Migrationsforscherin warnt: Warum der Begriff „struktureller Rassismus“ so gefährlich ist
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Deutschland ist ein strukturell rassistisches Land. So zumindest sehen es zahlreiche Migrantenorganisationen, „Diversity“-Vereine und linke Politiker. Doch welche Gefahren stecken hinter dieser Definition des Rassismus? Und was hat der „Expertenrat Antirassismus“ damit zu tun? Darüber sprach NIUS mit der Migrationsforscherin Sandra Kostner, die sich seit Jahren mit dieser Thematik auseinandersetzt.
NIUS: Frau Kostner, was ist eigentlich struktureller Rassismus?
Kostner: Dazu muss man bis in die 1980er Jahren zurückgehen. An der Harvard Law School in den USA entwickelten einige aktivistische Wissenschaftler zu dieser Zeit die Critical Race Theory (CRT). Die Theorie führt statistisch feststellbare Unterschiede zwischen weißen und schwarzen Amerikanern nicht auf individuelles Handeln zurück, sondern schreibt diese einem systemischen Rassismus zu.
Von welchen Unterschieden sprechen Sie?
Kostner: Insbesondere unterschiedliche Ergebnisse bei der Bildung, auf dem Arbeitsmarkt oder bei der Zusammensetzung von Gremien und Parlamenten wurzeln gemäß der Denkweise der CRT in einem rassistisch strukturierten System. Mehr noch: Das Bildungssystem beispielsweise wird von den Vertretern der Critical Race Theory schon allein deshalb als rassistisch eingestuft, weil es von Weißen geschaffen wurde.
Damit diese davon profitieren…
Kostner: Weiße hätten, wenn auch unbewusst, die Systeme so strukturiert, dass sie ihren Bedürfnissen entgegenkämen, dass sie also Weiße automatisch privilegierten und alle anderen mit unsichtbaren Hindernissen konfrontierten, die ihnen das Vorankommen erschwerten. Dieser systemische Rassismus wird so lange als gegeben angesehen, wie keine absolute Ergebnisgleichheit zwischen den beiden Gruppen verwirklicht ist.

„Weiße Vorherrschaft beenden“, fordert ein Demonstrant
Ähnliche Argumentationen sind auch in Deutschland keine Seltenheit mehr.
Kostner: Richtig, auch hierzulande gibt es diese Art von aktivistischen Wissenschaftlern. Sie importierten die CRT nach Deutschland und übertragen sie nun eins zu eins auf Menschen ohne und mit Migrationshintergrund. Einzig der Begriff wurde leicht verändert, sodass in Deutschland zumeist von strukturellem Rassismus die Rede ist.
Aber wie stark ist der Begriff des „strukturellen Rassismus“ bereits im politischen Betrieb verbreitet?
Kostner: In den letzten zehn Jahren hat der Begriff jedenfalls auch in Deutschland Karriere gemacht: Aktivisten aus Wissenschaft und NGOs haben ihn erfolgreich auf die politische Ebene hochgeladen und im Diskurs verankert, was sich daran zeigt, wie selbstverständlich und oft ohne inhaltliche Kenntnis der Begriff von vielen verwendet wird.
Welche konkreten Probleme haben Sie denn mit dem Begriff?
Kostner: Wissenschaft beruht auf Überprüfbarkeit. Die Theorie des strukturellen Rassismus wird von ihren Verfechtern seit nunmehr vier Jahrzehnten unverdrossen als Wahrheit verkündet. Nur: Es gibt noch immer keinen empirischen Beleg dafür. Diesen sind sie uns schuldig geblieben. Im Gegenteil: Empirische Studien widerlegen ein ums andere Mal die Theorie. Würde es stimmen, dass das Bildungssystem von rassistischen Normen und Verfahrensweisen durchzogen ist, die schwarze Amerikaner oder in Deutschland Kinder mit Migrationshintergrund benachteiligten, dann dürfte es keine riesigen Unterschiede im Bildungserwerb innerhalb dieser Gruppen geben.
Aber genau diese gibt es?
Kostner: Und zwar in erheblichem Maße. Der wichtigste Einflussfaktor, das zeigt die Empirie, ist die soziale Herkunft. Bei Kindern mit Migrationshintergrund kommen in der Tat noch deutsche Sprachkenntnisse dazu. Von einigen wird mittlerweile schon die Tatsache, dass Deutschkenntnisse eine Voraussetzung für einen erfolgreichen Schulbesuch sind als Zeichen für strukturellen Rassismus gewertet, weil dadurch ja Herkunftsdeutsche bevorzugt würden. Das ist faktisch richtig, aber es handelt sich hier nicht um Rassismus, sondern schlicht und einfach um eine funktionale Notwendigkeit. In der Wissenschaft muss man Begriffe klar und objektiv definieren, man kann sie nicht, wie dies manche tun, einfach auf alles anwenden, nur weil es dem eigenen Weltbild entspricht.
Im Juni nahm der „Expertenrat Antirassismus“ unter Staatsministerin Reem Alabali-Radovan (SPD) seine Arbeit auf. Er soll „eine Rassismus-Definition für Verwaltungshandeln entwickeln“ und „nachhaltige Antirassismus-Politik in Deutschland insbesondere zur Bekämpfung von strukturellem und institutionellem Rassismus erarbeiten“. Was erwarten Sie von der Arbeit des Expertenrats?
