Von der Leyens „Social Media Plus“: So bedroht die EU den freien Zugang zum Internet
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Die EU-Kommission bereitet einen tiefgreifenden Umbau der Online-Welt vor. Unter dem Vorwand des Kinderschutzes will Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Alterskontrollen für digitale Plattformen einführen. Dabei soll es nicht mehr nur um soziale Netzwerke wie Instagram oder TikTok gehen. Von der Leyen spricht inzwischen von „Social Media Plus“ – einer offenen Kategorie, unter die auch App-Stores, Videospiele, Videoplattformen und KI-Chatbots fallen können.
Der Vorstoß beträfe damit keineswegs nur Kinder. Um Minderjährige von bestimmten Angeboten fernzuhalten, müssten grundsätzlich alle Nutzer einer Altersprüfung unterzogen werden oder nachweisen, dass sie die vorgeschriebene Altersgrenze erreicht haben. Aus einem Social-Media-Verbot für Kinder droht so eine umfassende Zugangskontrolle für alle Internetnutzer zu werden.
Von Social Media zu „Social Media Plus“
Am Montag nahm von der Leyen den Abschlussbericht eines von ihr eingesetzten Sondergremiums zur Sicherheit von Kindern im Internet entgegen. Die EU-Kommissionspräsidentin kündigte an, die Empfehlungen zu prüfen und nach der Sommerpause einen Gesetzesvorschlag vorzulegen. In ihrer Rede erklärte sie, es brauche „altersgerechte Beschränkungen“ für Plattformen. Eine von der EU entwickelte App zur Altersverifikation sei eines der Instrumente, mit denen solche Zugangsbeschränkungen durchgesetzt werden könnten.
Dann machte von der Leyen deutlich, dass es nicht nur um soziale Netzwerke gehen soll, sondern auch um andere digitale Angebote mit altersunangemessenen oder suchterzeugenden Funktionen: „So think of it as Social Media Plus.“
Monatelang wurde über ein Mindestalter für soziale Netzwerke gesprochen. Nun werden soziale Medien und zahlreiche weitere digitale Angebote zu einem gemeinsamen Regulierungsraum zusammengefasst. Der Bericht des Sondergremiums definiert „Social Media Plus“ weit. Ausdrücklich genannt werden neben sozialen Netzwerken auch:
- App-Stores
- KI-Systeme und sogenannte KI-Begleiter
- Videospiele
- Videoplattformen
Als riskante Funktionen führt der Bericht unter anderem endloses Scrollen, Autoplay, Empfehlungsalgorithmen und dauerhafte Benachrichtigungen an. Damit wird die Grenze des Vorhabens unscharf. Solche Funktionen finden sich längst nicht nur bei TikTok oder Instagram, sondern auch bei Streamingdiensten, Nachrichtenplattformen, Online-Shops und zahlreichen weiteren Internetangeboten.
Noch ist nicht entschieden, welche Dienste ein künftiges Gesetz tatsächlich erfassen wird. Doch bereits die Empfehlungen des Gremiums reichen weit über klassische soziale Netzwerke hinaus. Sie sehen ausdrücklich eine EU-weite Zugangsbeschränkung für soziale Medien und andere digitale Dienste vor.
Ethikrat warnt vor „Zensurinstrument“
Gegen diese Entwicklung richtet sich Kritik aus unterschiedlichen Lagern. Datenschützer, Bürgerrechtler, Wissenschaftler, Jugendorganisationen und Kinderrechtler warnen vor verpflichtenden Alterskontrollen.
Auch der Deutsche Ethikrat warnt vor solchen Alterskontrollen. Das Gremium weist darauf hin, dass Technologien zur Altersbestimmung zweckentfremdet werden könnten. Sie könnten nicht nur dazu dienen, weitere Personengruppen auszuschließen, sondern auch den Zugang zu bestimmten Inhalten zu beschränken, etwa zu Materialien zur sexuellen Aufklärung oder zu politisch unerwünschten Informationen.
Der Ethikrat schreibt: „Aufgrund dieser breiten Einsatzmöglichkeiten kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Altersbestimmungstechnologien als Zensurinstrument missbraucht werden.“
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