NIUS-Werbekampagne: BVG legt Beschwerde gegen VG-Beschluss ein
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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Vollziehung des zugunsten von NIUS entschiedenen Eilbeschlusses des Verwaltungsgerichts Berlin vom Montag, dem 13. Juli 2026, vorläufig ausgesetzt. Betroffen ist der Teil der Entscheidung, der die BVG zur Fortsetzung der NIUS-Werbekampagne auf einem Doppeldeckerbus und in Bussen und U-Bahnen verpflichtet hatte.
Das OVG gab damit einem Eilantrag der BVG statt, die gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt hatte. Bis zur Entscheidung über diese Beschwerde bleibt die Werbekampagne ausgesetzt. Die BVG muss den „NIUS-Bus“ also vorerst nicht fahren lassen. Mit einer Entscheidung des OVG wird in zwei bis drei Monaten gerechnet.
Keinen Erfolg hatte die BVG dagegen mit ihrem Antrag hinsichtlich der übrigen Teile des Beschlusses: Die Verpflichtung, bestimmte Aussagen aus ihrer Pressemitteilung vom 5. Juni 2026 über NIUS zu unterlassen, sowie die Pflicht, öffentlich klarzustellen, dass diese Aussagen durch gerichtlichen Beschluss vorläufig untersagt sind, bleiben bestehen.

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