Auf dieser „queeren“ Messe in Berlin kann man sich ein Kind nach Hautfarbe bestellen
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Jens WinterAuf einer „queeren“ Leihmutterschafts-Messe in Berlin warben ausländische Unternehmen damit, sich eine Mutter nach Hautfarbe kaufen zu können. In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten, die Werbung dafür bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone.
Etwa 55 Aussteller waren am Wochenende im Berliner Estrel-Hotel auf der Messe „Wish for a Baby“ anwesend – nach Selbstaussage Deutschlands „einzige Kinderwunschmesse“.
Nach dem Embryonenschutzgesetz ist Leihmutterschaft in Deutschland verboten; auch das Werben dafür wird durch das Adoptionsvermittlungsgesetz untersagt – einen Graubereich bildet die Werbung für Leihmutterschaft im Ausland.
Auf der Messe ist man sich der Gesetzeslage bewusst. „Wir dürfen Ihnen leider keine Preise nennen“, erklärt eine Mitarbeiterin am Stand der US-Firma „US-Surrogacy“. Die Firma vermittelt Leihmutterschaften in Mexiko und den USA – und organisiert für Paare die „komplexe Reise“ zum eigenen, nicht selbst ausgetragenen Kind.

Bei „US-Surrogacy“ kostet eine Leihmutterschaft bis zu 150.000 Dollar.
Rundum-Sorglos-Pakete: Ein Kind kostet zwischen 53.000 und 150.000 Dollar
Auf weitere Nachfragen gibt die Mitarbeiterin von „US-Surrogacy“ schließlich doch einen Hinweis: In den USA wäre es etwa doppelt so teuer wie in Mexiko. Das sagt sie mit Verweis auf den Nachbarstand der Firma „Global Nest Family“. Der bewirbt in einem Prospekt Leihmütterschaften in Mexiko und Georgien – je nach Paket – für etwa 53.000 bis 84.000 US-Dollar.
150.000 Dollar kostet demnach eine Leihmutterschaft in den USA. Dafür wäre im Paket „alles“ enthalten: von der Auswahl der Mutter, über Embryonentransfer, Bezahlung ihres Lebensunterhalts, Begleitung der Schwangerschaft, Koordination der Geburt, Unterbringung während und nach der Geburt und Beschaffung von Unterlagen bis zur Rückführung nach Deutschland. „Einfach alles.“
Sogar die Hautfarbe könne man sich aussuchen. „Möchten Sie lieber eine weiße oder schwarze Mutter?“ Soll sie arm oder reich sein, jung oder alt? Welchen Beruf soll sie ausüben? Soll sie introvertiert oder extrovertiert sein? Und: „Wir arrangieren zudem ein Kennenlernen.“

Manche Besucher haben schon Kinder und müssen sich keine kaufen.
„In Mexiko ist alles möglich“
Am Stand von „Global Nest Family“ weist die Mitarbeiterin darauf hin, wo schwule Paare keine Leihmutterschaft kaufen können, wie in Georgien, und wo das schon möglich ist, wie in Mexiko und den USA. Sie erklärt, wo beide Elternteile auf der Geburtsurkunde stehen können, und wo nicht – wie in Armenien. „In Mexiko“, erklärt sie, „ist alles möglich. Dort können sie den Namen der Mutter schon während der Schwangerschaft aus der Geburtsurkunde streichen.“
Welche Zielgruppe die Messe besonders ansprechen möchte, wird an den Regenbogenfarben, die sich an nahezu jedem Stand finden, sichtbar. Die „Progressive Pride“-Fahne, nach deren ideologischer Aussage es keine biologische Geschlechtsidentität gibt, ist neben einem Rednerpult platziert. Dort finden Vorträge statt wie „Trump und Geburtsrecht – was Sie wissen müssen“.

Im Zeichen des Regenbogens: Rechts vom Rednerpult hängt auf der „Wish for a Baby“-Messe die „Progressive Pride“-Fahne.
Berliner Behörden schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu
Auf eine Anfrage von NIUS, ob man Kenntnis darüber besäße, dass Aussteller auf der Veranstaltung für Leihmutterschaften im Ausland geworben und Preise genannt hätten, erklärt die Berliner Polizei, dass für eine mögliche Vorabprüfung die zuständige Senatsverwaltung verantwortlich gewesen wäre. Anzeigen würden nicht vorliegen und man führe kein Ermittlungsverfahren.
Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege wiederum verwies gegenüber NIUS darauf, dass die Berliner Polizei für die Strafverfolgung zuständig sei – und schickte gleichzeitig eine Antwort des Senats auf eine Anfrage der AfD vom letzten Jahr mit.
Der AfD-Abgeordnete Tommy Tabor hatte 2025 gefragt, ob es seit einer letzten Begehung der Kinderwunsch-Messe im Jahr 2017 eine weitere Kontrolle seitens des Senats gegeben habe. Die Senatsverwaltung verneinte das und erklärte, dass bei „begründetem Verdacht auf einen Verstoß gegen geltendes Recht“, wie etwa gegen das Embryonenschutzgesetz, „eine entsprechende Überprüfung“ durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales erfolgen würde.
Mehr NIUS: Wie Linke Kinderwunsch und Liebe als „rechts“ framen
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