„99,9 Prozent haben ein Smartphone, aber kaum einer hat einen Pass“ – Die bittere Wahrheit hinter diesem Bosbach-Satz
Wolfgang Bosbach sprach im Interview mit NIUS aus, was viele Deutsche sich schon seit Jahren verwundert fragen. Warum haben viele Migranten beim Grenzübertritt keine Papiere, aber ein Handy? „99,9 Prozent haben ein Smartphone, aber kaum einer hat einen Pass“, kritisierte Bosbach und lieferte seine Begründung dafür gleich hinterher: „Wenn ich nicht die Identität kenne, nicht die Nationalität kenne, ist eine Rückführung von abgelehnten Bewerbern sehr schwer.“
Smartphones ja, Pass nein – nur ein Spruch? NIUS zeigt die bittere Wahrheit hinter dem Bosbach-Satz!
Die mit 52.594 Personen größte Gruppe Ausreisepflichtiger, die nicht abgeschoben wird, weil sie geduldet ist, hat wegen fehlender Reisedokumente einen Duldungstitel, wie das Bundesinnenministerium auf NIUS-Anfrage mitteilt. Zudem erteilten die Behörden 19.358 Personen wegen ungeklärter Identität eine solche Duldung.
Und täglich kommen neuen Menschen ohne Papiere hinzu: Mehr als die Hälfte (52,4 Prozent) der Asylbewerber im ersten Halbjahr 2023 hatte keine Ausweisdokumente, wie die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken zeigt. Bei Asylsuchenden aus Somilia lag die Quote gar bei 92,9 Prozent ohne Papiere. Menschen aus Afghanistan hatten zu 64,1 Prozent keine Dokumente.
Bosbach hat also Recht, wenn er sagt, dass fehlende Papiere ein Hauptgrund für nicht stattfindende Abschiebungen sind und dass der Großteil der Asylsuchenden keine Dokumente hat.

Kontrolle an der deutsch-polnischen Grenze
Ein Smartphone ist Standard, ein Pass nicht
Im ersten Teil von Bosbachs Aussage („99,9 Prozent haben ein Smartphone…“) wird zudem ein Hauptgrund der heutigen Migration offensichtlich, der in den Medien kaum thematisiert wird: Es ist nicht die steigende Armut, die für einen Anstieg der Einwanderung sorgt, sondern das Gegenteil ist richtig. Weil der Lebensstandard in Afrika und dem Nahen Osten steigt, können sich immer mehr Leute genau informieren und es sich zudem leisten, den Weg nach Europa auf sich zu nehmen. Ein Smartphone gehört mittlerweile zum Standard.
In den vergangenen Jahrzehnten haben sich die Unterschiede in den Lebensbedingungen zwischen den Ländern der Welt immer weiter angeglichen. Während das 20. Jahrhundert von einer wachsenden Ungleichheit begleitet war, kehrte sich dieser Prozess laut einer Studie des Wirtschaftswissenschaftlers und ehemaligen Chefökonoms der Weltbank, François Bourguignon, ab 1990 konstant um. Seitdem sinken die Einkommensunterschiede, sodass immer mehr Menschen die kostenintensive Reise nach Europa auf sich nehmen können.
Und gerade das Handy hat dabei einen wichtigen Nutzen: Durch die Vernetzung in Zeiten der Globalisierung vergleicht sich ein junger Afrikaner oder Araber nicht mehr ausschließlich mit seinem Nachbarn, sondern blickt den Möglichkeiten in Europa hoffnungsvoll entgegen. Ohne das Kommunikationsmittel Handy ist auch die weite Reise nach Europa unmöglich zu überstehen, gerade mit Blick auf den Kontakt zu Schleppern.
Die Migranten sind auf das Handy zwingend angewiesen, während der Pass eher hinderlich ist. Denn ohne Pass erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, nicht abgeschoben werden zu können. Gleichzeitig jedoch bietet das Handy natürlich auch eine Möglichkeit zur Identitätsfeststellung. Nicht nur der Pass sagt etwas über die Herkunft der jeweiligen Person aus, sondern auch die Handydaten.
Gericht: Handydaten dürfen nicht ausgewertet werden
Die Idee, über diese Daten beispielsweise näheres über die Route des Asylbewerbers zu erfahren, ist auch nicht neu, sondern war kurzzeitig auch gängige Praxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, das bei Erstkontakt zumindest theoretisch die Handys der Personen auslesen konnte. Doch das Bundesverwaltungsgericht schob der Praxis Anfang 2023 endgültig einen Riegel vor. Geklagt hatte eine Afghanin, die ohne Pass ins Land gekommen war, aber zum Nachweis ihrer Herkunft unter anderem eine Heiratsurkunde vorgelegte.
Das BAMF wollte ihr Handy haben, um ihre Angaben zu verifizieren. Doch die Richter sahen dies als rechtswidrig an und urteilten: Die Auswertung digitaler Datenträger zur Ermittlung von Identität und Staatsangehörigkeit eines Ausländers sei erst zulässig, wenn der Zweck der Maßnahme, bezogen auf den Zeitpunkt ihrer Anordnung, nicht durch mildere Mittel erreicht werden kann. Mildere Mittel heißt in diesem Fall, dass andere Dokumente als die Heiratsurkunde hinzugezogen werden müssten.
Sehen Sie hier unser NIUS Original:
Lampedusa – Ansturm auf Europa
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