „Das wichtigste Signal“ sei, zu zeigen, dass ein solches Verhalten inakzeptabel sei und Betroffene gesehen würden, heißt es.
„Catcalling“ bagatellisiert gewaltvolles Verhalten von Männern
Das Problem: Die Wortneuschöpfung „Catcalling“ verwässert die Trennlinien zwischen harmlosen Flirtversuchen von Männern – die für betroffene Frauen zugegebenermaßen unangenehm sein können – und echtem gewaltvollem Verhalten, das als Beleidigung, Belästigung oder Nötigung schon jetzt verfolgt werden kann, wenn es einen Straftatbestand erfüllt und betroffene Frauen es anzeigen.

So werden unbeholfene Komplimente skandalisiert und gleichzeitig grenzüberschreitendes Verhalten von Männern, das Frauen wirklich in ihrer Sicherheit bedroht, bagatellisiert. Außerdem besteht ein erhebliches Missbrauchspotenzial, wenn bereits unangemessenes Verhalten von Männern das Aktivwerden einer Oberstaatsanwältin zur Folge hat, selbst wenn es keinen Straftatbestand erfüllt.
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