AfD-Verbotsverfahren: Thüringens Verfassungsschutz-Präsident Kramer wollte Gegen-Gutachten unterdrücken
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Im März 2021 ließ Thüringens Verfassungsschutz-Präsident Stephan Kramer die AfD als „gesichert rechtsextrem“ einstufen. Grundlage dafür war ein etwa 600 Seiten langes Gutachten. Wie eine exklusive Recherche von Apollo News zeigt, führt nun aber ein rund 30-seitiges Ergänzungsgutachten zu einer internen Debatte: Zum Entsetzen von Mitarbeitern soll Kramer die Verwendung des Zusatzgutachtens unterbunden haben.
Kramer soll die Unterdrückung des Zusatzgutachtens, das sich aller Voraussicht nach entlastend auf die AfD ausgewirkt hätte, nach übereinstimmenden Zeugenaussagen damit gerechtfertigt haben, „dem Gegner keine Argumente liefern“ zu wollen. Den Vorwurf wollte Kramer gegenüber Apollo News nicht dementieren.
Das Gutachten enthält unter anderem Urteile des Bundesverfassungsgerichts, wie mit mehrdeutigen Aussagen im Kontext der Meinungsfreiheit umzugehen ist und dass hier tendenziell zugunsten des Betroffenen interpretiert werden muss.

November 2024: Kramer spricht bei der Veranstaltungsreihe „Bornheimer Ortsgespräch“.
Ein weiterer Knackpunkt, der dem Verfassungsschutz zum Problem werden könnte, ist die Frage der Indemnität, also des Prinzips, dass Aussagen von Abgeordneten, die diese als Abgeordnete tätigen, in keiner Weise außerhalb des Landtages belangt oder verfolgt werden dürfen. Das beinhaltet auch die Arbeit des Verfassungsschutzes. Genau das ist aber kaum abzugrenzen und insbesondere bei Höcke & Co. eine Frage, die entscheidende Teile der Arbeit des Verfassungsschutzes in gewisser Hinsicht in rechtliche Zweifel zieht. Das Ergänzungsgutachten hätte eine Überprüfung von Teilen der bisherigen Einstufung nach sich gezogen, sowie eine tiefergehende Evaluierung der Indemnitäts-Frage.
Kramer soll körperliche Gewalt angedroht haben
Auch wird ein weiterer schwerer Vorwurf erhoben: Der zuständige Autor des Gutachtens sei beim Personalreferat des Innenministeriums vorstellig geworden und habe dort erklärt: Stephan Kramer habe ihm unter vier Augen körperliche Gewalt angedroht. Es gehe um eine Frage seines persönlichen Arbeitseinsatzes. Auch dieser Vorgang sei im Sande verlaufen. Kramer und das Innenministerium hätten sich dazu nicht geäußert.

Drohte er einem Mitarbeiter mit Gewalt?
Mit einem weiteren Zusatzgutachten unterstellt Stephan Kramer 2024 der Thüringer AfD eine „kämpferisch-aggressive“ Bestrebung gegen die Verfassung. Dadurch eröffnet sich die Möglichkeit, AfD-Mitgliedern das Waffenrecht zu entziehen. Das Land unterliegt zweimal vor Gericht, doch auch hier macht Kramer weiter.
Anfang November wurden die Waffenbehörden in der Angelegenheit schließlich vom Landesverwaltungsamt nach Weimar zitiert. Ein Jurist des Verfassungsschutzes habe dabei eingeräumt, dass auch hier die Frage der Indemnität vom Landesamt nicht geprüft worden sei, berichtet Apollo News. Die Meinungsfreiheit habe er außerdem durch die Tätigkeit des Verfassungsschutzes grundsätzlich nicht tangiert gesehen. Die rechtliche Problematik der Indemnität wird von Kramer erneut ausgeklammert.
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