Plagiatsjäger Stefan Weber über Rechtsstreit mit Frauke Brosius-Gersdorf: „Das wäre ein Maulkorb für die Wissenschaft“
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Frauke Brosius-Gersdorf scheiterte bei der Wahl ans Bundesverfassungsgericht, nachdem kurz vor der Entscheidung neue Vorwürfe gegen sie laut geworden waren. Eine Rolle spielten dabei auch Ghostwriting-Vorwürfe des Plagiatsgutachters Stefan Weber. Gegen diese geht Brosius-Gersdorf nun juristisch vor. Im Gespräch mit NIUS erklärt Weber, warum er darin nicht nur einen persönlichen Rechtsstreit sieht, sondern eine grundsätzliche Frage von Wissens- und Meinungsfreiheit.
NIUS: Herr Weber, Sie befinden sich in einem Rechtsstreit mit Frauke Brosius-Gersdorf. Worum geht es dabei?
Dr. Stefan Weber: Sie hat Strafanzeige erstattet und gleichzeitig Privatklage gegen mich erhoben – also gleich mit allen juristischen Mitteln. Vertreten wird sie vom mittlerweile pensionierten Anwalt Gernot Lehr, der ja schon öfter auch die Regierung gegen Kritiker vertreten hat.
Es geht darum, dass ich in meinem Blog mit rund 100 Fragmenten einen Ghostwriting-Verdacht formuliert habe. Einen Verdacht – so habe ich es ausdrücklich genannt. Ich habe geschrieben, dass es starke Indizien dafür gebe, dass ihr Mann Hubertus Gersdorf an der Dissertation mitgearbeitet haben könnte. Dagegen wird jetzt geklagt. Es geht um einen erheblichen Streitwert, den meine Rechtsschutzversicherung nicht übernimmt.
„Wenn man nicht einmal mehr Gemeinsamkeiten zwischen Texten benennen darf, dann sind wir in der Zensur“
NIUS: Was genau sind diese Indizien?
Weber: Zum einen Textidentitäten, die jeder nachprüfen kann. Zum anderen Übernahmen aus Literatur – inklusive identischer Fehler beim Zitieren, die sich sowohl in Texten von Hubertus Gersdorf als auch in der Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf finden. Solche gemeinsamen Fehler können eigentlich nur entstehen, wenn ein und dieselbe Person schreibt. Zwei Menschen machen beim Abschreiben nicht denselben Fehler. Das stärkste Indiz sind gemeinsame Wortketten. Ein Beispiel ist die Formulierung „bei Lichte besehen“. Das ist eine altertümliche Wendung, die in der Rechtswissenschaft praktisch niemand benutzt – sie taucht aber in beiden Arbeiten auf.
Das sind nur wenige Beispiele. Die vollständige Dokumentation steht in meinem Blog, über 100 Seiten. Es gibt keine einstweilige Verfügung dagegen. Die empirische Substanz ist da. Die Textübereinstimmungen sind nicht erfunden – die Frage ist nur: Wo kommen sie her?
NIUS: Sie haben immer von einem Verdacht gesprochen, nicht von einem Beweis.
Weber: Genau. Ich habe einen Verdacht formuliert. Aber die Gegenseite bestreitet schon den Mindestbestand an Beweistatsachen. Sie sagt: Diese Substanz existiert gar nicht. Das ist juristisch natürlich möglich – man kann alles bestreiten. Vor Gericht kann einer sagen: „Ich habe draußen einen violetten Elefanten gesehen“, der andere sagt: „Ich habe ihn nicht gesehen.“ Dann muss das Gericht klären, was stimmt. Aber eine Dissertation muss ein eigenständiges Werk sein. Das steht in jeder Eigenständigkeitserklärung. Wenn man nicht einmal mehr Gemeinsamkeiten zwischen Texten benennen darf, dann sind wir in der Zensur. Das wäre ein Maulkorb für die Wissenschaft.

Im Lanz-Jahresrückblick 2025 wertete Brosius-Gersdorf kritische Berichterstattung ihr gegenüber als „Angriff auf unsere Demokratie“. Lanz widersprach nicht.
NIUS: Sie sehen also eine grundsätzliche Dimension?
Weber: Ja. Wenn jeder empirisch belegte Plagiats- oder Ghostwriting-Verdacht sofort beklagt wird, dann gibt es faktisch keine wissenschaftliche Meinungsfreiheit mehr. Dann sagt jeder: Das schreibe ich lieber nicht, sonst werde ich verklagt. Und natürlich geht es auch darum, Kritiker mundtot zu machen. Ich erlebe solche Drohkulissen seit Jahren. 2014 wurde erstmals versucht, meine Existenz zu zerstören. Jetzt haben wir 2026 – meine Existenz ist noch da. Aber diese Einschüchterungsversuche gehören leider zu meinem Alltag.
„Gerichtssäle dürfen kein Kulturkampf-Schauplatz werden“
NIUS: Welche finanziellen Risiken bringt der Prozess mit sich?
Weber: Er kann sich über Jahre ziehen. Es wird externe Gutachter geben, forensische Stilometriker, einen Kampf der Schriftsätze. Das kostet enorm viel Geld. Keine Rechtsschutzversicherung übernimmt bei einem Blogger Äußerungsrecht. Deshalb bin ich auf Spenden angewiesen. Es gibt eine Crowdfunding-Kampagne. Ich wurde faktisch gezwungen, mir diese Verteidigung selbst zu finanzieren. Und ich glaube: Niemand – auch meine linken oder grünen Kritiker nicht – hätte Freude daran, so einen Prozess privat bezahlen zu müssen.
NIUS: Was steht für Sie juristisch auf dem Spiel?
Weber: Die Beweistatsachen stehen öffentlich in meinem Blog. Der Schluss daraus – dass ein Ghostwriting-Verdacht besteht – muss von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Wenn nicht, bewegen wir uns in Richtung Gesinnungsdiktatur. Dieser Prozess wird zwei Ebenen haben: eine empirische und eine politische. Egal wie er ausgeht, er wird politisch interpretiert werden. Ich erlebe seit Monaten eine Instrumentalisierung der Justiz als Schauplatz ideologischer Kämpfe. Gerichtssäle dürfen kein Kulturkampf-Schauplatz werden.
NIUS: Vielen Dank für das Gespräch!
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