Verfassungsschutz stuft gesamte AfD mit Geheimgutachten als „gesichert rechtsextremistisch“ ein
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Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft, wie die Behörde bekanntgab. Damit wird die gesamte Partei offiziell als verfassungsfeindlich betrachtet. Über die Entscheidung berichtete der Spiegel zuerst.
Bislang galten lediglich die Landesverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt als rechtsextrem, während die AfD bundesweit nur als „Verdachtsfall“ geführt wurde. Nach Informationen des Spiegel hat das Bundesamt für Verfassungsschutz ein über 1100-seitiges Gutachten erstellt, das die verfassungsfeindliche Ausrichtung der von Alice Weidel und Tino Chrupalla geführten Partei belegen soll. Das Dokument wurde dem Bundesinnenministerium in dieser Woche vorgelegt.
Darin heißt es unter anderem, dass die Partei gegen „zentrale Grundprinzipien der Verfassung wie Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatsprinzip“ verstoße. Dabei wurden neben der Programmatik und den Verlautbarungen der Bundespartei „insbesondere die Äußerungen und sonstigen Verhaltensweisen ihrer Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie ihre Verbindungen zu rechtsextremistischen Akteuren und Gruppierungen betrachtet.“
Die Einschätzung ist auch vor dem Hintergrund brisant, dass die Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf einem geheimen Gutachten fußt. Das heißt: Ein Sammeldokument, über das sich die Öffentlichkeit nicht informieren und das sie nicht bewerten kann, dient als Fundament für eine Entscheidung, die tiefgreifende Konsequenzen haben dürfte. „Dass das Gutachten zur AfD im Geheimen bleibt, die Einschätzung selbst aber herausposaunt wird, ist in einem echten Rechtsstaat ein no go“, schrieb etwa der Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner auf X.
Ethnischer Volksbegriff im Fokus
Durch die neue Einstufung wird es für den Verfassungsschutz einfacher, die Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu überwachen. Dazu zählen unter anderem die Observation von Versammlungen, das Abhören von Telefonaten und das Anwerben von Informanten. Viele Abgeordnete anderer Parteien sehen die Einstufung als gesichert rechtsextrem als wichtige Grundlage für einen Verbotsantrag.

Der Verfassungsschutz veröffentlichte die Meldung am Freitag.
Laut der Behörde ist „das ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis“, das in der Partei dominiert, „nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar“. Insbesondere Deutsche „mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern“ würden von der AfD nicht als gleichwertige Mitglieder des deutschen Volkes angesehen. Zudem hetze die Partei „fortlaufend“ gegen Geflüchtete und Migranten.
Folgt nun das Verbotsverfahren?
Ursprünglich plante das Bundesamt für Verfassungsschutz bereits Ende 2024 zu entscheiden, ob die AfD als „gesichert“ rechtsextrem gilt. Doch das Scheitern der Ampel-Koalition und die vorgezogene Bundestagswahl im Februar 2025 verzögerten den Prozess. Eine Einstufung vor der Wahl wäre rechtlich riskant gewesen, da die Behörde aus Gründen der parteipolitischen Neutralität zurückhaltend agieren musste.
Die Einstufung als „gesichert“ rechtsextrem erfolgt zu einem überraschenden Zeitpunkt. Die geschäftsführende Bundesregierung ist nur noch wenige Tage im Amt, und im Innenministerium soll Alexander Dobrindt (CSU) am Dienstag die Nachfolge von Nancy Faeser (SPD) antreten. Beobachter erwarteten, dass die Entscheidung erst unter neuer Leitung fallen würde, zumal das BfV seit dem Rücktritt von Thomas Haldenwang im Dezember 2024 von den Vizechefs Sinan Selen und Silke Willems geleitet wird.
Faeser sieht Vorgehen des Verfassungsschutzes als „umfassend und neutral“
Die scheidende Innenministerin Nancy Faeser (SPD) äußerte sich am Freitagvormittag zu der Hochstufung in einem Pressestatement. Die AfD vertrete „einen ethnischen Volksbegriff, mit dem ganze Bevölkerungsgruppen diskriminiert werden“. Faeser sprach von einer „völkischen Haltung“. Der Verfassungsschutz arbeite „eigenständig“, versicherte Faeser zugleich. Es habe keinerlei politischen Einfluss auf das Gutachten gegeben.

Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser
Sie sprach von „Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung“. Menschen mit Migrationshintergrund, so Faeser, seien für die AfD Bürger zweiter Klasse, was wiederum der „Menschenrechts-Garantie“ des Grundgesetzes widerspreche. Zudem sprach Faeser von „rassistischen Aussagen“. Die Prüfung durch den Verfassungsschutz sei „umfassend und neutral“ erfolgt.
Das Gutachten sei ihrem Haus am Montag, 28. April vorgelegt werden. Faeser habe daraufhin den designierten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) sowie Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) darüber informiert.
Scholz warnt vor voreiligem Verfahren
Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich unterdessen dafür ausgesprochen, ein AfD-Verbotsverfahren „nicht übers Knie“ zu brechen. Das Bundesverfassungsgericht habe alle Verbotsanträge der letzten Zeit abgelehnt, so Scholz beim evangelischen Kirchentag in Hannover. „Ich bin gegen einen Schnellschuss und werde deshalb auch nicht sagen, so sollten wir es machen.“
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