Staatsanwaltschaft Dresden leitete Presseanfrage an Verteidiger weiter: Gericht rügt „einseitige Berücksichtigung der Interessen von Dr. Habeck“
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Das Verwaltungsgericht Dresden hat den Umgang der Staatsanwaltschaft Dresden mit einer Presseanfrage zu Robert Habeck als rechtswidrigen Eingriff in die Pressefreiheit beanstandet und die einseitige Rücksichtnahme auf den prominenten Beschuldigten kritisiert. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Presseanfrage zu Ermittlungen gegen den ehemaligen Wirtschaftsminister ungefragt an dessen Verteidiger weitergeleitet.
Ausgangspunkt des Verfahrens war eine journalistische Anfrage des Tagesspiegel-Redakteurs Jost Müller-Neuhof zu Ermittlungen gegen Habeck. Bei einer Wahlkampfveranstaltung im August 2024 hatte der Ex-Minister dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) sinngemäß unterstellt, sich von Russland beeinflussen oder finanzieren zu lassen.
Die Staatsanwaltschaft leitete die Anfrage, samt eigenem Antwortentwurf, an Habecks Verteidiger weiter – ohne Müller-Neuhof zuvor zu fragen. Das war rechtswidrig, befand nun das Verwaltungsgericht Dresden nach einer Klage von Müller-Neuhof.
„Die Weitergabe kann eine abschreckende Wirkung entfalten“
Wie der Tagesspiegel berichtet, kritisierten die Richter, die Offenlegung durch die Staatsanwaltschaft könne dazu führen, dass der Untersuchungsgegenstand oder die Arbeitsweise von Journalisten frühzeitig bekannt würden. „Die Weitergabe kann eine abschreckende Wirkung entfalten, die den Journalisten daran hindert, sensible oder kritische Recherchen durchzuführen.“ Dabei hätten Habeck und seine Verteidigung damit rechnen müssen, dass die Presse mit Fragen an die ermittelnde Staatsanwaltschaft herantritt: „Die einseitige Berücksichtigung der Interessen von Dr. Habeck und seiner Verteidigung werden dem Bedeutungsgehalt der Pressefreiheit und des Recherchegeheimnisses hingegen nicht gerecht.“
Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Verleumdung gegen Habeck wurden inzwischen gegen die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 12.000 Euro beendet.
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