100 Zwangsehen in Österreich jährlich: Grüne Justiz-Ministerin blauäugig
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Die österreichische grüne Justizministerin Alma Zadić wolle gegen Zwangsehen in Österreich offenbar nichts unternehmen, obwohl das Ausmaß erschreckend sei, so der Vorwurf.
Eine aktuelle Studie der Caritas und der NGO „Orient Express“ zum Thema Zwangsehe bringt verblüffende Zahlen zutage: In Österreich werden im Jahr mindestens 100 bestätigte Fälle gemeldet. Die Dunkelziffer soll noch deutlich höher liegen. In den allermeisten Fällen sind Frauen davon betroffen – die Mehrzahl ist unter 16 Jahre alt.
Schon im Vorjahr stellte der Neos-Abgeordnete Yannick Shetty zu diesem Thema eine parlamentarische Anfrage an die zuständige Justizministerin Alma Zadić (Grüne). Die ernüchternde und unbefriedigende Antwort: Es seien keine genauen Zahlen zu Ehen von Minderjährigen bekannt.
Ein Jahr zuvor, sprich 2022, hatte Zadić angekündigt, eine Reform des Ehe- und Partnerschaftsrechts sowie des Kindschaftsrechts auf den Weg zu bringen. Damals hieß es, dass man zwei Studien in Auftrag gegeben habe, die Erkenntnisse für eine umfassende Reform liefern sollen.
Vorwurf: Grüne Zadić hat kein Interesse, Licht ins Dunkel zu bringen
Und was ist seither geschehen? Nichts! Bis heute hat es keine Gesetzesänderungen gegeben. Yannick Shetty (NEOS) warf Justizministerin Alma Zadić im Vorjahr denn auch vor, nichts ändern zu wollen.
Shetty wörtlich gegenüber „heute“: „Besonders skurril ist, dass Justizministerin Alma Zadić nicht einmal weiß, wie viele solcher Kinderehen geschlossen werden. Das Ministerium erhebt dazu erst gar keine Zahlen. Das ist fahrlässig und zeigt, dass die Ministerin kein Interesse daran hat, diese Gesetzeslücke zu schließen.“

Hat Österreichs Justizministerin Alma Zadic (Grüne) das Problem der Kinderehe ignoriert?
Absurde Rechtssituation: Kinderehen in Österreich gesetzlich erlaubt
In Österreich sind Eheschließungen grundsätzlich erst ab 18 Jahren möglich. Das österreichische Ehegesetz sieht allerdings eine Ausnahme vor. So können Personen ab 16 Jahren eine Heirat eingehen, wenn der Ehepartner volljährig ist, sie für die Ehe reif erscheinen und die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung haben.
Für das UN-Kinderhilfswerk UNICEF fällt das aber unter Kinderehe. Schließlich werden unter Kinderehen gemeinhin Eheschließungen verstanden, bei denen mindestens einer der Partner unter 18 Jahre alt ist. Aus den Kinder- und Jugendanwaltschaften (kija) heißt es, dass in Österreich vor allem weibliche Minderjährige immer wieder gegen ihren Willen von ihren Eltern verheiratet würden.
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