Kostner: Das Problem liegt schon in der Formulierung des Auftrags: Warum sollte Verwaltungshandeln eine eigene Rassismus-Definition benötigen? In Verbindung mit der Betonung, dass es insbesondere um die Bekämpfung von strukturellem und institutionellem Rassismus gehen soll, wird schnell klar, dass es letztlich darum geht, De-facto-Quoten für Menschen mit Migrationshintergrund einzuführen. Es gilt ja schon als gesetzt, dass struktureller Rassismus das Verwaltungshandeln prägt.
Lesen Sie hier Teil 1 & Teil 2 der NIUS-Recherche zum „Expertenrat Antirassismus“.

Reem Alabali-Radovan (SPD), Staatsministerin und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Was folgt daraus?
Kostner: Man wird versuchen, es in erster Linie daran festzumachen, dass Menschen mit Migrationshintergrund nicht ihrem Bevölkerungsanteil entsprechend im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Als Lösung kommt dann nur das altbekannte Allheilmittel infrage: Quoten oder quotenanaloge Verfahren, die Personen mit Migrationshintergrund bei Stellenbesetzungen bevorzugen. Bis „mindestens“ – diese Formulierung wird beispielsweise in Papieren der Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen verwendet – ihr Bevölkerungsanteil in der jeweiligen Institution vertreten ist.
Das heißt die Ergebnisse und Einschätzungen des Expertenrats stehen bereits vorab fest? Deutschland ist ein strukturell rassistisches Land, es braucht mehr staatliche Finanzmittel im Kampf gegen Rassismus, und natürlich Quoten…
Kostner: Exakt, denn der Arbeitsauftrag lässt ja keinen Zweifel daran, dass es sich bei Deutschland und seinen Verwaltungsstrukturen um ein strukturell rassistisches Gebilde handelt. Dass dieser Expertenrat zu einem gegenteiligen Ergebnis kommt, wäre jedenfalls eine Überraschung. Einige Mitglieder des Expertenrats kommen aus Bereichen, wo sie potenzielle Nutznießer von entsprechenden Mitteln sind. Es erscheint naheliegend, dass der eine oder andere der Versuchung erliegen wird, diese Chance zur Mittelakquise zu nutzen.
Also braucht Deutschland auch keinen Expertenrat dieser Art?
Kostner: In den vergangenen Jahren werden hierzulande Expertenräte ja fast schon inflationär eingesetzt. Ich betrachte dies mit Skepsis, und zwar aus zwei Gründen: Erstens, weil dies zur Politisierung der Experten führt. Und zweitens – das ist noch wichtiger –, weil die Exekutive sich Experten zur Seite holt, die in der Regel einer hochgradig interventionistischen Politik den Stempel der Legitimität und Unangreifbarkeit verleihen sollen. Dann heißt es wieder: „Die Wissenschaft“ sagt oder „die Experten“ sagen. Damit versucht die Exekutive, die demokratische Willensbildung im Parlament in ihre Richtung zu lenken und den Widerstand gegen Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen zu delegitimieren.
Welche Gefahren sehen Sie beispielsweise auf der Verwaltungsebene, wenn ein struktureller Rassismus als gegeben angesehen wird? Wie sollen Gerichte damit umgehen?
Kostner: Das ist eine gute Frage, die ich mir vor kurzem auch in Bezug auf einen Reformvorschlag zum Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gestellt habe, den die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman im Juli vorgelegt hat. Demnach muss der Kläger nur noch glaubhaft machen, dass er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit diskriminiert wurde.
Wie soll dann der öffentliche Dienst, der ja per se unter Verdacht steht, strukturell rassistisch zu sein, das Gegenteil nachweisen?
Kostner: Richtig, er kann ja gemäß des herrschenden Narrativs nicht anders, als rassistisch zu diskriminieren. Einfach weil Rassismus Teil seiner Strukturen ist. Aber auch nach jetziger Rechtslage wäre es schwierig genug: Eine Institution, die als rassistisch strukturiert gilt, hat einen Nachteil, wenn sie wegen rassistischer Diskriminierung verklagt wird, gegenüber einer Einrichtung, von der man nicht a priori annimmt, dass in ihr rassistische Strukturen wirken. Im Grunde stehen wir hier vor einem erheblichen Umbau der Gesellschaft und seiner Institutionen.
Immer wieder tauchen Vorwürfe auf, zahlreiche Migrantenorganisationen und zivilgesellschaftliche Akteure – einige Mitglieder des „Expertenrats Antirassismus“ stammen ja aus diesem Milieu – würden Antirassismus als Geschäftsmodell benutzen. Die Steuermittel für die Vereine fließen reichlich, das Beauftragtenwesen im Bereich „Diversity“ vergrößert sich. Wie bewerten Sie die Vorwürfe?
Kostner: Dass Vereine ihre Agenden verfolgen, ist legitim. Zum Problem wird es, wenn die von Eigeninteressen motivierten Agenden dieser Vereine zum Bestandteil politischen Handelns werden. Wenn also eine Allianz zwischen Politik und Vereinen entsteht, die letzteren Zugang zur Macht und zu Ressourcen beschert und ersteren die Möglichkeit, Mitglieder dieser Vereine in Räte und Gremien zu berufen, wo diese zu Experten erklärt werden, um Politik zu legitimieren.
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Dr. Sandra Kostner ist Historikerin und Soziologin mit dem Schwerpunkt Migrationsforschung. Sie lehrt an der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd und engagiert sich im Netzwerk Wissenschaftsfreiheit.
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