Abmeldepflicht für Wehrpflichtige: Was sagt es über ein Land, wenn man unkontrolliert einreisen aber nicht ausreisen darf?
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„Melde gehorsamst“, hätte der brave Soldat Schwejk vermutlich zu diesem Gesetz gesagt, „bitte mich erlaubt von der deutschen Truppe entfernen zu dürfen!“ Mit einiger Wahrscheinlichkeit hätte die legendäre Schelmenfigur von Jaroslav Hasek mit seiner unnachahmlichen, entlarvenden Schlichtheit ein ganzes Kapitel bitter-brüllend komischer Episoden aus dem Deutschland unserer Tage füllen können und sich dann mit seinem Freund Woditschka „Nach dem Krieg um halb sechs im Kelch“ verabredet.
Dabei ist der aktuelle Anlass alles andere als komisch. Was sagt es über ein Land, dass die Wehrpflicht erst aussetzt, dann zweifelt, ob man es logistisch hinbekommt, einen ganzen Jahrgang überhaupt zu mustern und dann von „freiwilliger Wehrpflicht“ spricht, bei der die tapferen Vaterlandsverteidiger per Losverfahren bestimmt werden?
Nun also ist im schönsten Überschwange laut dem neuen Wehrpflichtgesetz (WPflG) eine Regelung herausgekommen, nach der sich alle Männer zwischen 17 und 45 Jahren bei längeren Auslandsaufenthalten abmelden müssen. Ein Hauch von Kriegsrecht mitten im Frieden.
So viel zum Thema Bürokratieabbau
Ein Land, dass sich erst nur von Freunden umgeben wähnte und jetzt nur noch Feinde in aller Welt sieht. Ein Land, das von einem Überschwang in den nächsten verfällt, wo zottelhaarige Wehrdienstverweigerer und vormals pazifistische Kinder der Sonnenblume von gestern die eifrigsten Waffengänger von heute sind und im neuen Gesetz die Abmeldepflicht (ein dreifach Hurrra!! auf Bürokratieabbau und Staatsmodernisierung!) nicht etwa auf Krisen- und Spannungsfälle begrenzt wird, wie in den meisten Staaten, sondern zur allgemeinen Bürgerpflicht erhoben ist. Melden macht frei. Hier im ureigensten Wortsinne.

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD)
Was sagt es über ein Land, in das man bis heute illegal und ohne Papiere als Ausländer einreisen, das man als Staatsbürger aber für mehr als drei Monate bei Strafe nicht ohne Abmeldung verlassen darf? Es sei denn, man ist eine Frau oder „queer“, dann gilt die Abmeldepflicht nicht, weil in diesem Land die politische Szenerie so verfahren und in parteipolitischen Schützengräben verschanzt ist, dass man eine zeitgemäße „allgemeine“ Wehrpflicht für alle Geschlechter mit den vermeintlich toxischen Stimmen von AfD oder Linken nichts ins Grundgesetz bekommt.
Im Spannungsfall bleibt ein Mann ein Mann
Ein Land, in dem man ernsthaft glaubt, das biologische Geschlecht per Wunsch ändern zu können – außer zwei Monate vor einen Spannungs- oder Verteidigungsfall. Da bleibt der (wehrpflichtige) Mann ein Mann und es ist zweckdienlich Schluss mit Wünschen.
Ein Land, das ausländische Männer genehmigungslos und ohne Papiere betreten und sich hier aufhalten dürfen. Wenn sie sich nach überschaubarer Frist (fünf Jahre) einbürgern lassen, müssten sie dann allerdings bei längerer Abwesenheit um Genehmigung bitten, die Grenzen in Gegenrichtung zu überschreiten. Es sei denn, sie behalten die in doppelte Staatsbürgerschaft, die seit Juni 2024 regelhaft in Deutschland hingenommen wird. Dann müssten sie sich wohl im Konfliktfall nicht in Gewissensnöte begeben. Rund 15 Prozent der in Deutschland lebenden Menschen (mehr als 14 Millionen laut Ausländerzentralregister) müssten das Land ohnehin nicht verteidigen, sondern würden von den Mitbürgern verteidigt.
Was sagt es über ein Land, dass neben Flüchtlingen auch etliche Einberufungs-Drückeberger aus der Ukraine beherbergt und alimentiert, den dortigen Krieg mitfinanziert und den eigenen Wehrpflichtigen in Friedenszeiten eine Abmeldepflicht auferlegt? Gut möglich, dass der entsprechende Passus im Wehrpflichtgesetz allein schon aus praktischen Gründen wieder abgeschwächt wird, damit die „Karrierecenter“ der Bundeswehr keine neuen Meldestellen werden und weil man mit Mustern derzeit einigermaßen ausgelastet ist. Und: Betrifft die die Abmeldepflicht eigentlich auch ausgemusterte, wehruntaugliche Männer?

Illegal einreisen – in Deutschland kein Problem. Als Einheimischer legal ausreisen – geht für Männer bis 45 Jahre jetzt nicht mehr einfach so.

Sie wollen auf Weltreise gehen? Bitte erst bei der Bundeswehr einen Ausreiseantrag stellen.
Wen oder was würde man eigentlich verteidigen?
Ganz grundsätzlich gibt es auch in Bundeswehrkreisen nicht wenige, die am Vorhandensein eines einigermaßen normalen Wehrwillens in Deutschland zweifeln. Je „vielfältiger“ das Land wird, je unversöhnlicher sich politische Lager und je abgeschiedener sich gesellschaftliche Milieus entwickeln, desto schwieriger wird die Frage zu beantworten sein, welche Schicksalsgemeinschaft man unter Einsatz seines Lebens denn verteidigen würde. Welche Werte und Traditionen? Wenn es gut läuft, bleibt noch der allgemeine Wohlstand als verbindendes Band. Wenn es gut läuft.
In Kreisen der Bundeswehr stellt man sich derzeit zum Beispiel die Frage, was geschehen würde, wenn Russland der deutschen Litauen-Brigade ein Ultimatum stellen würde, das Baltikum im Zuge einer drohenden Eskalation zu verlassen. Würden deutsche Kommandeure und Politiker ihre Leute in einen heraufziehenden Konflikt und potenziell tödlichen Kampfeinsatz schicken, wenn es die Chance gäbe, ungeschoren davonzukommen?
„Melde gehorsamst: Mache mich vom Acker. Nach dem Krieg um halb sechs im Kelch!“
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Ralf Schuler
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